Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Kammergericht Berlin Anklage gegen eine Deutsch-Ukrainerin erhoben. Ihr wird geheimdienstliche Agententätigkeit für Russland vorgeworfen: Sie soll einen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin mit Informationen versorgt haben. Die Frau wurde im Jänner 2026 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Laut einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft stand die Beschuldigte spätestens seit Oktober 2023 in Kontakt mit dem Geheimdienstmitarbeiter, versorgte ihn mit Hinweisen zu hochkarätigen Veranstaltungen und ermöglichte ihm den Besuch teils unter falschem Namen, um ein eigenes nachrichtendienstliches Netzwerk aufzubauen. Zudem soll sie versucht haben, Personen aus dem Verteidigungsministerium und der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Am Tag ihrer Festnahme wurden auch Räumlichkeiten zweier weiterer Beschuldigter durchsucht, laut älteren dpa-Informationen frühere Bundeswehr-Angehörige – Details dazu bestätigte die Bundesanwaltschaft zuletzt nicht.
Offen bleiben die genauen weitergegebenen Informationen, die Rolle der Mitbeschuldigten sowie eine Stellungnahme der Frau oder eine russische Reaktion. Über Zulassung der Anklage und einen möglichen Prozessbeginn entscheidet nun der Staatsschutzsenat des Kammergerichts Berlin.
Was passiert ist
Die deutsche Bundesanwaltschaft hat am Kammergericht Berlin Anklage gegen eine Deutsch-Ukrainerin erhoben. Ihr wird geheimdienstliche Agententätigkeit zur Last gelegt: Sie soll einen Mitarbeiter der russischen Botschaft in Berlin mit Informationen versorgt haben. Die Frau wurde bereits im Jänner 2026 festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Nun muss der Staatsschutzsenat des Kammergerichts entscheiden, ob und wann es zu einem Hauptverfahren kommt.
Die Vorwürfe im Detail
Laut einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft soll die Beschuldigte spätestens seit Oktober 2023 in Kontakt mit dem Geheimdienstmitarbeiter gestanden sein. Sie habe ihn über Jahre hinweg mit Hinweisen zu hochkarätigen Veranstaltungen versorgt und dafür gesorgt, dass er diese – teils unter falschem Namen – besuchen konnte, um sich dort ein eigenes Netzwerk für nachrichtendienstliche Zwecke aufzubauen. Darüber hinaus soll sie versucht haben, Personen aus dem Bundesverteidigungsministerium und der Rüstungsindustrie für ihre Zwecke zu gewinnen. Im Auftrag des Geheimdienstmitarbeiters habe sie sich demnach um Informationen zur deutschen Verteidigungspolitik und zur Rüstungsindustrie bemüht – vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Die Beschuldigte und weitere Verdächtige
Die Frau lebt Berichten zufolge seit Jahrzehnten in Deutschland, bot zuletzt Marketing-Dienstleistungen an und stand einem Lobbyverein vor. In Sicherheitskreisen soll sie schon vor ihrer Festnahme als prorussische Netzwerkerin bekannt gewesen sein, die im politischen Berlin präsent war und an Veranstaltungen verschiedener Verbände teilnahm. Über Zahlungen an sie ist nach Angaben der Bundesanwaltschaft bislang nichts bekannt; frühere Äußerungen sollen darauf hindeuten, dass sie eher aus politischer Überzeugung gehandelt habe – ein Punkt, der nicht abschließend geklärt ist. Am Tag ihrer Festnahme wurden auch Räumlichkeiten zweier weiterer Beschuldigter durchsucht, in Rheinland-Pfalz, Brandenburg und München. Laut älteren dpa-Informationen soll es sich dabei um zwei frühere Bundeswehr-Angehörige handeln – einen kürzlich pensionierten Stabsoffizier und einen ehemaligen Beamten des höheren Dienstes. Zu diesen Mitbeschuldigten machte die Bundesanwaltschaft aktuell keine näheren Angaben.
Was unklar bleibt
Offen ist, welche konkreten Informationen tatsächlich an den Geheimdienstmitarbeiter weitergegeben wurden und wie schwer der daraus entstandene Schaden wiegt. Auch die Identität und die genaue Rolle der beiden mitbeschuldigten früheren Bundeswehr-Angehörigen sind nicht offiziell bestätigt. Eine Stellungnahme der Beschuldigten oder ihrer Verteidigung liegt bislang nicht vor, ebenso wenig eine Reaktion der russischen Regierung oder der russischen Botschaft in Berlin. Unklar ist zudem, wann der Staatsschutzsenat über die Zulassung der Anklage entscheidet und wann ein Prozess beginnen könnte.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine Serie von Verfahren ein, mit denen deutsche Sicherheitsbehörden seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verstärkt gegen mutmaßliche russische Spionage- und Einflussnahmeversuche vorgehen. Wie in vergleichbaren Fällen gilt für die Beschuldigte die Unschuldsvermutung, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Die vorliegende Berichterstattung stützt sich bislang ausschließlich auf die Darstellung der Anklagebehörde selbst; eine Gegenperspektive der Betroffenen fehlt noch.

