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Vor dem Landgericht Berlin hat der Prozess gegen den früheren deutschen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) begonnen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags falsch ausgesagt zu haben; mitangeklagt ist der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz. Beide bestreiten die Vorwürfe, es gilt die Unschuldsvermutung.

Hintergrund ist das Pkw-Maut-Debakel: Die geplante Maut für ausländische Fahrzeughalter wurde im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof gestoppt, nachdem Österreich und die Niederlande dagegen geklagt hatten. Der Vorwurf gegen Scheuer und Schulz betrifft ihre Aussagen zu einem Treffen mit Betreiberfirmen im November 2018, bei dem laut Managern ein Angebot zur Vertragsverschiebung gemacht worden sein soll. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit April 2022, Anklage wurde im August 2025 erhoben.

Ob und wann ein Urteil fällt, ist offen; ein möglicher Termin Ende November 2026 stützt sich bislang nur auf eine einzelne Quelle. Auch wie sich das zwölftägige Verfahren im Detail entwickelt, bleibt abzuwarten.

Was passiert ist

Vor dem Landgericht Berlin hat unter großem Medienandrang der Prozess gegen den früheren deutschen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) begonnen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, im Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags falsch ausgesagt zu haben. Mitangeklagt ist der frühere Staatssekretär Gerhard Schulz. Der Prozessauftakt begann mit der Verlesung der Anklage; Scheuer erschien früh vor Gericht, äußerte sich aber nicht öffentlich.

Hintergrund: Das Pkw-Maut-Debakel

Der Fall reicht gut sieben Jahre zurück. Die von der damaligen deutschen Regierung geplante Pkw-Maut für ausländische Fahrzeughalter war im Juni 2019 vom Europäischen Gerichtshof als unionsrechtswidrig gestoppt worden, nachdem Österreich und die Niederlande dagegen geklagt hatten. Kern des Problems war, dass inländische Fahrer über eine Entlastung bei der Kfz-Steuer faktisch von der Maut ausgenommen worden wären. Scheuer war zu dieser Zeit Bundesverkehrsminister.

Der Vorwurf im Detail

Im Zentrum des Verfahrens steht ein Treffen am 29. November 2018, bei dem Manager der ursprünglich vorgesehenen Betreiberfirmen laut ihren späteren Aussagen im Untersuchungsausschuss angeboten haben sollen, die Betreiberverträge erst nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu unterzeichnen. Als Scheuer und Schulz im Ausschuss dazu befragt wurden, sollen beide laut Anklage angegeben haben, sich an ein solches Angebot nicht erinnern zu können – entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung. Die Berliner Staatsanwaltschaft leitete nach eigenen Angaben im April 2022 auf Basis mehrerer Strafanzeigen von Privatpersonen ein Ermittlungsverfahren ein und erhob im August 2025 Anklage; das Landgericht ließ sie im Frühjahr 2026 zu.

Reaktionen und Rechtslage

Sowohl Scheuer als auch Schulz weisen die Vorwürfe zurück. Scheuers Anwalt Daniel Krause erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, sein Mandant trete dem Vorwurf „nachdrücklich“ entgegen und werde sich dagegen verteidigen. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für beide Angeklagte die Unschuldsvermutung. Eine Verurteilung wegen Falschaussage sieht das deutsche Recht mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Was unklar bleibt

Wie sich der Prozess entwickelt und ob tatsächlich am 25. November 2026 ein Urteil fällt, ist derzeit nur durch einen einzelnen Bericht gestützt und nicht unabhängig bestätigt. Offen ist zudem, welche weiteren Zeugenaussagen – etwa der Betreiber-Manager – im Lauf der zwölf angesetzten Verhandlungstage vorgebracht werden, und wie sich der mitangeklagte Schulz öffentlich zum Verfahren positioniert.