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Das SPÖ-geführte Sozialministerium hat einen Entwurf für die lange angekündigte Sozialhilfereform fertiggestellt. Ministerin Korinna Schumann bestätigte dies im Ö1-Mittagsjournal und nannte als Ziel eine Vereinheitlichung der bisher von Bundesland zu Bundesland unterschiedlichen Regelungen, mit geplantem Inkrafttreten am 1. Jänner 2027. Laut Regierungsprogramm sollen dazu einheitliche Tagsätze, ein einheitlicher Kinderzuschlag, ein höherer Familienzuschlag sowie eine Abwicklung für arbeitsfähige Personen durch das AMS statt durch die Länder kommen, dazu eine Integrationsphase und mehr Sachleistungen. In einem späteren APA-Interview zeigte sich Schumann zuversichtlich, dass eine Einigung mit Koalition und Bundesländern gelingt.

Widerstand kommt bereits von ÖVP- und FPÖ-Seite: Niederösterreichs Landeshauptfrau Mikl-Leitner verlangte, dass die Reform für ihr Bundesland keine Mehrkosten verursachen dürfe, FPÖ-Generalsekretär Schnedlitz sprach von einem Angriff auf den Sozialstaat. Schumann verteidigte im selben Interview zudem die Reformpartnerschaft im Gesundheitswesen und stellte klar, dass das Umlageverfahren bei der Pension nicht geschwächt werden dürfe.

Offen bleiben der genaue Entwurfstext, Kostenfolgen und ob sich Koalition und Länder tatsächlich rechtzeitig einigen. Die Positionen weiterer Bundesländer sind aus den vorliegenden Quellen nicht bekannt.

Was passiert ist

Das SPÖ-geführte Sozialministerium hat nach langer Vorarbeit einen Entwurf für die seit Jahren angekündigte Sozialhilfereform fertiggestellt. Ministerin Korinna Schumann bestätigte dies laut ORF im Ö1-Mittagsjournal, nachdem zuvor die Tageszeitung „Heute“ darüber berichtet hatte. Details nannte sie zunächst nur wenige und betonte, der Entwurf befinde sich noch in Abstimmung mit den Koalitionspartnern ÖVP und NEOS. Als Zieldatum für das Inkrafttreten nannte sie den 1. Jänner 2027. Wenige Tage später bekräftigte Schumann in einem Interview mit der APA, über das die Kleine Zeitung berichtete, ihren Optimismus: Sie sei zuversichtlich, dass eine Einigung sowohl innerhalb der Koalition als auch mit den Bundesländern gelingen werde.

Was der Entwurf laut Ministerium enthalten soll

Laut Schumanns Angaben soll der Entwurf vor allem die bundesländerweit sehr uneinheitlichen Sozialhilfe-Regelungen vereinheitlichen. Erfasst seien auch die Absicherung und Armutsbekämpfung von Kindern, eine Integrationsphase sowie eine stärkere Einbindung arbeitsfähiger Personen in den Arbeitsmarkt. Zudem soll stärker auf Sachleistungen statt Geldleistungen gesetzt werden. Das Regierungsprogramm der Koalition sieht darüber hinaus einheitliche Tagsätze, einen einheitlichen Kinderzuschlag, eine Erhöhung des Familienzuschlags sowie eine Abwicklung für arbeitsfähige Personen künftig durch das Arbeitsmarktservice (AMS) statt durch die Bundesländer vor. Wie weit diese Regierungsprogramm-Punkte im nun fertiggestellten Entwurf tatsächlich eins zu eins umgesetzt sind, lässt sich aus den vorliegenden Berichten nicht abschließend klären, da der Entwurftext selbst nicht öffentlich vorliegt.

Widerstand aus Bundesländern und von der FPÖ

Neben der Koalition müssen auch die Bundesländer überzeugt werden, insbesondere jene unter ÖVP- oder FPÖ-Führung, die ihre bisherigen, strengeren Landesregelungen berücksichtigt sehen wollen. Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner sagte im Ö1-Mittagsjournal laut ORF, man werde einer neuen Sozialhilfe „sicher nur zustimmen, wenn diese keinen Cent mehr kostet“ als die derzeitige niederösterreichische Regelung. FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz sprach in einer Aussendung von einem „Anschlag auf den österreichischen Sozialstaat“, auch freiheitliche Landesräte aus der Steiermark und Niederösterreich sowie der Klubobmann der Wiener FPÖ äußerten sich laut ORF ablehnend.

Schumanns Zuversicht auch in anderen Reformfragen

Im Gespräch mit der APA äußerte sich Schumann laut Kleine Zeitung nicht nur zur Sozialhilfe, sondern verteidigte auch die im Gesundheitsbereich vereinbarte Reformpartnerschaft, mit der ein Ausbau des ambulanten Angebots einhergehen soll. Zu den von der ÖVP ins Spiel gebrachten Pensionsideen stellte sie klar, dass aus ihrer Sicht das Umlageverfahren in der Pensionsversicherung keinesfalls geschwächt werden dürfe.

Was unklar bleibt

Der genaue Wortlaut des Entwurfs liegt öffentlich nicht vor, ebenso wenig eine belastbare Kostenschätzung oder ein Zeitplan für die Verhandlungen mit den Ländern. Unklar ist auch, wie konkret die geplante Integrationsphase ausgestaltet werden soll und ob sich Koalition und Bundesländer rechtzeitig für ein Inkrafttreten mit 1. Jänner 2027 einigen. Wie sich die übrigen, in den vorliegenden Berichten nicht namentlich genannten Bundesländer positionieren, ist ebenfalls offen.