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Ein Brand hat am Freitag die Bahnstrecke zwischen Düsseldorf und Köln lahmgelegt: Zwischen Langenfeld und Leverkusen gerieten Böschungen in Brand, mehrere Signalkabel wurden beschädigt, die Strecke musste gesperrt werden. Am Samstag erhärtete sich der Verdacht auf Sabotage, nachdem auf der Plattform indymedia.org ein Bekennerschreiben der Gruppe „Kommando Angry Birds“ auftauchte, die laut Berichten Brandsätze in Kabelschächten nahe der Wupperbrücke platziert haben will.

Staatsanwaltschaft und Polizei gingen laut vorliegenden Quellen von vorsätzlicher Brandstiftung aus und ermittelten. Nicht näher benannte Sicherheitskreise hielten das Schreiben für authentisch, eine abschließende amtliche Bestätigung ist den Quellen zufolge aber nicht belegt. Die Gruppe wird bereits mit einem Anschlag auf die Strecke Düsseldorf–Duisburg vor etwa einem Jahr in Verbindung gebracht und in Berichten einem linksextremen, technikkritischen Spektrum zugeordnet.

Der Zugverkehr wurde nach Reparaturarbeiten laut Deutscher Bahn wieder aufgenommen. Offen bleiben unter anderem der genaue Ermittlungsstand, mögliche Tatverdächtige sowie die exakte Schadenssumme.

Was passiert ist

Am Freitag hat ein Brand die wichtige Bahnverbindung zwischen Düsseldorf und Köln lahmgelegt. Nach übereinstimmenden Medienberichten fing der Bahndamm an zwei Stellen zwischen Langenfeld und Leverkusen Feuer, wobei mehrere Signalkabel beschädigt wurden. Die Strecke, eine der meistgenutzten Verbindungen im Schienenverkehr zwischen den beiden Städten, musste daraufhin gesperrt werden. Techniker arbeiteten laut Berichten kontinuierlich an der Reparatur der beschädigten Kabel, die Deutsche Bahn sprach dabei nach vorliegenden Quellen von erheblichen Schäden.

Was die Quellen zeigen

Am Samstag erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um einen gezielten Sabotageakt gehandelt haben könnte, nachdem auf der Plattform indymedia.org ein Bekennerschreiben unter dem Namen „Kommando Angry Birds“ auftauchte. Darin reklamiert die Gruppe die Tat für sich und beschreibt laut Medienberichten, Brandsätze in einem größeren Kabelschacht an der nordöstlichen Ecke der Wupperbrücke sowie in einem schmaleren Schacht platziert zu haben. Als Motiv wird in dem Schreiben laut Berichten ein technikkritischer beziehungsweise fortschrittskritischer Hintergrund genannt. Staatsanwaltschaft und Polizei in Köln gingen nach vorliegenden Quellen von vorsätzlicher Brandstiftung aus und leiteten Ermittlungen ein, auch zur Frage einer möglichen Fremdeinwirkung. Nicht näher benannte Sicherheitskreise hielten das Schreiben nach ersten Einschätzungen für authentisch – eine abschließende, namentlich zurechenbare behördliche Bestätigung dieser Echtheit ist den vorliegenden Quellen zufolge aber nicht dokumentiert.

Historischer Kontext

Die Gruppe „Kommando Angry Birds“ ist laut mehreren Berichten keine Unbekannte: Bereits vor rund einem Jahr soll sie sich zu einem Anschlag auf die Bahnstrecke zwischen Düsseldorf und Duisburg bekannt haben. Medienberichte ordnen die Gruppe einem linksextremen, technikfeindlichen Spektrum zu. Diese Einordnung stammt aus der Berichterstattung und aus Einschätzungen von Sicherheitsbehörden, wie sie in den Medien wiedergegeben werden – eine eigenständige Prüfung der Zuordnung liegt nicht vor.

Was unklar bleibt

Offen bleibt nach aktuellem Berichtsstand vor allem, ob die Urheberschaft des Bekennerschreibens durch die Ermittlungsbehörden zweifelsfrei bestätigt wurde und wie weit die strafrechtlichen Ermittlungen fortgeschritten sind, etwa ob es bereits Tatverdächtige oder Festnahmen gibt. Auch zur genauen Schadenshöhe für die Deutsche Bahn und zum konkreten Ausmaß der Beeinträchtigungen für Reisende, etwa durch Ersatzverkehr, liegen in den ausgewerteten Quellen keine belastbaren Angaben vor.

Einordnung

Der Vorfall reiht sich in eine Serie von Berichten über Angriffe auf kritische Bahninfrastruktur ein, die der Gruppe „Kommando Angry Birds“ zugeschrieben werden. Die Quellenlage stützt sich durchgehend auf Medienberichte, die sich wiederum auf nicht unabhängig geprüfte Angaben aus Sicherheitskreisen sowie auf das online veröffentlichte Bekennerschreiben selbst beziehen. Eine eigenständige Prüfung des Originaltextes oder einer amtlichen Bestätigung der Urheberschaft wurde im Rahmen dieser Zusammenstellung nicht vorgenommen, weshalb zentrale Aussagen zur Tatzurechnung als nicht abschließend verifiziert gelten.