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Am Wiener Straflandesgericht ist am Donnerstag der Prozess um mutmaßlich zu günstig verkaufte Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) fortgesetzt worden. Angeklagt sind fünf Personen – darunter ein Ex-Geschäftsführer des ÖIF – sowie zwei Verbände wegen Untreue beziehungsweise Anstiftung und Beteiligung daran. Die Verkäufe fanden zwischen 2006 und 2009 statt, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt seit einem kritischen Rechnungshofbericht von 2015.

Laut Anklage sollen Wohnungen deutlich unter Wert verkauft, unnötige Objekte teuer angemietet und Aufträge überteuert vergeben worden sein; um das ÖIF-Kuratorium zu täuschen, seien gesteuerte Gutachten und Deckangebote organisiert worden. Die Schadenshöhe wird in den Medien unterschiedlich angegeben, zwischen rund zehn und mehr als 13 Millionen Euro. Der ÖIF fordert als Privatbeteiligter rund elf Millionen Euro. Die Angeklagten haben sich nicht schuldig bekannt.

Nach über zwei Jahren Verhandlung wird für den Nachmittag des 10. September 2026 ein Urteil erwartet. Sein Inhalt und seine Begründung waren zum Zeitpunkt dieses Artikels noch offen, ebenso weitere Details zur genauen Schadenssumme und zum zugrunde liegenden Rechnungshofbericht.

Was passiert ist

Am Wiener Straflandesgericht ist am Donnerstag der Prozess um mutmaßlich zu günstig verkaufte Immobilien des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) fortgesetzt worden. Angeklagt sind fünf Personen – darunter ein Ex-Geschäftsführer des ÖIF – sowie zwei Verbände wegen Untreue beziehungsweise Anstiftung und Beteiligung daran. Nach mehr als zwei Jahren Verhandlungsdauer wird für den Nachmittag ein Urteil erwartet. Die dem Verfahren zugrunde liegenden Vorwürfe betreffen Vorgänge, die teilweise mehr als 15 Jahre zurückliegen: Die strittigen Immobilienverkäufe fanden zwischen 2006 und 2009 statt, abgewickelt vom damaligen ÖIF-Geschäftsführer, der von 2002 bis 2012 im Amt war. Der ÖIF hatte sich kurz zuvor aus der Wohnraumbeschaffung für Flüchtlinge zurückgezogen und in der Folge seinen Immobilienbestand verkauft.

Die Vorwürfe der Anklage

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) begann 2015 nach einem kritischen Bericht des Rechnungshofs zu ermitteln. Laut Anklage sollen die miteinander großteils befreundeten Angeklagten Wohnungen deutlich unter Wert verkauft, vom ÖIF nicht benötigte Objekte angemietet und Aufträge überteuert vergeben haben. Um das ÖIF-Kuratorium, das bestimmte Verträge genehmigen muss, zu täuschen, sollen laut Staatsanwaltschaft gezielt gesteuerte Gutachten erstellt und Deckangebote organisiert worden sein – unter anderem seien teils desolate Wohnungen präsentiert und dabei falsche Wertverhältnisse vorgegaukelt worden. Wie hoch der dadurch entstandene Schaden tatsächlich ist, wird in den vorliegenden Berichten unterschiedlich beziffert: von „mehr als zehn Millionen Euro“ bis „mehr als 13 Millionen Euro“. Der ÖIF selbst hat sich, vertreten durch die Finanzprokuratur, als Geschädigter dem Verfahren angeschlossen und macht im Privatbeteiligtenweg rund elf Millionen Euro geltend.

Was die Angeklagten sagen

Die Angeklagten haben sich im bisherigen Verfahren nicht schuldig bekannt und weisen die Vorwürfe der WKStA zurück. Inhaltliche Gegendarstellungen der Verteidigung liegen in den ausgewerteten Quellen nicht vor; berichtet wird lediglich die Ablehnung der Anklage als solche. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Was unklar bleibt

Offen ist zum Zeitpunkt dieses Artikels der Ausgang des für den Nachmittag angekündigten Urteils sowie dessen Begründung. Auch die genaue Schadenssumme ist wegen widersprüchlicher Angaben in den Medien nicht abschließend geklärt. Der zugrunde liegende Rechnungshofbericht von 2015 sowie die im Verfahren verwendeten Sachverständigengutachten liegen nicht als Primärquelle vor, ebenso keine offizielle Stellungnahme von Gericht, WKStA oder ÖIF nach Verfahrensabschluss. Aus Gründen des Opferschutzes bzw. weil Gerichtsverfahren vor Rechtskraft besonders zurückhaltend zu behandeln sind, werden die Namen der Angeklagten hier nicht genannt.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine Serie österreichischer Untreue-Verfahren gegen (ehemalige) Verantwortliche öffentlicher oder öffentlich finanzierter Institutionen ein, in denen es um den Verdacht geht, dass Vermögen zulasten der jeweiligen Organisation und letztlich der öffentlichen Hand geschädigt worden sein könnte. Wie in solchen Verfahren üblich, dominiert vor einem Urteil naturgemäß die Darstellung der Anklagebehörde die öffentlich zugängliche Quellenlage, während sich die Verteidigung im Prozessverlauf zurückhaltender äußert. Eine abschließende Bewertung der Vorwürfe ist erst mit einem rechtskräftigen Urteil möglich.