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Die Grünen erneuern im Vorfeld des „Safe Abortion Day“ am 28. September ihre Forderung nach Schutzzonen rund um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbruch, nach Entkriminalisierung und nach Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Anlass sind zwei parlamentarische Anfragebeantwortungen von Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) und Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ). Holzleitner bestätigt darin, dass es in Österreich regelmäßig zu Belästigungen durch Abtreibungsgegner:innen komme. Die Grünen weisen darauf hin, bereits zweimal Vorschläge für 150-Meter-Schutzzonen eingebracht zu haben, ohne dass diese umgesetzt wurden.

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es weiterhin nicht: Laut Holzleitner werden derzeit rechtliche Modelle geprüft, beschlossen ist bislang nur eine Evaluierung. Nur Wien kann Personen bereits wegen „unzumutbarer Belästigung“ wegweisen. Schumann spricht sich dafür aus, Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen, sieht ihr Ressort dafür aber nicht zuständig. Eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen hält sie derzeit für rechtlich nicht möglich, da eine Schwangerschaft keine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinn sei.

Offen bleibt, wann eine bundesweite Schutzzonen-Regelung tatsächlich kommen könnte und auf welcher Datengrundlage die Einschätzung regelmäßiger Belästigungen beruht. Stellungnahmen von Gegenseiten liegen bislang nicht vor.

Was passiert ist

Die Grünen erneuern im Vorfeld des „Safe Abortion Day“ am 28. September ihre langjährige Forderung nach Schutzzonen rund um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbruch, nach Entkriminalisierung und nach Kostenübernahme durch die Krankenkassen. Anlass sind zwei parlamentarische Anfragebeantwortungen von Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) und Gesundheitsministerin Korinna Schumann (SPÖ), auf die sich die Partei stützt. Die grüne Nationalratsabgeordnete Meri Disoski verweist darauf, dass ihre Partei bereits zweimal konkrete Vorschläge für 150-Meter-Schutzzonen vorgelegt habe, ohne dass diese von der Regierung umgesetzt worden seien.

Was die Anfragebeantwortungen zeigen

Holzleitner bestätigt in ihrer Antwort, dass es in Österreich „regelmäßig zu Belästigungen durch Abtreibungsgegner:innen“ komme. Eine bundesweit einheitliche Schutzzonen-Regelung existiert bislang nicht: Derzeit würden die rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft und unterschiedliche Modelle für eine bundeseinheitliche Regelung erarbeitet, heißt es in der Beantwortung. Beschlossen ist bisher lediglich eine Evaluierung. Einzig in Wien besteht bereits die Möglichkeit, Personen unter bestimmten Voraussetzungen wegen „unzumutbarer Belästigung“ wegzuweisen – in den anderen Bundesländern fehlt ein vergleichbares Instrument. Vor einem Jahr hatte Holzleitner die Schaffung von Schutzzonen noch als „erklärtes Ziel“ bezeichnet.

Gesundheitsministerin Schumann positioniert sich in einer separaten Anfragebeantwortung dafür, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und ausschließlich im Gesundheitsrecht zu regeln, sieht dafür aber ihr eigenes Ressort nicht zuständig. Eine Übernahme von Schwangerschaftsabbrüchen als Kassenleistung sei nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich, da eine Schwangerschaft sozialversicherungsrechtlich keine Krankheit darstelle. Die geplante Einführung eines telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs bewertet Schumann aus fachlicher Sicht positiv.

Was unklar bleibt

Offen ist, bis wann die angekündigte Prüfung unterschiedlicher Schutzzonen-Modelle zu einem konkreten Vorschlag führen soll und ob sie überhaupt in eine bundesweit einheitliche Regelung mündet. Auf welcher Datengrundlage die Einschätzung „regelmäßiger“ Belästigungen beruht – etwa Zahl und Zeitraum gemeldeter Vorfälle – geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Ebenso wenig lässt sich derzeit sagen, wann und in welcher konkreten Form der telemedizinisch begleitete medikamentöse Schwangerschaftsabbruch eingeführt werden könnte. Stellungnahmen von Abtreibungsgegner:innen oder anderen Kritiker:innen der Schutzzonen-Forderung liegen in den ausgewerteten Berichten nicht vor.

Einordnung

Die Debatte ist nicht neu: Schutzzonen vor Abtreibungseinrichtungen werden in Österreich seit Jahren diskutiert, ohne dass es zu einer bundesweiten gesetzlichen Regelung gekommen ist. Dass nun ausgerechnet die zuständige Frauenministerin die geschilderten Belästigungen in einer offiziellen Anfragebeantwortung bestätigt, verleiht der Forderung der Grünen zusätzliches Gewicht, ändert aber nichts am politischen Stillstand bei der Umsetzung. Die Positionierung von Gesundheitsministerin Schumann zur Entkriminalisierung zeigt zudem, dass in der Koalition unterschiedliche Zuständigkeiten und offenbar auch unterschiedliche Tempovorstellungen bestehen. Wie die Regierungsparteien insgesamt zu den Forderungen der Grünen stehen, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor.