Am Wiener Landesgericht hat am Donnerstag, dem 6. August 2026, der Prozess gegen drei Männer im Alter von 20, 21 und 23 Jahren begonnen. Ihnen wird laut Anklage vorgeworfen, zwei junge Männer (21 und 22 Jahre) in der Nacht auf den 1. März 2025 in einer Wohnung in Wien-Favoriten über Stunden gefangen gehalten und schwer misshandelt zu haben – wegen Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, Freiheitsentziehung, Raub und schwerer Erpressung. Damit ist eine zuvor offene Frage zu Zahl und Anklagepunkten der Angeklagten beantwortet.
Laut dem Anklagevortrag der Staatsanwältin wurden die Opfer unter einem Vorwand in die Wohnung des jüngsten Angeklagten gelockt, wo dieser mit den beiden Mitangeklagten seinen 19. Geburtstag feierte. Ausgangspunkt soll eine Cannabis-Schuld von 100 Euro gewesen sein – nach Einschätzung der Staatsanwältin ging es den Tätern „in Wahrheit“ aber um Sadismus. Die Opfer wurden demnach geschlagen, unter anderem mit einer Schrotflinte als Schlagwerkzeug, zum Kokainkonsum gezwungen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend schwerster sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Zudem sollen die Angeklagten Geld, ein Handy, eine Jacke und eine Playstation erbeutet haben, bevor die Opfer in den Morgenstunden freigelassen wurden. Der 21-jährige erlitt laut Anklage einen Nasenbeinbruch und wurde später mit einer posttraumatischen Belastungsstörung diagnostiziert, der 22-jährige trug zahlreiche Hämatome davon. Die drei Angeklagten sollen zum Prozessauftakt weitgehend geständig gewesen sein.
Diese Darstellung stützt sich ausschließlich auf den Anklagevortrag, wiedergegeben in Medienberichten – die beiden ausführlichsten Quellen (Die Presse, Kurier) sind dabei auffällig ähnlich formuliert und dürften auf eine gemeinsame Agenturquelle zurückgehen. Eine amtliche Stellungnahme von Gericht oder Staatsanwaltschaft liegt nicht vor, ebenso keine Position der Verteidigung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle drei Angeklagten die Unschuldsvermutung; wann und mit welchem Ergebnis der Prozess endet, ist offen.
Was laut Anklage passiert ist
Am Wiener Landesgericht hat am Donnerstag, dem 6. August 2026, der Prozess gegen drei Männer im Alter von 20, 21 und 23 Jahren begonnen. Ihnen wird laut Anklage vorgeworfen, in der Nacht auf den 1. März 2025 zwei junge Männer im Alter von 21 und 22 Jahren in eine Wohnung in Wien-Favoriten gebracht, dort über Stunden gefangen gehalten und massiv misshandelt zu haben. Die Staatsanwältin sprach eingangs der Verhandlung laut übereinstimmenden Medienberichten von einem „mehrstündigen Martyrium“. Die drei Angeklagten müssen sich wegen Vergewaltigung, schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, Freiheitsentziehung, Raub und schwerer Erpressung verantworten – damit ist eine zuvor offene Frage zu Zahl und Anklagepunkten beantwortet.
Der Tatablauf laut Anklageschilderung
Nach der Darstellung der Staatsanwältin, wie sie in der Gerichtsverhandlung berichtet wurde, sollen die Opfer nacheinander unter einem Vorwand aus ihren Wohnungen gelockt und in die Wohnung des jüngsten Angeklagten gebracht worden sein, der dort mit den beiden Mitangeklagten seinen 19. Geburtstag feierte. Zwei der drei Angeklagten hätten den späteren Opfern seit 2024 wöchentlich Cannabis verkauft; eines der Opfer habe daraus noch 100 Euro Schulden gehabt. Laut Anklage wurden die Opfer in der Wohnung getreten und geschlagen – unter anderem mit einer Schrotflinte, die als eine Art Schlagstock verwendet worden sein soll – und zum Konsum von Kokain gezwungen. Danach seien sie in den Schwitzkasten genommen worden, bis sie das Bewusstsein verloren; anschließend sei ihnen schwerste sexualisierte Gewalt widerfahren, unter anderem seien sie gezwungen worden, sich vor den Angeklagten auszuziehen, während sie mit einem Schwert und einem Elektroschock-Gerät bedroht worden seien. Die Angeklagten sollen zudem den Großvater eines der Opfer nachts telefonisch zur Übergabe von 500 Euro gebracht, dem anderen Opfer Handy und Jacke abgenommen und sich von dessen Ehefrau eine Playstation haben aushändigen lassen. Erst in den Morgenstunden seien die beiden freigelassen worden. Der 21-jährige habe dabei laut Anklage einen Nasenbeinbruch sowie weitere Verletzungen erlitten und sei später mit akuter Belastungsstörung und posttraumatischer Belastungsstörung diagnostiziert worden, die einem Gutachten zufolge einer schweren Körperverletzung gleichkomme. Der 22-jährige habe Prellungen und Hämatome am ganzen Körper, insbesondere im Intimbereich, davongetragen. Die Staatsanwältin vertrat die Auffassung, dass es den Angeklagten „in Wahrheit“ nicht um das Eintreiben der Cannabis-Schuld gegangen sei, sondern um Sadismus. Die drei Angeklagten sollen zum Prozessauftakt weitgehend geständig gewesen sein.
Was die Quellen zeigen
Über den Prozessauftakt berichteten mehrere Medien, darunter Die Presse, Kurier, Kleine Zeitung und ORF Wien. Die beiden ausführlichsten Berichte, von Die Presse und Kurier, geben den Anklagevortrag der Staatsanwältin nahezu wortgleich wieder – ein Hinweis darauf, dass beide vermutlich auf eine gemeinsame Agenturmeldung zurückgehen und nicht vollständig unabhängig voneinander recherchiert haben. Kleine Zeitung und ORF Wien bestätigen die Kernangaben (Tatzeit, Tatort, Alter der Beteiligten, Vorwurf) auf Überschriftenebene. Eine amtliche Mitteilung des Landesgerichts oder der Staatsanwaltschaft zu dem Verfahren liegt bislang nicht vor.
Was unklar bleibt
Offen ist, mit welchem Urteil und Strafmaß der Prozess endet und welchen Standpunkt die Verteidigung zu den einzelnen Anklagepunkten – insbesondere zur vorgeworfenen sexualisierten Gewalt – vertritt. Unklar bleibt auch, welche Punkte der Angeklagten „weitgehend“ geständig eingestanden haben und welche bestritten wurden. Der aktuelle gesundheitliche und psychische Zustand der beiden Opfer ist aus den vorliegenden Quellen ebenfalls nicht bekannt.
Einordnung
Sämtliche in diesem Artikel wiedergegebenen Tatvorwürfe entstammen dem Anklagevortrag der Staatsanwältin, wie er in der Gerichtsverhandlung von Medien wiedergegeben wurde – nicht einer gerichtlichen Feststellung. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für alle drei Angeklagten die Unschuldsvermutung. Da die beiden detailliertesten Quellen auffällig ähnlich formuliert sind, ist von einer gemeinsamen Ursprungsquelle auszugehen, was die Aussagekraft der Mehrfachbestätigung einschränkt. Eine Stellungnahme von Verteidigung oder Gericht liegt nicht vor. Sollte der Prozess, wie in einzelnen Berichten angedeutet, zügig fortgesetzt werden, ist mit einem Urteil zu einem späteren Zeitpunkt zu rechnen.
