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Eine zivile Polizeistreife hat Mittwochabend auf der Pyhrnautobahn (A9) bei Rottenmann in der Obersteiermark einen 40-jährigen Mann aus dem Bezirk Leoben gestoppt, nachdem dieser mit 222 km/h an ihr vorbeigefahren war. Die Beamten maßen die Geschwindigkeit bei der Nachfahrt und hielten den Wagen beim Rastplatz Rottenmann-Nord an.

Laut Polizei erklärte der Mann vor Ort, er habe testen wollen, ob das vor ihm fahrende Fahrzeug mit ihm mithalten könne – dass es sich dabei um das Zivilfahrzeug der Polizei handelte, habe er nicht erkannt. Die Beamten sprachen von einer „interessanten Rechtfertigung“. Diese Darstellung stammt allein von der Polizei, eine eigene Stellungnahme des Fahrers liegt nicht vor.

Dem Mann wurde der Führerschein vorläufig abgenommen, gegen ihn wurde Anzeige erstattet. Sein Fahrzeug konnte die Polizei nicht beschlagnahmen, da es nicht in seinem Eigentum stand. Offen bleiben mögliche weitere rechtliche Konsequenzen sowie eine etwaige Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Fahrt.

Was passiert ist

Eine zivile Streife der Polizei war Mittwochabend gegen 20:15 Uhr auf der Pyhrnautobahn (A9) bei Rottenmann in der Obersteiermark unterwegs, als sie nach eigenen Angaben von einem deutlich zu schnellen Fahrzeug überholt wurde. Bei der anschließenden Nachfahrt maßen die Beamten laut Polizei eine Geschwindigkeit von 222 km/h. Beim Rastplatz Rottenmann-Nord konnte der Wagen angehalten werden. Am Steuer saß ein 40-jähriger Mann aus dem Bezirk Leoben.

Die Begründung des Fahrers

Laut Polizei erklärte der Mann vor Ort, er habe herausfinden wollen, ob das vor ihm fahrende Auto mit seinem Tempo mithalten könne. Dass es sich bei diesem Fahrzeug um den Wagen der Zivilstreife handelte, hatte er nach Darstellung der Polizei nicht erkannt. Die Beamten bezeichneten diese Erklärung als „interessante Rechtfertigung“. Diese Schilderung des Vorfalls stammt ausschließlich von der Polizei; eine eigene Stellungnahme des Fahrers liegt nicht vor.

Führerschein weg, Auto bleibt

Die Polizei nahm dem Mann den Führerschein vorläufig ab und erstattete Anzeige. Das gefahrene Fahrzeug konnte hingegen nicht beschlagnahmt werden, da es nicht sein Eigentum war. Erst kurz zuvor war in der Steiermark einem anderen Raser das Motorrad vorläufig abgenommen worden, bei dem mehr als 200 km/h gemessen wurden – ein Zusammenhang zwischen beiden Fällen wird von den Quellen nicht hergestellt.

Was unklar bleibt

Offen ist, welche konkreten Konsequenzen dem Mann noch drohen, etwa Höhe einer Geldstrafe oder Dauer eines endgültigen Führerscheinentzugs. Auch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durch die Fahrt wird in den vorliegenden Quellen nicht näher beschrieben. Eine eigene Reaktion des Fahrers zu den Vorwürfen liegt bislang nicht vor.