Der Freispruch für den früheren Generalsekretär des Außenministeriums, Johannes Peterlik, ist laut übereinstimmenden Medienberichten seit 16./17. Juli 2026 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien zog ihre Nichtigkeitsbeschwerde gegen das ursprüngliche Urteil vom 22. April 2026 zurück. Peterlik war vorgeworfen worden, unter Außenministerin Karin Kneissl ohne dienstliche Notwendigkeit einen geheimen OPCW-Bericht zur Nowitschok-Vergiftung des Doppelagenten Sergej Skripal angefordert zu haben.
Der Bericht soll über den früheren Verfassungsschutz-Mitarbeiter Egisto Ott zum mutmaßlichen Russland-Spion und Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek gelangt sein. Einen direkten Zusammenhang zwischen Peterlik und Marsalek stellte das Gericht laut Berichten aber nicht fest; stattdessen sah es ein dienstliches Interesse Peterliks, unter anderem durch ein Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien, als erwiesen an.
Offen bleibt laut vorliegenden Quellen, wie der Bericht im Detail zu Ott und Marsalek gelangte und welche Beweismittel dem Gericht dazu genau vorlagen. Eine vollständige Urteilsbegründung wurde für diesen Artikel nicht eingesehen; die Einschätzung stützt sich ausschließlich auf mehrere unabhängige Medienberichte.
Was passiert ist
Der Freispruch für den früheren Generalsekretär des österreichischen Außenministeriums, Johannes Peterlik, ist laut mehreren übereinstimmenden Medienberichten seit 16. beziehungsweise 17. Juli 2026 rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Wien hatte gegen den ursprünglichen Freispruch vom 22. April 2026 eine Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt, diese nun aber zurückgezogen. Damit ist das Verfahren gegen Peterlik wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Verletzung der Amtsverschwiegenheit endgültig beendet. Die Nachricht wurde unter anderem von Die Presse, Kurier und ORF aufgegriffen, wobei Die Presse den Freispruch zudem im Rahmen einer nachträglichen Mitteilung gemäß § 10 Mediengesetz veröffentlichte.
Die Vorwürfe und der Fall
Peterlik war unter der von der FPÖ nominierten Außenministerin Karin Kneissl oberster Beamter im Außenministerium. Ihm wurde vorgeworfen, ohne erkennbare dienstliche Notwendigkeit einen als geheim eingestuften Bericht der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW) angefordert zu haben. Dieser Bericht betraf die Aufklärung des Giftanschlags auf den russischen Doppelagenten Sergej Skripal 2018 im britischen Salisbury und enthielt laut Berichten auch die Formel des Nervengifts Nowitschok. Der Bericht soll in weiterer Folge über den früheren Verfassungsschutz-Mitarbeiter Egisto Ott zum Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek gelangt sein, dem mutmaßlich Spionagetätigkeit für Russland zugeschrieben wird. Laut vorliegenden Quellen stellte das Gericht jedoch keinen direkten Zusammenhang zwischen Peterlik und Marsalek fest.
Was die Quellen zeigen
Beim ursprünglichen Urteil im April 2026 hatte das zuständige Gericht laut Medienzitaten betont, es handle sich nicht um einen Freispruch im Zweifel, sondern um die Überzeugung, dass Peterlik kein strafbares Verhalten gesetzt habe. Als Generalsekretär sei er befugt gewesen, die OPCW-Ermittlungen zu beurteilen und sich detailliert zu informieren. Ein dienstliches Interesse Peterliks sei unter anderem durch ein Treffen mit dem damaligen russischen Botschafter in Wien erkennbar gewesen. Mehrere voneinander unabhängige Medien berichten inhaltlich übereinstimmend über diesen Ablauf sowie über die nun erfolgte Rechtskraft nach Rückzug der Nichtigkeitsbeschwerde durch die Staatsanwaltschaft Wien.
Was unklar bleibt
Nicht abschließend geklärt ist laut den ausgewerteten Quellen, auf welchem konkreten Weg der OPCW-Bericht von Peterlik über Egisto Ott zu Jan Marsalek gelangt sein soll und welche Beweismittel dem Gericht dazu im Detail vorlagen. Auch die vollständige schriftliche Urteilsbegründung wurde für diesen Artikel nicht im Original eingesehen, ebenso wenig eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Wien zu den Gründen des Rückzugs ihrer Nichtigkeitsbeschwerde. Eine aktuelle Stellungnahme Peterliks selbst liegt für den Zeitpunkt der Rechtskraft nicht vor, lediglich Zitate aus dem April-Verfahren wurden in der Berichterstattung wiedergegeben.
Einordnung
Der Fall Peterlik steht im Kontext mehrerer Spionage- und Amtsmissbrauchsermittlungen rund um den früheren Verfassungsschutz-Mitarbeiter Egisto Ott und den mutmaßlich für Russland tätigen Ex-Wirecard-Manager Jan Marsalek, die in Österreich seit einigen Jahren immer wieder Schlagzeilen gemacht haben. Mit der nun eingetretenen Rechtskraft ist der strafrechtliche Vorwurf gegen Peterlik selbst endgültig vom Tisch, während andere Stränge dieses Komplexes laut bisheriger Berichterstattung weiterhin Gegenstand von Verfahren sein dürften. Da es sich um ein personenbezogenes Gerichtsverfahren mit Sicherheits- und Geheimdienstbezug handelt, wird dieser Artikel bewusst zurückhaltend formuliert und stützt sich ausschließlich auf öffentlich zugängliche Medienberichte, nicht auf eigene Einsicht in Verfahrensakten.

