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Das SPÖ-geführte Sozialministerium schlägt im Entwurf zur Sozialhilfereform vor, den Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro statt wie bisher über einer Million Euro wirken zu lassen. Auch die derzeitige Befristung des Satzes bis 2029 soll entfallen, die neue Grenze soll zudem nicht der Inflationsanpassung unterliegen. Geregelt werden soll dies im Einkommensteuergesetz, nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz selbst.

Begründet wird der Vorschlag mit der Gegenfinanzierung einer Erhöhung des Kindermehrbetrags von 700 auf 1.000 Euro jährlich pro Kind, die Geringverdiener-Familien entlasten soll. Beide Maßnahmen sollen laut Entwurf ab 2027 gelten. Der Vorschlag soll laut APA-Informationen aus dem ebenfalls SPÖ-geführten Finanzministerium stammen und wurde am 28. September 2026 von mehreren unabhängigen österreichischen Medien übereinstimmend berichtet, gestützt auf dieselbe Agenturmeldung sowie einen zitierten Entwurfstext.

Offen bleibt, wie die Koalitionspartner ÖVP und NEOS auf den Vorstoß reagieren, wie sich die Maßnahme auf das Steueraufkommen auswirken würde und welchen Zeitplan der weitere Gesetzgebungsprozess vorsieht – dazu liegen in den vorliegenden Quellen keine Angaben vor.

Was passiert ist

Das SPÖ-geführte Sozialministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Sozialhilfereform vorgelegt, der neben Änderungen bei der Sozialhilfe auch steuerliche Neuerungen für Spitzenverdiener enthält. Demnach soll der Spitzensteuersatz von 55 Prozent künftig bereits für Einkommensteile über 500.000 Euro gelten – bisher greift dieser Satz erst ab einer Million Euro. Auch die derzeitige Befristung des Satzes bis zum Jahr 2029 soll fallen, er soll stattdessen unbefristet gelten. Die neue Grenze von 500.000 Euro soll dabei nicht der Inflationsanpassung unterliegen.

Geregelt werden sollen diese Details nicht im Sozialhilfe-Grundsatzgesetz selbst, sondern im Einkommensteuergesetz. Begründet wird der Vorstoß mit der Gegenfinanzierung einer weiteren, bereits bekannten Maßnahme: der Erhöhung des sogenannten Kindermehrbetrags von derzeit 700 auf 1.000 Euro jährlich pro Kind. Dieser kommt jenen Menschen zugute, bei denen sich der Familienbonus Plus wegen zu geringer Einkommensteuerbelastung nicht oder nicht vollständig auswirken kann. Beide Neuerungen sollen laut Entwurf ab dem Jahr 2027 gelten.

Was die Quellen zeigen

Die Meldung wurde am 28. September 2026 von mehreren großen österreichischen Medienhäusern nahezu inhaltsgleich veröffentlicht – darunter Die Presse, Kleine Zeitung, ORF, Der Standard und Kurier. Der Artikel der Presse trägt die Kennzeichnung „(APA)“ und stammt damit erkennbar aus einer Meldung der Austria Presse Agentur; die Kleine Zeitung verweist explizit auf „der APA vorliegende Unterlagen“. Der Presse-Auszug zitiert zudem wörtlich eine Passage aus dem Entwurfstext, wonach „die Anwendbarkeit des Steuersatzes auf Einkommensteile über 500.000 Euro (statt bisher über 1 Million Euro) vorgesehen werden“ solle.

Da mehrere voneinander unabhängige Redaktionen dieselbe, auf eine Agenturmeldung zurückgehende Information wiedergeben und ein Auszug den Entwurfstext direkt zitiert, gilt der Kern der Meldung als hinreichend abgesichert. Nicht direkt eingesehen wurde dagegen der vollständige Gesetzesentwurf oder eine offizielle Aussendung des Sozial- oder Finanzministeriums selbst – die Quellenlage stützt sich ausschließlich auf journalistische Wiedergabe.

Einordnung

Der Vorstoß reiht sich in eine Serie laufender Verteilungs- und Budgetdebatten der Koalition ein, zu denen zuletzt etwa die umstrittene „Aktivpension“ oder das geplante „Zukunftsdepot“ für Neugeborene zählten – beide ebenfalls Gegenstand kontroverser Finanzierungsfragen zwischen SPÖ-geführten Ministerien und den Koalitionspartnern. Wie berichtet, hatte insbesondere die Frage der Gegenfinanzierung familienpolitischer Maßnahmen zuletzt wiederholt für Diskussionen gesorgt. Ob der nun bekanntgewordene Steuervorschlag im weiteren Gesetzgebungsprozess unverändert Bestand hat, hängt von der Zustimmung der Koalitionspartner ÖVP und NEOS ab, zu denen in den vorliegenden Quellen keine Stellungnahme vorliegt.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie ÖVP und NEOS auf den Vorschlag reagieren und ob sie ihm im weiteren Verfahren zustimmen. Ebenso fehlen unabhängige Einschätzungen von Wirtschaftsforschungsinstituten wie WIFO oder IHS zur budgetären und verteilungspolitischen Wirkung sowie Stellungnahmen von Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer. Auch der konkrete parlamentarische Zeitplan für die Novellierung des Einkommensteuergesetzes ist aus den vorliegenden Berichten nicht ersichtlich.