René Schimanek, früherer Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, ist laut übereinstimmenden Medienberichten beim FPÖ-nahen Freiheitlichen Bildungsinstitut tätig. Schimanek wurde im März 2026 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt, nachdem in der Todesanzeige seines verstorbenen Vaters ein in rechtsextremen Kreisen verwendetes Symbol und eine problematische Formulierung aufgetaucht waren. FBI-Geschäftsführer Fritz Simhandl bestätigte die Beschäftigung und betonte, Schimanek habe sich als Mitarbeiter nichts zuschulden kommen lassen.
ÖVP, SPÖ und Grüne übten in eigenen Presseaussendungen scharfe Kritik an der FPÖ. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Seltenheim sprach von fehlender Abgrenzung zum rechten Rand, ÖVP-Verfassungssprecher Gerstl kritisierte ein „dröhnendes Schweigen“, und der Grüne Lukas Hammer bezeichnete den Vorgang als möglichen politischen Skandal ersten Ranges.
Offen bleibt, wie Rosenkranz und die FPÖ-Parteiführung selbst zur konkreten Personalie Stellung nehmen und seit wann genau Schimanek in welcher Funktion beim Institut arbeitet. Die Darstellung stützt sich auf übereinstimmende Medienberichte und direkt gelesene Presseaussendungen, nicht auf das Gerichtsurteil im Original.
Was passiert ist
René Schimanek, ehemaliger Büroleiter von Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ), ist laut übereinstimmenden Berichten von ORF, Die Presse und Kleine Zeitung beim Freiheitlichen Bildungsinstitut (FBI) tätig – der Parteiakademie der FPÖ. Das ist insofern bemerkenswert, als Schimanek im März 2026 wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung rechtskräftig zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt wurde. Die Beschäftigung wurde von FBI-Geschäftsführer Fritz Simhandl bestätigt, der laut Berichten erklärte, Schimanek habe sich als Mitarbeiter keinerlei Fehlverhalten zuschulden kommen lassen und seine Verurteilung stehe in keinem Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Was die Quellen zeigen
Dem Verfahren gegen Schimanek lag laut Medienberichten eine Todesanzeige für seinen verstorbenen Vater zugrunde, die ein in rechtsextremen Kreisen verwendetes Symbol sowie eine Formulierung enthalten haben soll, die in nationalsozialistischem Kontext zur Verherrlichung gefallener Soldaten diente. Ein Geschworenengericht verurteilte Schimanek nach dem Verbotsgesetz zur Mindeststrafe, unter anderem wegen bis dahin ordentlicher Lebensführung. Nach dem Urteil hatte Schimanek laut Berichten angekündigt, sein Mandat als Gemeinderat zurückzulegen und aus der FPÖ auszutreten, um der Partei keinen Schaden zuzufügen. Dass er nun wieder in einer FPÖ-nahen Institution beschäftigt ist, wird von mehreren Medien als politisch brisant eingestuft, auch weil parallel über Verbindungen von FPÖ-Mitarbeitern zu identitären Kreisen berichtet wird.
Reaktionen aus der Politik
Aus ÖVP, SPÖ und Grünen kam scharfe Kritik, die in eigenen Presseaussendungen dokumentiert ist. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim warf der FPÖ vor, nach zahlreichen rechtsextremen Skandalen in den eigenen Reihen weiterhin keinen klaren Trennstrich zum rechten Rand zu ziehen. ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sprach von einem „dröhnenden Schweigen“ und einer fehlenden Distanzierung der FPÖ zum rechtsextremen Milieu. Der Grüne Abgeordnete Lukas Hammer erklärte, sollte sich die Beschäftigung Schimaneks nach seiner rechtskräftigen Verurteilung bestätigen, wäre dies ein politischer Skandal ersten Ranges, und forderte Aufklärung sowie Konsequenzen. Eine Stellungnahme der FPÖ-Parteispitze oder von Rosenkranz selbst zu genau dieser Personalie liegt bislang nicht vor.
Was unklar bleibt
Offen ist, seit wann genau und in welcher konkreten Funktion Schimanek beim Bildungsinstitut arbeitet. Auch eine direkte Reaktion von Nationalratspräsident Rosenkranz auf die aktuelle Beschäftigung seines früheren Büroleiters liegt den vorliegenden Quellen nicht vor – frühere Aussagen von ihm bezogen sich auf das Gerichtsverfahren selbst und nicht auf die jetzige Anstellung. Unklar bleibt zudem, ob die FPÖ als Partei über die reine Verteidigung durch den Institutsgeschäftsführer hinaus offiziell Stellung nehmen wird.
Einordnung
Der Fall reiht sich laut Berichten in eine breitere Debatte über das Verhältnis von Teilen der FPÖ zu rechtsextremen Netzwerken ein, die zuletzt auch durch Berichte über eine verfassungsschutzbehördliche Beobachtung parlamentarischer Mitarbeiter wegen möglicher Nähe zu identitären Gruppen befeuert wurde. Die Kritik von drei im Nationalrat vertretenen Parteien verleiht der Angelegenheit politisches Gewicht, während die Gegenposition bislang ausschließlich von der betroffenen Institution selbst kommt. Diese Darstellung beruht auf übereinstimmender Medienberichterstattung und direkt gelesenen Presseaussendungen der Parteien; das Gerichtsurteil selbst wurde nicht im Original eingesehen.

