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Der Fonds der Salzburger Festspiele muss die Gesamtkosten der einvernehmlichen Trennung von Ex-Intendant Markus Hinterhäuser offenlegen. Das hat das Landesverwaltungsgericht Salzburg entschieden: Laut Urteil überwiegt das öffentliche Informationsinteresse die vom Fonds angeführten Geheimhaltungsgründe. Der Fonds muss binnen sechs Wochen Auskunft über die Kosten der Beurlaubung und der Vertragsauflösung geben und zudem offenlegen, ob er Regress- oder Schadenersatzforderungen gegen Kuratoriumsmitglieder prüft. Gegen das Urteil ist noch Einspruch möglich.

Vorausgegangen war eine öffentliche Verhandlung, in der ein Buchautor und ehemaliger Kulturmanager als Antragsteller einen Schaden in siebenstelliger Euro-Höhe für die öffentliche Hand vermutete – eine eigene, bislang unbelegte Einschätzung. Der Festspielfonds hatte mit einer Stillschweigevereinbarung sowie möglichem wirtschaftlichem Schaden durch die Veröffentlichung argumentiert.

Offen bleibt, ob der Fonds Einspruch erhebt, wie hoch die tatsächlichen Kosten ausfallen und ob Regressforderungen gegen Kuratoriumsmitglieder geprüft werden. Reaktionen von Festspielfonds oder Hinterhäuser zum Urteil liegen bislang nicht vor.

Was das Gericht entschieden hat

Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat entschieden, dass der Fonds der Salzburger Festspiele die Gesamtkosten der einvernehmlichen Trennung von Ex-Intendant Markus Hinterhäuser offenlegen muss. Dem Antragsteller sei der von ihm nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) begehrte Zugang zu Informationen rechtswidrig verweigert worden, heißt es im Urteil. Der Fonds muss dem Antragsteller nun innerhalb von sechs Wochen Auskunft über die Gesamtkosten der Beurlaubung und der Auflösung des Verlängerungsvertrags mit Hinterhäuser geben. Zusätzlich muss er offenlegen, ob er Regress- oder Schadenersatzforderungen gegen Mitglieder des Kuratoriums prüfen lässt – und mit welchem Ergebnis eine solche Prüfung endet. Gegen die Entscheidung ist noch ein Einspruch möglich, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Hintergrund: die Trennung von Hinterhäuser

Hinterhäuser war, wie berichtet, im März 2026 nach einem öffentlichen Konflikt mit dem politisch besetzten Kuratorium beurlaubt worden; seither leitet Interimsintendantin Karin Bergmann die Festspiele. Ende Juli 2026 trat er erstmals wieder öffentlich in Salzburg auf, mit einem viel beachteten Liederabend im Großen Saal der Stiftung Mozarteum. Eine offizielle Stellungnahme von Festspielleitung, Kuratorium oder Hinterhäuser selbst zu den genauen Gründen der Trennung steht weiterhin aus.

Positionen im Verfahren

Bei einer öffentlichen Verhandlung Anfang Juli 2026 bekräftigten beide Seiten ihre Standpunkte. Der Antragsteller, ein Buchautor und ehemaliger Kulturmanager, argumentierte mit einem überwiegenden öffentlichen Interesse und erklärte, er vermute einen Schaden in siebenstelliger Euro-Höhe für die öffentliche Hand; er wolle die Auskünfte für die öffentliche Debatte sowie für eine Aktualisierung seines Buches nutzen. Eine ursprünglich mitverhandelte Frage zur Motivation der Festspiele zog er zurück. Die Vertreterin des Festspielfonds verwies dagegen auf eine mit Hinterhäuser vereinbarte Stillschweigeklausel, die selbst dem Direktorium die genauen Vertragsdetails vorenthalte, und warnte vor wirtschaftlichem Schaden und Irritationen bei Sponsoren im Fall einer Veröffentlichung. Das Gericht folgte dieser Einschätzung nicht und gab dem Informationsbegehren recht.

Was unklar bleibt

Offen ist, ob der Festspielfonds gegen das Urteil Einspruch erhebt. Auch die tatsächliche Höhe der Trennungskosten ist bislang nicht bekannt – die vom Antragsteller genannte Schadensschätzung in Millionenhöhe ist seine eigene, bislang nicht unabhängig belegte Einschätzung. Ebenso unklar ist, ob und in welchem Umfang der Fonds Regress- oder Schadenersatzansprüche gegen Kuratoriumsmitglieder tatsächlich prüft. Eine Reaktion des Festspielfonds, des Kuratoriums oder Hinterhäusers auf das Urteil liegt bislang nicht vor.

Einordnung

Das Urteil betrifft die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes auf eine öffentlich mitfinanzierte Kultureinrichtung: Es stützt den Grundsatz, dass eine zwischen einer solchen Institution und einer einzelnen Person vereinbarte Stillschweigeklausel das gesetzlich verankerte Informationsrecht der Öffentlichkeit nicht automatisch aushebelt. Für die Salzburger Festspiele, die zuletzt bereits wegen der Umstände der Trennung von Hinterhäuser und wegen eines verschärften Sicherheitskonzepts nach der Störaktion 2025 in der öffentlichen Diskussion standen, dürfte die Entscheidung den Druck erhöhen, mehr Transparenz über interne Vorgänge zu zeigen.