Textlänge

Am Landesgericht Wien hat der Prozess um eine Cannabis-Plantage begonnen, die laut Medienberichten zu den größten der jüngeren Wiener Kriminalgeschichte zählt. Laut Anklage sollen zwei Männer (42, 46 Jahre) ab Frühjahr 2024 eine über 3.000 Quadratmeter große Lagerhalle in Wien-Liesing angemietet und zur illegalen Cannabisaufzucht genutzt haben. Die Staatsanwältin beschrieb die Anlage als voll ausgestattet – mit Küche, Sanitäranlagen, Schlafplätzen und einer eigenen ‘Chill-Zone’ für die dort beschäftigten ‘Gärtner’.

Bei der Aushebung im Vorjahr wurden laut Staatsanwaltschaft rund 300 Kilogramm abgepacktes Cannabis, 9.270 blühende Pflanzen sowie weitere rund 420 Kilogramm in Self-Storage-Lagern sichergestellt – in Summe knapp eine Tonne. Ein 56-jähriger Drittangeklagter soll die Storage-Lager als ‘Suchtgiftbunker’ genutzt haben.

Die beiden Hauptangeklagten sind nicht geständig. Ihre Verteidiger sprechen von einem legalen Geschäft mit Cannabis-Stecklingen statt Suchtgiftproduktion. Offen sind Strafmaß-Forderung, weiterer Prozessverlauf und die genaue Zahl der beschäftigten Arbeiter, die in Berichten zwischen acht und neun schwankt. Bis zu einem Urteil gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

Was passiert ist

Am Landesgericht Wien hat am Donnerstag der Prozess um eine Cannabis-Plantage begonnen, die nach Angaben mehrerer Medien zu den größten in der jüngeren Wiener Kriminalgeschichte zählt. Angeklagt sind drei Männer: zwei Hauptangeklagte im Alter von 42 und 46 Jahren sowie ein 56-jähriger, unterstandsloser Drittangeklagter. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft sollen die beiden Hauptangeklagten im Frühjahr 2024 eine über 3.000 Quadratmeter große Lagerhalle in Wien-Liesing angemietet und zur illegalen Aufzucht von Cannabispflanzen umfunktioniert haben, um die Ernte gewinnbringend zu verkaufen. Die Staatsanwältin beschrieb die Anlage zu Prozessbeginn als ‘wie eine Vollpension’ ausgestattet.

Die Vorwürfe der Anklage

Die Betreiber sollen bis Anfang September 2025 hunderte Kilogramm Cannabiskraut erzeugt haben. Als die Polizei die Plantage im Vorjahr aushob, wurden laut Staatsanwaltschaft 300 Kilogramm bereits abgepacktes Cannabis in 99 Säcken sichergestellt. Zusätzlich standen zum Zeitpunkt des Zugriffs 9.270 Cannabispflanzen in Blüte, die nach dem behördlichen Abernten weitere rund 245 Kilogramm ergaben. Weitere rund 420 Kilogramm wurden in mehreren Self-Storage-Lagern entdeckt, die nach Anklage der Drittangeklagte als ‘Suchtgiftbunker’ angemietet und in Kartons verpackt zum Verkauf bereitgehalten haben soll – in Summe damit knapp eine Tonne. Die Halle soll neben der für den Anbau nötigen Technik auch eine voll ausgestattete Küche, Sanitäranlagen, Schlafplätze und eine eigene ‘Chill-Zone’ mit Fernseher, Spielkonsole und Dartscheibe umfasst haben. Dort sollen eigens beschäftigte ‘Gärtner’ gelebt und sich um die Pflanzen gekümmert haben; Presseberichte sprechen von acht bis neun Arbeitern serbischer Herkunft, wobei die genaue Zahl in den Quellen nicht einheitlich ist.

Position der Verteidigung

Die beiden Hauptangeklagten zeigten sich zu Prozessbeginn nicht geständig. Ihre Verteidiger, Normann Hofstätter und Volkert Sackmann, wiesen den Vorwurf der Suchtgiftproduktion zurück. Ihre Mandanten hätten stattdessen ein legales Geschäft mit Cannabis-Stecklingen betrieben, so Hofstätter: ‘Stecklinge darf man legal erwerben und legal verkaufen.’ Der 46-jährige Angeklagte, der laut Berichten in der Immobilienbranche als Manager tätig ist, habe gemeinsam mit dem 42-Jährigen ein legales Geschäftsmodell rund um sogenannte Cannabis-Generika entwickelt. Zur Verteidigungslinie des Drittangeklagten liegt aus den vorliegenden Quellen nichts vor.

Was unklar bleibt

Offen ist, welches Strafmaß die Staatsanwaltschaft konkret fordert und mit welchem Urteil der Prozess enden wird. Unklar bleibt zudem die genaue Rollenverteilung der drei Angeklagten im Detail, der geschätzte Markt- oder Gewinnwert der mutmaßlichen Ernte sowie die Frage, wie viele Arbeiter tatsächlich in der Halle beschäftigt waren – die Angaben schwanken zwischen acht und neun Personen. Auch die Umstände, unter denen die Plantage von den Behörden entdeckt wurde, sowie Termine für weitere Verhandlungstage sind aus den vorliegenden Quellen nicht bekannt.

Einordnung

Der Prozess steht noch am Anfang; die zentralen Vorwürfe der Anklage sind von den beiden Hauptangeklagten bestritten. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle drei Angeklagten die Unschuldsvermutung. Die vorliegende Berichterstattung stützt sich auf mehrere unabhängige Medien, die den Prozessauftakt inhaltlich übereinstimmend – erkennbar auf Basis derselben Agenturmeldung – wiedergeben; eine eigenständige Einsicht in Anklageschrift oder Gerichtsakt liegt nicht vor.