In Wien haben sich zwei 16-jährige Burschen vor dem Straflandesgericht wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten müssen. Ihnen wird vorgeworfen, im Februar bei einer Schulveranstaltung in ihrer Schule in Wien-Währing – laut Kurier das Albertus-Magnus-Gymnasium – die Abflüsse mehrerer Waschbecken verstopft und das Wasser aufgedreht zu haben. Dadurch entstand laut übereinstimmenden Berichten von ORF Wien und Kurier ein Schaden von über 500.000 Euro.
Der Erstangeklagte zeigte sich reumütig, sprach von einer Mutprobe und nahm ein Diversionsangebot an: Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt, wenn er binnen sechs Monaten 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet und 500 Euro an die Geschädigten zahlt. Sein mutmaßlicher Mittäter bekannte sich nicht schuldig; das Verfahren gegen ihn wurde vertagt, nachdem sich der Hauptbelastungszeuge krankheitsbedingt entschuldigen ließ.
Offen ist, wie das auf den 8. Oktober angesetzte Verfahren gegen den Zweitangeklagten ausgeht. Diversion bedeutet eine Einstellung gegen Auflagen ohne Schuldspruch; Namen der minderjährigen Beteiligten werden hier bewusst nicht genannt.
Was passiert ist
In Wien haben sich am Montag zwei 16-jährige Burschen vor dem Straflandesgericht wegen schwerer Sachbeschädigung verantworten müssen. Ihnen wird vorgeworfen, im Februar bei einer Schulveranstaltung in ihrer Schule in Wien-Währing die Abflüsse mehrerer Waschbecken verstopft und das Wasser aufgedreht zu haben. Dadurch entstand laut übereinstimmenden Berichten von ORF Wien und Kurier ein Schaden von über 500.000 Euro. Der Erstangeklagte nahm ein Diversionsangebot an, das Verfahren gegen den zweiten Burschen wurde vertagt.
Der Fall vor Gericht
Der Erstangeklagte zeigte sich laut den vorliegenden Gerichtsberichten reumütig. Es sei nicht seine Absicht gewesen, einen derartigen Schaden anzurichten – er habe „den Helden spielen“ und sich beweisen wollen und sei davon ausgegangen, dass die Tat viel früher entdeckt würde. Er nahm das Diversionsangebot an: Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt, wenn er binnen sechs Monaten 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leistet und einen symbolischen Betrag von 500 Euro an die Geschädigten zahlt. Sein mutmaßlicher Mittäter bekannte sich hingegen nicht schuldig und soll laut Aussage des Erstangeklagten bei der Tat nicht dabei gewesen sein. Auch die Zeugenaussagen belasteten vor allem den Erstangeklagten. Der Hauptbelastungszeuge gegen den Zweitangeklagten ließ sich wegen eines Krankenstands entschuldigen, weshalb das Verfahren gegen ihn auf den 8. Oktober vertagt wurde.
Was die Quellen zeigen
Zur Berichterstattung liegen zwei unabhängige Medien mit ausführlichen, inhaltlich übereinstimmenden Auszügen aus der Gerichtsverhandlung vor: ORF Wien und der Kurier. Der Kurier nennt als Tatort das Albertus-Magnus-Gymnasium in Währing und ordnet den Fall in eine bereits zuvor berichtete Serie ein, in der die Polizei ursprünglich von mehreren verdächtigen Schülern ausgegangen war; ORF Wien nennt in der aktuellen Meldung keinen Schulnamen. Eine eigene Einsicht in Gerichtsakten oder eine Stellungnahme des Straflandesgerichts liegt nicht vor – die Darstellung stützt sich ausschließlich auf die Gerichtsberichterstattung beider Medien.
Was unklar bleibt
Offen ist der Ausgang des auf den 8. Oktober vertagten Verfahrens gegen den Zweitangeklagten, der die Tat bestreitet. Unklar bleibt zudem, wie sich der Schaden von über 500.000 Euro im Detail zusammensetzt, welche Folgen er für den Schulbetrieb hatte und ob über die genannten Auflagen hinaus weitere Konsequenzen für Beteiligte folgen.
Einordnung
Diversion bedeutet in Österreich, dass ein Strafverfahren gegen Auflagen – hier gemeinnützige Arbeit und eine Zahlung an die Geschädigten – eingestellt wird, ohne dass ein Schuldspruch ergeht; sie ist rechtlich kein Urteil. Da beide Angeklagten zum Tatzeitpunkt minderjährig waren, werden in dieser Berichterstattung bewusst keine Namen oder identifizierenden Details genannt.

