Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat neuerliche Ermittlungen gegen Thomas Schmid wegen falscher Zeugenaussage eingestellt. Das teilte die Behörde laut übereinstimmenden Medienberichten in einer Aussendung mit. Anlass war eine im Juni 2026 eingebrachte Anzeige, wonach der frühere Generalsekretär im Finanzministerium bei seiner Befragung im Ibiza-Untersuchungsausschuss sowie als Zeuge in einer Hauptverhandlung vor dem Wiener Straflandesgericht falsche Angaben gemacht haben soll.
Laut WKStA war die Anzeige großteils wortgleich bereits 2024 erhoben und damals schon eingestellt worden; Schmids Aussagen hätten sich schon zu diesem Zeitpunkt als „objektiv richtig“ erwiesen. Einem Bericht zufolge wurde die neue Anzeige lediglich um Aussagen aus dem Verfahren gegen den früheren ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte ergänzt – ein Detail, das bislang nur eine Quelle nennt.
Offen bleibt, wie Schmid selbst oder die anzeigende Seite auf die Einstellung reagieren. Der Fall reiht sich in eine Serie juristischer Nachwirkungen der Ibiza-Affäre ein, in der Schmid wiederholt im Zentrum von Ermittlungen und Untersuchungsausschüssen stand.
Was passiert ist
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat neuerliche Ermittlungen gegen Thomas Schmid wegen falscher Zeugenaussage eingestellt. Das teilte die Behörde laut übereinstimmenden Berichten von ORF, Der Standard, Die Presse und Kurier in einer Aussendung mit. Ausgangspunkt war eine im Juni 2026 eingebrachte Anzeige. Ihr zufolge soll der frühere Generalsekretär im Finanzministerium bei seiner Befragung im Ibiza-Untersuchungsausschuss sowie als Zeuge in einer Hauptverhandlung vor dem Wiener Straflandesgericht falsche Angaben gemacht haben.
Warum die WKStA einstellte
Die WKStA begründete die neuerliche Einstellung damit, dass die Anzeige großteils wortgleich bereits 2024 erhoben und damals schon eingestellt beziehungsweise zurückgelegt worden sei. Schmids Aussagen hätten sich schon zu diesem früheren Zeitpunkt als „objektiv richtig“ erwiesen, hieß es aus der Behörde. Laut einem Bericht sei die neu angezeigte Version gegenüber 2024 lediglich um Aussagen ergänzt worden, die aus dem Verfahren gegen den früheren ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte stammen. Dieses Detail taucht bislang nur in einer der vorliegenden Quellen auf und gilt daher als weniger gesichert als der Kern der Meldung.
Was unklar bleibt
Aus den vorliegenden Quellen geht nicht hervor, wie Thomas Schmid selbst oder seine rechtliche Vertretung auf die neuerliche Einstellung reagieren. Auch wer die Anzeige vom Juni 2026 eingebracht hat und was genau darin über die bereits 2024 geprüften Vorwürfe hinausging, wird in den Berichten nicht näher ausgeführt. Reaktionen aus Politik oder vom Finanzministerium liegen bislang nicht vor.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine längere Serie juristischer Nachwirkungen der Ibiza-Affäre ein, in der Schmid seit Jahren als zentraler Zeuge und zeitweiliger Beschuldigter im Zentrum von Untersuchungsausschüssen und Ermittlungsverfahren steht. Dass eine gegen ihn gerichtete Anzeige zum zweiten Mal mit im Kern derselben Begründung eingestellt wird, deutet aus Sicht der WKStA auf eine bereits geklärte Sachlage hin. Eine unabhängige Einschätzung der ursprünglichen Vorwürfe aus erster Hand liegt derzeit nicht vor, da weder ein Gerichtsdokument noch eine Stellungnahme der anzeigenden Seite eingesehen werden konnte.


