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Im Falschaussageprozess um den Laptop des verstorbenen Ex-Justizsektionschefs Christian Pilnacek hat das Wiener Landesgericht zwei Frauen zu bedingten Freiheitsstrafen verurteilt. Eine Vertraute Pilnaceks erhielt 14 Monate bedingt, ihre frühere Mitbewohnerin fünf Monate bedingt, jeweils bei drei Jahren Probezeit. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, der Prozess war neu aufgerollt worden, nachdem das Oberlandesgericht Wien eine zuvor gewährte Diversion im Juli 2026 aufgehoben hatte.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte den Frauen vorgeworfen, falsche Angaben zum Verbleib von Pilnaceks Laptop gemacht zu haben; beide zeigten sich hier geständig. Bei zusätzlichen, umfangreicheren Vorwürfen der Staatsanwaltschaft St. Pölten wurde nur Pilnaceks Vertraute auch wegen dauernder Sachentziehung schuldig gesprochen. Freigesprochen wurden beide vom Vorwurf der Datenschutzverletzung, weil laut Gericht unklar blieb, was sich auf dem Laptop befand; auch eine mutmaßliche Falschaussage zu einer Frage nach möglichen Suizidgedanken Pilnaceks wertete der Richter mangels Vorsatz nicht als strafbar.

Offen bleibt, was tatsächlich auf dem Laptop gespeichert war, wo sich das Gerät befindet und ob gegen das Urteil Rechtsmittel ergriffen werden. Die Angaben stammen aus mehreren Medienberichten, die erkennbar auf derselben Agenturmeldung beruhen; eine Primärquelle wurde nicht eingesehen.

Was passiert ist

Im Falschaussageprozess rund um den Laptop des verstorbenen Ex-Justizsektionschefs Christian Pilnacek hat das Wiener Landesgericht am Montag Schuldsprüche gefällt. Eine Vertraute des Verstorbenen wurde zu 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt, ihre frühere Mitbewohnerin zu fünf Monaten bedingt – in beiden Fällen bei einer Probezeit von drei Jahren. Die Staatsanwältin gab nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab. Die frühere Mitbewohnerin nahm das Urteil an, der Anwalt von Pilnaceks Vertrauter erbat sich drei Tage Bedenkzeit. Die Urteile sind damit derzeit nicht rechtskräftig.

Hintergrund: Der Fall um Pilnaceks Laptop

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte den beiden Frauen vorgeworfen, bei Einvernahmen falsche Angaben zum Verbleib von Pilnaceks Laptop gemacht zu haben. Der früheren Mitbewohnerin wird zur Last gelegt, angegeben zu haben, nicht zu wissen, wo und wann sie das Gerät zuletzt gesehen habe, es aber selbst an eine dritte Person weitergegeben zu haben. Auch Pilnaceks Vertraute soll verschwiegen haben, dass sie über den Verbleib des Laptops Bescheid wusste. Im Juni 2026 hatte es dafür zunächst eine Diversion gegeben, ehe das Oberlandesgericht Wien diese im Juli aus ‘generalpräventiven Erwägungen’ wieder aufhob – Details zu dieser Begründung liegen bislang nicht vor. Der neu aufgerollte Prozess verhandelte zugleich einen weiteren Strafantrag der Staatsanwaltschaft St. Pölten.

Die Urteilsbegründung im Detail

Beim Vorwurf der Falschaussage zum Laptop zeigten sich beide Angeklagten geständig und wurden entsprechend schuldig gesprochen. Bei den umfangreicheren St. Pöltner Vorwürfen – dauernde Sachentziehung und Datenverarbeitung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht durch Weitergabe des Geräts sowie weitere Falschaussagen – fielen die Urteile differenzierter aus: Nur Pilnaceks Vertraute wurde zusätzlich der dauernden Sachentziehung schuldig gesprochen, unter anderem wegen falscher Angaben zu ihrer Rolle bei einer Gesprächsrunde beim Journalisten Michael Nikbakhsh, bei der sie laut Gericht entgegen ihrer Aussage nicht nur passiv beteiligt gewesen sei. Keinen Schuldspruch gab es hingegen für den Vorwurf, bei einer polizeilichen Einvernahme nach dem Auffinden von Pilnaceks Leichnam falsch zu einer Frage nach dessen möglichen Suizidgedanken ausgesagt zu haben – der Richter sah hier keinen Vorsatz, da sich die Vertraute nach eigener Einschätzung des Gerichts in einem Ausnahmezustand befunden habe. Vom Vorwurf einer Datenschutzverletzung wurden beide Angeklagten freigesprochen, weil laut Gericht letztlich nicht klar war, was sich überhaupt auf dem Laptop befand.

Was unklar bleibt

Weiterhin offen ist, was tatsächlich auf Pilnaceks Laptop gespeichert war und wo sich das Gerät heute befindet – ein Punkt, der laut Gericht selbst zentrale Vorwürfe wie jenen der Datenschutzverletzung letztlich nicht tragfähig machte. Auch die genaue rechtliche Begründung des Oberlandesgerichts Wien für die Aufhebung der ursprünglichen Diversion ist aus den vorliegenden Berichten nicht im Detail bekannt. Ob die Vertraute Pilnaceks nach der erbetenen Bedenkzeit Rechtsmittel ergreift oder das Urteil annimmt, ist ebenso offen wie eine mögliche Stellungnahme der WKStA oder der Staatsanwaltschaft St. Pölten zum Ausgang des Verfahrens.

Einordnung

Der Fall reiht sich in die seit Pilnaceks Tod anhaltende juristische Aufarbeitung rund um seinen Nachlass und die Umstände seines Ablebens ein. Dass ein zunächst diversionell erledigtes Verfahren vom Oberlandesgericht neu aufgerollt wurde, unterstreicht die anhaltende rechtliche und öffentliche Aufmerksamkeit für die Causa. Die vorliegende Berichterstattung stützt sich ausschließlich auf mehrere Medien, die erkennbar dieselbe Agenturmeldung zur mündlichen Urteilsverkündung wiedergeben; eine eigene Einsichtnahme in Gerichtsunterlagen oder Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten außerhalb des Gerichtssaals liegt nicht vor.