Vor einem Schöffensenat des Landesgerichts Wien hat am 23. September 2026 der Prozess gegen vier Männer begonnen. Sie sollen am 22. Juni 2025 im Wellenbecken des Laaerbergbads in Wien-Favoriten vier jugendliche Mädchen umringt, unter Wasser gedrückt und begrapscht haben; einem Mädchen wurde das Bikinioberteil geöffnet, eine weitere Handlung wertete die Staatsanwaltschaft als Vergewaltigung. Die Mädchen alarmierten den Bademeister, der die Polizei rief.
Drei der vier Angeklagten erschienen vor Gericht und bekannten sich nicht schuldig, sie sprechen von unabsichtlichen Berührungen durch die Wellen. Der vierte blieb wegen eines Spitalsaufenthalts in Bulgarien fern, sein Verfahren wurde vorläufig abgetrennt. Der wegen Vergewaltigung angeklagte 30-Jährige wurde von den Opfern nicht erkannt, laut zwei Mitangeklagten aber mit der Tat geprahlt haben – er bestreitet dies.
Die Verhandlung wurde ohne Urteil vertagt. Wann sie fortgesetzt wird und wie sie endet, ist offen; amtliche Gerichtsunterlagen liegen für diesen Artikel nicht vor, ebenso fehlen bislang Stellungnahmen der Opfer oder von Opferschutzstellen.
Was im Juni 2025 passiert sein soll
An einem Sonntag im Hochsommer, dem 22. Juni 2025, sollen im Wellenbecken des Laaerbergbads in Wien-Favoriten vier Männer vier jugendliche Mädchen umringt haben. Laut Anklage hielten sie die Mädchen an den Schultern fest und drückten sie unter Wasser, griffen ihnen an Taille und Gesäß und öffneten einer Betroffenen das Bikinioberteil. Eine weitere Handlung an einem der Mädchen wertete die Staatsanwaltschaft später als Vergewaltigung. Die Mädchen wandten sich an den Bademeister, der die Polizei rief; die Verdächtigen waren im überfüllten Bad zunächst nicht auffindbar, wurden von den Opfern aber selbst wiedererkannt und fotografiert, sodass die Polizei erneut anrückte. Ursprünglich war gegen fünf Männer ermittelt worden, gegen einen davon wurde das Verfahren eingestellt.
Der Prozessauftakt
Am 23. September 2026 begann vor einem Schöffensenat des Landesgerichts Wien der Prozess gegen die verbliebenen vier Angeklagten. Sie sollen einander von der Arbeit gekannt haben und unabhängig voneinander an jenem Sonntag ins Bad gekommen sein. Drei von ihnen erschienen vor Gericht und bekannten sich nicht schuldig, sie sprachen von unabsichtlichen Berührungen durch die Wellen im Becken. Der vierte blieb der Verhandlung fern und berief sich auf einen Spitalsaufenthalt in Bulgarien; eine vom Gericht erbetene ärztliche Bestätigung legte er nicht vor, stattdessen ein Foto aus dem Krankenzimmer. Das Gericht beschloss daraufhin, sein Verfahren vorläufig abzutrennen. Der wegen Vergewaltigung angeklagte 30-Jährige wurde von den Opfern nicht als Täter identifiziert. Zwei Mitangeklagte belasteten ihn dennoch: Er habe im Anschluss mit der Tat geprahlt, einer von ihnen übermittelte dem Gericht über seinen Anwalt eine entsprechende Telefonaufnahme. Der 30-Jährige, Vater eines Kleinkindes, bestritt dies wiederholt.
Was die Quellen zeigen
Der Kernhergang – Vorfall im Wellenbecken, Polizeieinsatz, Prozessauftakt am 23. September 2026, Nichtschuldig-Bekenntnisse, Vertagung – deckt sich in mindestens sechs voneinander unabhängigen Medienberichten. Bei der Zahl der Beteiligten gab es zunächst einen Widerspruch: Eine Schlagzeile sprach von drei Männern, mehrere andere Redaktionen übereinstimmend von vier angeklagten Männern und vier betroffenen Mädchen. Diese Vierzahl wird durch mehrere weitere, unabhängig recherchierte Berichte bestätigt, sodass sie als gesicherter gelten kann als die abweichende Einzelangabe.
Was unklar bleibt
Kein Gerichtsdokument und keine offizielle Justiz-Mitteilung wurden für diesen Artikel eingesehen, die Darstellung stützt sich ausschließlich auf Gerichtsberichterstattung mehrerer Medien. Offen ist, wann die vertagte Verhandlung fortgesetzt wird und mit welchem Urteil sie endet. Unklar bleibt auch, wie der wegen Vergewaltigung angeklagte Mann sich im weiteren Verfahren zu den belastenden Aussagen der beiden Mitangeklagten äußert, und ob sich die Krankheitsentschuldigung des vierten, gesondert geführten Angeklagten bestätigt. Stellungnahmen der betroffenen Mädchen, ihrer Rechtsvertretung oder von Opferschutzeinrichtungen liegen bislang nicht vor.
Einordnung
Für alle vier Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt; sämtliche Vorwürfe sind bislang unbewiesene Anklagepunkte. Die betroffenen Mädchen und die Angeklagten werden in diesem Artikel bewusst nicht namentlich genannt. Die verfügbaren Quellen bilden ausschließlich die gerichtliche Verhandlung ab; eine unabhängige Einordnung etwa durch Opferschutzstellen fehlt bisher, was bei der Bewertung der Berichterstattung mitzudenken ist.

