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Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) hat einen Schulversuch zur sechsjährigen Volksschule angekündigt. Ab dem Schuljahr 2027/28 soll das Modell an mindestens fünf Schulen in mindestens drei Bundesländern erprobt werden, interessierte Schulen können sich bis 16. Oktober 2026 melden. Wiederkehr begründet den Vorstoß damit, dass die bisherige Aufteilung der Kinder nach der vierten Klasse mit rund zehn Jahren zu früh erfolge.

Das Modell sieht drei zweijährige Grundstufen vor: Ab der zweiten Grundstufe unterrichten zusätzlich Fachlehrkräfte aus AHS oder Mittelschule, ab der dritten wird bereits nach deren Lehrplänen gelehrt. Parallel sollen weiterhin klassische vierjährige Volksschulklassen bestehen bleiben. Laut mehreren Medienberichten ist das Vorhaben in der Koalition mit der ÖVP nicht abgesprochen; eine ausführliche eigene ÖVP-Reaktion darauf liegt bislang nicht vor.

Erste Reaktionen kamen von der Arbeiterkammer, die sich unter dem Titel „Gerechtere Schule geht besser“ zu Wort meldete, sowie von der FPÖ, die das Vorhaben scharf kritisierte. Offen sind bislang Anmeldezahlen, Kosten des Versuchs sowie eine genauere Positionierung der ÖVP und von Eltern-, Schüler- und Lehrervertretungen.

Was passiert ist

Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) hat am 24. September 2026 bei einem Pressetermin in Wien einen Schulversuch zur sechsjährigen Volksschule präsentiert. Ab dem Schuljahr 2027/28 soll das Modell an mindestens fünf Schulen in mindestens drei Bundesländern erprobt werden. Interessierte Schulen können sich laut Ministerium bis 16. Oktober 2026 melden, anschließend prüft das Ministerium, welche Standorte für den Versuch geeignet sind. Wiederkehr sprach von bereits eingelangten Rückmeldungen aus mehreren Bundesländern, nannte dazu aber keine konkreten Zahlen.

Der Minister begründete den Vorstoß damit, dass die Aufteilung der Kinder nach der vierten Volksschulklasse – im Alter von rund zehn Jahren – zu früh erfolge. Kinder bräuchten mehr Zeit, um ihre Stärken zu entwickeln; manche würden erst mit elf oder zwölf Jahren „aufblühen“.

Wie das Modell funktionieren soll

Die sechsjährige Volksschule soll aus drei sogenannten Grundstufen zu je zwei Schuljahren bestehen. In der ersten Grundstufe unterrichtet wie bisher vorwiegend die Volksschullehrkraft. Ab der zweiten Grundstufe, also ab dem dritten Schuljahr, kommen zusätzlich Fachlehrkräfte aus AHS und Mittelschule hinzu. Ab der dritten Grundstufe – dem fünften Schuljahr – wird bereits nach den Lehrplänen von AHS oder Mittelschule unterrichtet, bevor die Schülerinnen und Schüler in die siebte Schulstufe der weiterführenden Schule wechseln.

Parallel dazu sollen an denselben Standorten weiterhin auch klassische vierjährige Volksschulklassen möglich bleiben. Wiederkehr erwartet sich von dem längeren gemeinsamen Lernen einen weniger „harten“ Übergang zwischen Volksschule und weiterführender Schule sowie mehr Chancengerechtigkeit. Ein Schwerpunkt soll zudem auf der Persönlichkeitsbildung der Kinder liegen.

Reaktionen und politischer Kontext

Mehrere Medien berichten übereinstimmend, dass das Vorhaben innerhalb der Koalition mit der ÖVP nicht abgesprochen wurde. Eine ausführliche eigene Stellungnahme des Koalitionspartners zu dieser konkreten Ankündigung liegt bislang nicht vor; aus der Berichterstattung geht aber ein grundsätzlicher Widerstand der ÖVP gegen das Konzept hervor.

Erste Reaktionen kamen von anderer Seite: Die Arbeiterkammer meldete sich noch am selben Tag mit einer Aussendung unter dem Titel „Gerechtere Schule geht besser“ zu Wort, ohne dass deren vollständiger Inhalt hier ausgewertet werden konnte. Die FPÖ kritisierte den Schulversuch scharf und bezeichnete ihn in einer eigenen Presseaussendung als „ideologischen Kniefall vor der Mittelmäßigkeit“.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie viele Schulen sich bis zum Stichtag 16. Oktober tatsächlich melden und welche Standorte am Ende ausgewählt werden. Auch zu den Kosten des Schulversuchs und dessen Finanzierung liegen bislang keine Angaben vor. Eine ausführliche, offizielle Reaktion der ÖVP als Koalitionspartner steht ebenso aus wie Stellungnahmen von Eltern-, Schüler- und Lehrervertretungen. Unklar ist zudem, auf welcher rechtlichen Grundlage der Versuch läuft und wie lange er dauern bzw. wann er evaluiert werden soll.