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Die Staatsanwaltschaft Wien leitet in der Pensionscausa um ORF-Manager Pius Strobl kein Ermittlungsverfahren gegen Strobl und Ex-Generaldirektor Alexander Wrabetz ein. Das bestätigte Sprecherin Nina Bussek der APA; die schriftliche Begründung der Oberstaatsanwaltschaft steht noch aus. Ausgelöst hatte die Prüfung ORF-Chef Roland Weißmann, der über seinen Anwalt Norbert Wess einen Untreue-Verdacht angezeigt hatte, nachdem er die von Wrabetz in Aussicht gestellte Pensionsregelung nicht umsetzen wollte.

Wrabetz zeigte sich erleichtert und bestritt, dass ein Vertrag mit den kolportierten mehreren Millionen Euro an Rückstellungen in dieser Form existiere oder je rechtlich bindend zugesagt worden sei. Der strafrechtliche Schlussstrich ändert nichts an den zivilrechtlichen Auseinandersetzungen: Strobl kündigte an, seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht einzuklagen, der ORF unter Ingrid Thurnher eine Feststellungsklage zur Rechtmäßigkeit der Vereinbarung.

Offen bleiben die genaue Begründung der Oberstaatsanwaltschaft, eine Stellungnahme von Strobl selbst sowie die tatsächliche Höhe der Rückstellungen und der Ausgang der noch anhängigen Gerichtsverfahren.

Was passiert ist

Die Staatsanwaltschaft Wien leitet im Zusammenhang mit dem Pensionsvertrag des ORF-Managers Pius Strobl kein Ermittlungsverfahren gegen Strobl und den früheren ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz ein. Das bestätigte Sprecherin Nina Bussek am 12. August 2026 der Nachrichtenagentur APA. Die ausführliche schriftliche Begründung soll noch von der Oberstaatsanwaltschaft nachgeliefert werden.

Ausgelöst hatte die Prüfung der amtierende ORF-Generaldirektor Roland Weißmann. Er hatte die Pensionsregelung, die Wrabetz Strobl offenbar in Aussicht gestellt hatte, nach seinem Amtsantritt überprüfen lassen und Strobl anschließend mitgeteilt, sie nicht umsetzen zu wollen. Über seinen Anwalt Norbert Wess machte Weißmann zudem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue auf die Causa aufmerksam.

Reaktionen und offene Verfahren

Wrabetz reagierte erleichtert auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Er erklärte, froh zu sein, dass es nach 23 Jahren im ORF, in denen er seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des Unternehmens verrichtet habe, zu keinem Verfahren komme. Zugleich betonte er, dass ein kolportierter Vertrag, für den laut Medienberichten mehrere Millionen Euro an Rückstellungen gebildet worden sein sollen, in dieser Form nicht existiere und er auch nie rechtlich bindend zugesagt habe.

Mit dem Ende der strafrechtlichen Prüfung ist der Streit um die Pensionsregelung aber nicht beendet. Strobl hat bereits angekündigt, seinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Der ORF wiederum kündigte unter Generaldirektorin Ingrid Thurnher eine Feststellungsklage an, da das Unternehmen grobe Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vereinbarung hegt. Beide Verfahren laufen unabhängig von der strafrechtlichen Entscheidung weiter.

Was unklar bleibt

Offen ist die konkrete schriftliche Begründung der Oberstaatsanwaltschaft für die Nicht-Einleitung des Verfahrens, die laut den vorliegenden Berichten noch ausständig ist. Auch eine eigene Stellungnahme von Pius Strobl zur Entscheidung liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor. Wie hoch die tatsächlichen Rückstellungen für die Pensionsregelung sind und in welcher konkreten Form der Vertrag besteht oder bestand, bleibt strittig – Wrabetz bestreitet die kolportierte Darstellung ausdrücklich, ohne dass eine unabhängige Quelle diese bislang bestätigt oder widerlegt hat. Der Ausgang des angekündigten Arbeitsgerichtsverfahrens und der Feststellungsklage des ORF steht noch aus.

Einordnung

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Wien beendet die strafrechtliche Seite der Pensionscausa, nicht aber den zugrunde liegenden Streit über die Rechtmäßigkeit der Vereinbarung selbst. Dieser wird nun vor dem Arbeitsgericht sowie über die vom ORF angekündigte Feststellungsklage ausgetragen. Die Causa reiht sich in eine Serie von Auseinandersetzungen um die Amtsführung und Nachwirkungen der Ära Wrabetz im öffentlich-rechtlichen Sender ein, deren rechtliche und finanzielle Details erst mit den ausständigen Gerichtsverfahren und der Begründung der Oberstaatsanwaltschaft vollständig sichtbar werden dürften.