Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Laut eigener Mitteilung besteht in zwei Fällen der Anfangsverdacht der Vorteilsannahme; in einem dritten Komplex wird wegen des Anfangsverdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Geheimhaltungspflicht nach dem GmbH-Gesetz ermittelt. Bekannt geworden waren die Ermittlungen bereits am 9. September 2026 – neun Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September.
Mehrere voneinander unabhängige Medien berichten übereinstimmend, dass Ermittler am selben Tag Krachs frühere Diensträume in Hannover, seine Wohnung in Berlin-Schöneberg sowie die Landesgeschäftsstelle der Berliner SPD durchsuchten und sein Mobiltelefon beschlagnahmten. Die Vorwürfe sollen mit Krachs früherer Tätigkeit als Regionspräsident der Region Hannover und einem Vergabeverfahren im Gesundheitsbereich zusammenhängen – dieser Teil ist mit den vorliegenden Quellen aber nicht abschließend eingeordnet.
Krach weist die Vorwürfe zurück und erklärte laut einer Agenturmeldung, nie privat Geld oder als Parteichef eine Spende angenommen zu haben. Offen bleiben der vollständige Sachverhalt, der weitere Verfahrensstand sowie mögliche Auswirkungen auf die Wahl.
Was passiert ist
Die Staatsanwaltschaft Hannover ermittelt gegen den Berliner SPD-Spitzenkandidaten Steffen Krach. Wie die Behörde am Donnerstagabend mitteilte, besteht in zwei Fällen der Anfangsverdacht der Vorteilsannahme. Bekannt geworden waren die Ermittlungen bereits am Mittwoch, dem 9. September 2026 – neun Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September, mitten im laufenden Wahlkampf.
Laut mehreren voneinander unabhängigen Medienberichten, unter anderem von t-online, taz und Handelsblatt, durchsuchten Ermittler am selben Tag drei Orte: Krachs frühere Diensträume in Hannover, seine Privatwohnung im Berliner Bezirk Schöneberg sowie die Landesgeschäftsstelle der Berliner SPD in Berlin-Wedding. Sein Mobiltelefon wurde dabei beschlagnahmt.
Die Vorwürfe im Detail
Neben dem Verdacht der Vorteilsannahme in zwei Fällen ermittelt die Staatsanwaltschaft laut eigener Mitteilung in einem dritten Komplex wegen des Anfangsverdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen – in Tateinheit mit der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verletzung der Geheimhaltungspflicht nach dem Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung.
Medienberichten zufolge, die sich bislang nicht in gleicher Ausführlichkeit gegenseitig bestätigen, stehen die Vorwürfe im Zusammenhang mit Krachs früherer Funktion als Regionspräsident der Region Hannover, in der er auch dem Aufsichtsgremium eines kommunalen Klinikverbunds vorstand. Genannt wird dabei ein Vergabeverfahren im Gesundheitsbereich, konkret rund um ein Krankenhaus in Lehrte. Dieser Teil des Sachverhalts ist mit den vorliegenden Quellen nicht abschließend eingeordnet und sollte als vorläufig gelten.
Reaktion von Krach
Krach hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Nach Bekanntwerden der Ermittlungen äußerte er sich laut einer Agenturmeldung ausführlich dazu und bezeichnete die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als unbegründet; er habe nie privat Geld angenommen und auch nie als SPD-Landesvorsitzender in Berlin eine Spende erhalten. Eine ausführlichere, direkt zurechenbare Stellungnahme von Krach oder eine offizielle Reaktion der SPD-Bundes- oder Landesführung liegt mit den vorliegenden Quellen nicht vor.
Politischer Kontext
Die Ermittlungen werden neun Tage vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September 2026 bekannt, bei der Krach als SPD-Spitzenkandidat antritt. Der zeitliche Zusammenfall zwischen der öffentlichen Bestätigung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft und dem laufenden Wahlkampf wird in mehreren Berichten hervorgehoben, ohne dass die Quellen einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Ermittlungszeitpunkt und dem Wahltermin belegen.
Was unklar bleibt
Offen ist der vollständige Sachverhalt hinter dem Vorwurf der Vorteilsannahme sowie die genaue Bedeutung des erwähnten Vergabeverfahrens im Gesundheitsbereich der Region Hannover. Unklar ist zudem, wie sich SPD-Bundes- und Landesspitze offiziell positionieren, wie der weitere Verfahrensstand aussieht – etwa ob es zu einer Anklage oder zu einer Einstellung des Verfahrens kommt – und welchen Einfluss die Ermittlungen auf den Ausgang der Berliner Wahl am 20. September haben.

