Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat Mordanklage gegen den Ehemann einer am 5. April 2026 in Sooß (Bezirk Baden) getöteten 38-jährigen Frau erhoben. Die Mutter von vier Kindern hatte sich von dem 47-Jährigen getrennt. Laut Anklageschrift soll er am Ostersonntag das neue Wohnhaus der Frau aufgesucht, mit einer Faustfeuerwaffe drei Schüsse auf sie abgegeben und sie anschließend mit einem Schraubenzieher mehrfach verletzt haben.
Als Motiv nennt die Anklage die nicht akzeptierte Trennung sowie die Überzeugung des Mannes, seine Frau wende „schwarze Magie“ an. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm trotz einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt; er hatte sich nach der Tat selbst der Polizei gestellt und war geständig. Mitangeklagt als Beitragstäter ist ein 45-jähriger Mann, dem der Hauptangeklagte vorwirft, ihm die Tatwaffe verkauft zu haben – sein Verteidiger weist das zurück.
Offen sind unter anderem ein Termin für die Hauptverhandlung und eine eigene Stellungnahme der Staatsanwaltschaft über die in Medien zitierte Anklageschrift hinaus.
Was passiert ist
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat gegen den Ehemann einer am 5. April 2026 in Sooß (Bezirk Baden) getöteten 38-jährigen Frau Anklage wegen Mordes erhoben. Die Frau, Mutter von vier Kindern im Alter zwischen acht und 17 Jahren, hatte sich zuvor von dem 47-Jährigen getrennt. Laut der Anklageschrift soll der Mann am Ostersonntag das Wohnhaus aufgesucht haben, in das die Frau mit den Kindern gezogen war, dort eine Faustfeuerwaffe gezogen und drei Schüsse auf sie abgegeben haben. Anschließend soll er mit einem Schraubenzieher mehrfach auf die Frau eingestochen haben. Mitangeklagt als Beitragstäter ist ein 45-jähriger Mann, dem der Hauptangeklagte vorwirft, ihm die Tatwaffe verkauft zu haben.
Was die Anklage zu Motiv und Zurechnungsfähigkeit sagt
Laut Anklage konnte und wollte der Mann die Trennung nicht akzeptieren. Zudem sei er überzeugt gewesen, seine Frau habe „übersinnliche Fähigkeiten“ und wende „schwarze Magie“ an. Ein von der Staatsanwaltschaft eingeholtes psychiatrisches Gutachten attestierte dem Mann eine schizotypische Persönlichkeitsstörung, stufte diese aber nicht als schwerwiegende oder nachhaltige psychische Störung ein; der Gutachter bejahte die Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Der Mann soll die Leiche der Frau im Garten unter Grünzeug abgelegt haben und beim Beseitigen von Tatspuren von einem heimkehrenden Sohn überrascht worden sein. Er rief daraufhin selbst die Polizei und ließ sich widerstandslos festnehmen; bei den Einvernahmen durch die Kriminalpolizei war er laut den vorliegenden Berichten umfassend geständig.
Vorwurf gegen mutmaßlichen Waffenverkäufer
Der Hauptangeklagte belastete einen 45-jährigen Mann, der ihm die Schusswaffe samt Munition für 900 Euro verkauft und dabei gewusst haben soll, dass er seine Frau damit töten wolle. Die Staatsanwaltschaft hat diesen Mann deshalb als Beitragstäter zum Mord mitangeklagt; er sitzt ebenfalls in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Wiener Neustadt. Sein Verteidiger bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet die Angaben des Hauptangeklagten als unwahr, mit denen dieser sich eine mildere Strafe erhoffe.
Was unklar bleibt
Aus den vorliegenden Berichten geht kein Termin für den Beginn der Hauptverhandlung hervor. Auch eine eigene öffentliche Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt jenseits der in Medien zitierten Anklageschrift liegt bislang nicht vor. Ob und welche Kontakte die Familie vor der Tat zu Behörden oder Beratungsstellen hatte, ist ebenso offen wie die Frage, welche Unterstützung die vier Kinder der Getöteten seither erhalten.
Einordnung
Gewaltschutzorganisationen weisen wiederholt darauf hin, dass Trennungsphasen ein besonders hohes Risiko für schwere Gewalt gegen Frauen darstellen. Der Fall reiht sich in eine Serie von Gewalttaten gegen Frauen in Österreich ein, die in den vergangenen Jahren öffentlich als Femizide diskutiert wurden. Für Menschen, die von Gewalt in Beziehungen betroffen sind, gibt es in Österreich bundesweite und regionale Anlaufstellen.
