Prinz Harry, Elton John und fünf weitere prominente Kläger sind mit ihrer Klage gegen den Verlag Associated Newspapers (ANL), Herausgeber von „Daily Mail“ und „Mail on Sunday“, gescheitert. Ein Londoner Gericht wies die Klage am 7. Juli 2026 nach einem rund elfwöchigen Prozess zurück, weil die Vorwürfe – Verwanzung von Autos und Wohnungen, illegales Abhören von Telefonaten und Erlangung medizinischer Unterlagen unter falscher Identität – nicht bewiesen werden konnten. Harry bezeichnete das Urteil laut Medienberichten als „complete and obvious whitewash“.
Bei einer eigenen Kostenanhörung am 29. Juli forderte ANL, dass die Kläger einen größeren Anteil der rund 34 Millionen Pfund (etwa 45 Millionen Euro) Prozesskosten übernehmen als üblich, und drängte auf eine strengere Abrechnungsregel. Berichten zufolge soll ANL zudem eine erste Abschlagszahlung von 10 Millionen Pfund verlangt haben, während die Kläger nur über eine Versicherung von rund 16 Millionen Pfund verfügen sollen.
Das Gericht hat die endgültige Entscheidung über die Kostenverteilung vertagt und will sie erst später in einem schriftlichen Urteil verkünden. Offen bleiben damit die genaue Zahlungspflicht der einzelnen Kläger und ein möglicher Rechtsmittelweg.
Was passiert ist
Prinz Harry, Popstar Elton John und fünf weitere prominente Kläger sind mit ihrer Klage gegen den britischen Verlag Associated Newspapers (ANL), Herausgeber von „Daily Mail“ und „Mail on Sunday“, gescheitert. Ein Londoner Gericht unter Richter Matthew Nicklin wies die Klage am 7. Juli 2026 nach einem rund elfwöchigen Prozess zurück. Zu den Klägern zählten neben Harry und Elton John dessen Ehemann David Furnish, die Schauspielerinnen Elizabeth Hurley und Sadie Frost, die Bürgerrechtsaktivistin Doreen Lawrence und der frühere Politiker Simon Hughes.
Damit ist die juristische Auseinandersetzung aber nicht beendet: Am 29. Juli 2026 verhandelte dasselbe Gericht in einer eigenen Anhörung darüber, wer die Prozesskosten trägt. ANL verlangte dabei, dass die unterlegenen Kläger einen deutlich größeren Anteil der Kosten übernehmen als nach der sonst üblichen Regel.
Die Vorwürfe und das Urteil
Die Kläger hatten ANL vorgeworfen, Privatdetektive beauftragt zu haben, um Autos und Wohnungen zu verwanzen und private Telefongespräche illegal abzuhören. Zudem sollen die Detektive falsche Identitäten angegeben haben, um an medizinische Unterlagen zu gelangen. ANL wies sämtliche Anschuldigungen zurück. Nach Einschätzung des Gerichts gelang es den Klägern im Verfahren nicht, diese Vorwürfe zu belegen – die Klage wurde vollständig abgewiesen.
Prinz Harry reagierte darauf laut mehreren internationalen Medienberichten scharf: Er bezeichnete das Urteil als „complete and obvious whitewash“ (komplette und offensichtliche Farce) und kritisierte den zuständigen Richter. ANL wertete den Ausgang dagegen als klaren Erfolg für die eigene journalistische Arbeit.
Der Streit um die Prozesskosten
Bei der Anhörung Ende Juli argumentierte ANL-Anwalt Antony White, der Fall sei einem „Frontalangriff“ gegen die Zeitungen der Mediengruppe gleichgekommen und solle daher nach einer strengeren Regel abgerechnet werden: der sogenannten „Indemnity“-Basis, bei der die unterlegene Seite die Kosten der Gegenseite unabhängig von deren Angemessenheit tragen muss. Berichten zufolge forderte ANL zudem eine erste Abschlagszahlung von 10 Millionen Pfund, während die Kläger nur über eine Versicherung mit einer Deckung von rund 16 Millionen Pfund verfügen sollen.
Der Anwalt der Kläger, Nicolas Bacon, hielt dem entgegen, seine Mandanten hätten „ehrlich und im besten Gewissen gehandelt“ und sollten nicht für die gesamten, „erstaunlich hohen“ Anwaltskosten der Mediengruppe aufkommen müssen. Die Gesamtkosten von ANL werden mit rund 34 Millionen Pfund (umgerechnet rund 45 Millionen Euro) beziffert.
Was unklar bleibt
Das Gericht hat noch nicht entschieden, nach welcher Regel die Kosten letztlich berechnet werden, und will seine Entscheidung erst zu einem späteren Zeitpunkt in einem schriftlichen Urteil verkünden. Offen ist damit auch, welchen Betrag die einzelnen Kläger am Ende tatsächlich zahlen müssen und ob die vorhandene Versicherungsdeckung dafür ausreicht. Unklar bleibt zudem, ob Prinz Harry oder andere Kläger gegen das Urteil vom 7. Juli Rechtsmittel einlegen. Einzelne Detailangaben zur Höhe der Abschlagszahlung und zur Versicherungssumme stammen bislang nur aus englischsprachigen Medien und wurden nicht von den im Cluster vorliegenden österreichischen Quellen bestätigt.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine längere Serie von Klagen prominenter Persönlichkeiten gegen britische Boulevardmedien wegen mutmaßlich rechtswidriger Informationsbeschaffung ein, die auf den Abhörskandal der 2000er-Jahre zurückgeht. Für Prinz Harry, der solche Klagen wiederholt als Teil eines öffentlich geführten Konflikts mit der britischen Boulevardpresse verfolgt hat, bedeutet die Niederlage neben dem finanziellen Risiko auch einen Rückschlag für seine Strategie, journalistische Praktiken der Branche gerichtlich aufarbeiten zu lassen. Für ANL ist der Ausgang ein Erfolg, der die eigene Darstellung der Vorwürfe als unbegründet bestätigt – wie hoch der finanzielle Nachteil für die Kläger am Ende tatsächlich ausfällt, entscheidet sich erst mit dem noch ausstehenden Kostenurteil.

