Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen früheren ÖBB-Lokführer angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2021 neun Buben und männliche Jugendliche sexuell missbraucht beziehungsweise belästigt zu haben; die jüngsten Opfer waren laut Anklage 13 Jahre alt. Der Mann soll die Betroffenen überwiegend über seine ehrenamtliche Tätigkeit im Eisenbahnmuseum Strasshof im Bezirk Gänserndorf kennengelernt und ihr Vertrauen erschlichen haben.
Die Staatsanwältin wirft dem Angeklagten in zwei Fällen schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen vor, in einem weiteren Fall sexuellen Missbrauch von Unmündigen; die übrigen Fälle qualifiziert sie als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung beziehungsweise sexuelle Belästigung. Die Anklage wurde vergangene Woche beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht, ist aber noch nicht rechtskräftig – der Verteidigung steht eine 14-tägige Einspruchsfrist offen.
Ausgelöst wurden die Ermittlungen laut Berichten durch die Anzeige eines mittlerweile erwachsenen Betroffenen im Frühjahr 2025; der Mann wurde daraufhin von den ÖBB suspendiert. Offen bleiben der genaue Stand eines möglichen Entlassungsverfahrens sowie eine Stellungnahme der Verteidigung.
Was passiert ist
Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen früheren Lokführer der ÖBB angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, zwischen 2009 und 2021 neun Buben und männliche Jugendliche sexuell missbraucht bzw. sexuell belästigt zu haben. Laut Anklage waren die jüngsten Opfer zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt. Die Anklage wurde in der vergangenen Woche beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht, ist aber noch nicht rechtskräftig: Der Verteidigung steht offen, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch zu erheben.
Der Mann soll die späteren Opfer nahezu ausnahmslos über seine ehrenamtliche Tätigkeit im Eisenbahnmuseum Strasshof an der Nordbahn im Bezirk Gänserndorf kennengelernt haben. Viele der Burschen waren demnach begeisterte Eisenbahn-Fans, die das Museum besuchten; darüber soll der Angeklagte Gelegenheit gefunden haben, mit ihnen ins Gespräch zu kommen und sich ihr Vertrauen zu erschleichen.
Vorwürfe im Detail
Die zuständige Staatsanwältin qualifiziert die einzelnen Vorwürfe unterschiedlich: In zwei Fällen lautet die Anklage auf schweren sexuellen Missbrauch von Unmündigen, in einem weiteren Fall auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Die übrigen der insgesamt neun angeklagten Fälle stuft die Anklagebehörde als Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung beziehungsweise als sexuelle Belästigung ein. Für sämtliche Vorwürfe gilt die Unschuldsvermutung, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt.
Wie die Ermittlungen begannen
Ins Rollen gekommen sein sollen die Ermittlungen laut Berichterstattung durch die Anzeige eines mittlerweile erwachsenen Betroffenen im Frühjahr 2025, der Vorfälle aus seiner Jugend schilderte. Der Mann wurde daraufhin von den ÖBB vom Dienst freigestellt beziehungsweise suspendiert; ein Entlassungsverfahren soll dem Vernehmen nach am Arbeitsgericht anhängig sein – eine offizielle Bestätigung dieses Verfahrensstands liegt nicht vor. Zu Reaktionen des Eisenbahnmuseums, das die Vorwürfe im Oktober des Vorjahres bekannt gegeben haben soll, liegen bislang nur einzelne, nicht vollständig einsehbare Angaben vor.
Was unklar bleibt
Offen bleibt, wie sich die Verteidigung des Angeklagten zu den Vorwürfen positioniert und ob tatsächlich Einspruch gegen die Anklage erhoben wird. Der genaue Status eines möglichen Entlassungsverfahrens vor dem Arbeitsgericht ist nicht offiziell bestätigt. Zudem ist unklar, welche über die kolportierte Einrichtung einer Ombudsstelle hinausgehenden Schritte das Eisenbahnmuseum Strasshof gesetzt hat. Der Name des Angeklagten ist – wie bei Verfahren mit minderjährigen Betroffenen üblich – nicht Teil der vorliegenden Berichterstattung.
Einordnung
Der Fall wird hier bewusst zurückhaltend dargestellt: Die Vorwürfe sind derzeit nicht rechtskräftig festgestellt, für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Die vorliegenden Quellen – mehrere österreichische Medien, die sich in den Kernfakten decken – dokumentieren die Anklage der Staatsanwaltschaft Wien als institutionellen Vorgang. Eine Stellungnahme des Angeklagten oder seiner Verteidigung liegt bislang nicht vor, ebenso wenig eine von dieser Redaktion eingesehene Primärquelle wie die Anklageschrift selbst.
