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Der russische Inlandsgeheimdienst FSB hat laut der Agentur Interfax bzw. Tass einen internationalen Haftbefehl gegen Telegram-Gründer Pawel Durow erlassen und wirft ihm die Ermöglichung terroristischer Aktivitäten vor. Übereinstimmend berichteten darüber österreichische Medien wie ORF, Der Standard, Die Presse, Kurier und Kleine Zeitung sowie unabhängig davon internationale Portale wie die Moscow Times, Meduza und heise online. Laut einem aktualisierten heise-Bericht stützt sich die Anklage auf Artikel 205.1 des russischen Strafgesetzbuchs: Telegram habe trotz mehr als 150.000 unbeantworteter Löschanträge der Medienaufsicht Roskomnadsor Inhalte, Kanäle und Chatbots nicht entfernt, die angeblich von ukrainischen Diensten und extremistischen Gruppen zur Vorbereitung von Sabotage- und Terrorakten genutzt worden seien. Telegrams einzige bekannte Reaktion darauf ist ein Meme auf der Plattform X – eine inhaltliche Stellungnahme fehlt, ebenso eine direkte Äußerung Durows.

Durow wurde in St. Petersburg geboren, ist 41 Jahre alt und verließ Russland 2014 nach Behördendruck auf sein früheres Netzwerk VKontakte. Er besitzt mittlerweile die Staatsbürgerschaften Frankreichs und der Vereinigten Arabischen Emirate und soll Telegram laut Berichten von Dubai aus leiten – zugleich unterliegt er laut ORF einer strengen französischen Justizaufsicht, die ihm eine Ausreise aus Frankreich ohne Genehmigung verbietet, was sich mit der Leitung aus Dubai nur schwer vereinbaren lässt. Es ist nicht der erste russische Vorstoß gegen ihn: Bereits im Februar 2026 soll ein ähnliches Verfahren eröffnet worden sein, das er als Vorwand für ein Telegram-Verbot zurückwies. Parallel ermittelt die französische Justiz seit Durows Festnahme 2024 wegen unzureichender Moderation und mangelnder Kooperation; danach kündigte er an, bei richterlichen Anordnungen IP-Adressen und Telefonnummern Verdächtiger herauszugeben. Auch Deutschland fordert konsequenteres Vorgehen gegen illegale Chat-Gruppen; Telegram übergab laut Berichten in Einzelfällen Daten ans BKA, ignoriert aber weiterhin die meisten Anfragen.

Die Berichterstattung zum russischen Haftbefehl stützt sich weiterhin durchgehend auf dieselbe russische Ausgangsmeldung; eine Gegendarstellung von Durow, Telegram, Frankreich oder der EU fehlt bislang vollständig.

Was passiert ist

Der russische Inlandsgeheimdienst FSB hat laut der russischen Nachrichtenagentur Interfax bzw. Tass einen internationalen Haftbefehl gegen Pawel Durow, den Gründer des Onlinedienstes Telegram, erlassen. Ihm wird vorgeworfen, terroristische Aktivitäten ermöglicht zu haben. Über den Vorgang berichteten am 29. Juli 2026 nicht nur ORF, Der Standard, Die Presse, Kurier und Kleine Zeitung übereinstimmend, sondern auch internationale Medien wie die Moscow Times, das russische Exilportal Meduza und heise online unabhängig voneinander. Laut einem aktualisierten heise-Bericht stützt der FSB die Anklage konkret auf Artikel 205.1 des russischen Strafgesetzbuchs. Den Betreibern von Telegram wird demnach vorgeworfen, verbotene Inhalte, Kanäle und Chatbots trotz wiederholter Aufforderung nicht gelöscht zu haben – Werkzeuge, die nach russischer Darstellung von ukrainischen Sicherheitsbehörden sowie „extremistischen“ Organisationen zur Vorbereitung von Sabotage- und Terrorakten, Massentötungen und Cyberbetrug genutzt worden seien. Die russische Medienaufsicht Roskomnadsor soll laut Tass mehr als 150.000 Löschanträge an das Unternehmen geschickt haben, die unbeantwortet blieben.

Reaktion von Telegram und rechtlicher Hintergrund

Telegram selbst reagierte auf den Haftbefehl bislang nur mit einem Meme auf der Plattform X, ohne eine inhaltliche Stellungnahme abzugeben. Durow hatte frühere russische Vorwürfe bereits als staatliche Zensur kritisiert; auch zum aktuellen Haftbefehl liegt von ihm persönlich keine direkte Äußerung vor. Der juristische Druck auf Telegram ist damit nicht auf Russland beschränkt: Nach seiner vorübergehenden Festnahme in Paris im August 2024 kündigte Durow Anpassungen an, um den Dienst „sicherer“ zu machen, unter anderem die Herausgabe von IP-Adressen und Telefonnummern Verdächtiger bei offiziellen richterlichen Anordnungen. Auch die französische Justiz ermittelt weiterhin gegen ihn – wegen unzureichender Moderation krimineller Inhalte und mangelnder Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden. In Deutschland forderte die Politik wiederholt ein konsequenteres Vorgehen gegen illegale Chat-Gruppen; Telegram ignoriert laut Berichten weiterhin einen Großteil behördlicher Anfragen, hat aber in Einzelfällen Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt übergeben.

Wer betroffen ist und was vorausging

Durow wurde in St. Petersburg geboren und ist laut ORF 41 Jahre alt. Er gründete zunächst das soziale Netzwerk VKontakte, das als „Russlands Facebook“ gilt, verließ Russland aber 2014, nachdem Behörden Druck auf das Unternehmen ausgeübt hatten, und gründete daraufhin Telegram. Mittlerweile besitzt er die Staatsbürgerschaften Frankreichs und der Vereinigten Arabischen Emirate; laut heise leitet er Telegram von Dubai aus. Zugleich berichtet ORF, Durow unterliege einer strengen französischen Justizaufsicht, die ihm eine Ausreise aus Frankreich ohne behördliche Genehmigung verbiete – ein Detail, das mit der Leitung des Unternehmens aus Dubai in Spannung steht und in den vorliegenden Quellen nicht aufgelöst wird. Hintergrund der französischen Aufsicht sind Ermittlungen wegen Delikten im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität, die seit rund zwei Jahren laufen. Der neue russische Haftbefehl ist zudem nicht der erste juristische Vorstoß Moskaus gegen den Telegram-Gründer: Bereits im Februar 2026 soll laut internationalen Medienberichten ein russisches Verfahren wegen mutmaßlicher Terrorismus-Beihilfe gegen ihn eröffnet worden sein, das er damals öffentlich als Vorwand für ein vollständiges Telegram-Verbot zurückgewiesen habe. Mit über einer Milliarde Nutzern dient Telegram im Ukraine-Krieg beiden Kriegsparteien als Informationsquelle und Kommunikationskanal; Russland versucht seit Jahren erfolglos, den Zugang zur App einzuschränken, und bewirbt stattdessen den staatlich kontrollierten Messenger MAX als Alternative.

Was unklar bleibt

Offen ist weiterhin, ob Durow, Telegram über das bisherige Meme hinaus, Frankreich oder EU-Institutionen sich noch inhaltlich zum russischen Haftbefehl äußern werden. Ebenfalls ungeklärt bleibt, welche konkreten Inhalte oder Einzelfälle dem FSB-Vorwurf zugrunde liegen – die vorliegenden Berichte nennen zwar die Rechtsgrundlage (Artikel 205.1) und die Zahl der unbeantworteten Löschanträge, aber keine konkreten Beispiele für die angeblich genutzten Kanäle oder Chatbots. Unklar ist zudem, wie sich die berichtete französische Ausreisebeschränkung gegen Durow mit einer Leitung von Telegram aus Dubai vereinbaren lässt, welche praktische Wirkung ein russischer Haftbefehl gegen eine Person mit französischer und emiratischer Staatsbürgerschaft überhaupt entfalten kann – etwa über Interpol – und ob ein Zusammenhang zum im Februar 2026 gemeldeten früheren russischen Verfahren besteht.

Einordnung

Der Vorgang reiht sich in ein seit Jahren angespanntes Verhältnis zwischen russischen Behörden und Telegram ein, das trotz mehrfacher Sperrversuche einer der meistgenutzten Messengerdienste Russlands geblieben ist. Vorwürfe der „Terrorismus-Beihilfe“ werden von russischer Seite wiederholt gegen Personen und Unternehmen erhoben, die aus russischer Sicht Kommunikationskanäle nicht ausreichend im Sinne der eigenen Sicherheitsinteressen kontrollieren; eine unabhängige Instanz zur Überprüfung solcher Vorwürfe existiert innerhalb Russlands nicht. Auffällig ist zugleich, dass Telegram parallel auch in Frankreich und Deutschland unter behördlichem Druck steht – wenn auch mit anderer rechtlicher Stoßrichtung (Moderation und Kooperationspflichten statt Terrorismusvorwurf). Die aktuelle Berichtslage zum russischen Haftbefehl stützt sich weiterhin überwiegend auf dieselbe russische Ausgangsmeldung; eine substanzielle Version der Gegenseite – von Durow, Telegram, Frankreich oder der EU – fehlt bislang, Telegrams einzige Reaktion beschränkt sich auf ein Meme.