Textlänge

Eine 51-jährige Frau aus dem Bezirk Liezen soll laut einer Polizeiaussendung seit 2019 gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern in leerstehende Wohn- und Ferienhäuser eingebrochen sein. Die Frau soll die Häuser zunächst allein ausgekundschaftet haben, bevor die 15- bis 18-jährigen Kinder an Wochenenden Gegenstände daraus entwendeten, während sie im Auto wartete. Aufgeflogen sein soll sie im August 2025 bei einem Einbruch in Niederhofen, Gemeinde Stainach-Pürgg.

Drei unabhängige Medien – Die Presse, Kurier und Kleine Zeitung – geben die Polizeidarstellung übereinstimmend wieder: Die beteiligten Kinder legten teils Geständnisse ab, die Frau bestreitet sämtliche Vorwürfe. Mindestens fünf Einbruchsdiebstähle gelten als nachgewiesen, eine höhere Dunkelziffer wird vermutet, aber nicht beziffert. Bei einer Hausdurchsuchung stellte die Polizei zudem geringe Mengen Suchtgift und mutmaßliches Diebesgut sicher.

Die Frau muss sich den Berichten zufolge voraussichtlich Ende Juli 2026 vor dem Landesgericht Leoben verantworten. Da bislang keine unabhängig eingeholte Gegenposition der Beschuldigten vorliegt und eine gerichtliche Entscheidung noch aussteht, gilt sie bis dahin als nicht schuldig; Verfahrensausgang und -termin bleiben offen.

Was passiert ist

Eine 51-jährige Frau aus dem Bezirk Liezen soll über mehrere Jahre hinweg gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern in leerstehende Wohn- und Ferienhäuser eingebrochen sein. Laut einer Polizeiaussendung vom Donnerstag begannen die Taten bereits 2019: Die Frau soll zunächst allein unbewohnte Häuser in der Region ausgekundschaftet haben, bevor sie an Wochenenden mit ein oder zwei ihrer 15- bis 18-jährigen Kinder losfuhr. Die Jugendlichen sollen dann in die Häuser eingedrungen sein und Gegenstände entwendet haben, während die Mutter im Fahrzeug wartete. Aufgeflogen sein soll die Frau im August 2025 bei einem Einbruch in ein Einfamilienhaus in Niederhofen, Gemeinde Stainach-Pürgg, wo sie mit einem ihrer Kinder vom Tatort flüchtete, ehe die Polizei sie ausforschte.

Was die Quellen zeigen

Die Darstellung stützt sich auf eine Polizeiaussendung, die von drei unabhängigen Redaktionen – Die Presse, Kurier und Kleine Zeitung – inhaltlich übereinstimmend wiedergegeben wird. Demnach dauerten die Ermittlungen rund ein Jahr und brachten mehrere Einbrüche zutage. Die beteiligten Kinder legten laut Polizei teils umfassende Geständnisse ab und bestätigten gemeinsame Taten mit der Mutter; Lokalaugenscheine an Tatorten sollen diese Angaben untermauert haben. Die Frau selbst bestreitet den Berichten zufolge sämtliche Vorwürfe und soll bei Vernehmungen angegeben haben, ihre Kinder seien lediglich für Toilettenbesuche in die fremden Häuser gegangen. Bei einer Hausdurchsuchung wurden laut Polizei zudem geringe Mengen Cannabis und Kokain sowie mutmaßliches Diebesgut sichergestellt; die Frau ist den Berichten zufolge bereits wegen Suchtgiftdelikten aktenkundig. Mindestens fünf Einbruchsdiebstähle gelten nach bisherigem Ermittlungsstand als nachgewiesen, eine höhere, aber nicht bezifferte Dunkelziffer wird von den Ermittlern vermutet.

Was unklar bleibt

Keine der vorliegenden Quellen ist die Polizeiaussendung selbst im Volltext, sondern jeweils eine journalistische Wiedergabe davon – Details, die dort möglicherweise zusätzlich stehen, lassen sich daher nicht ausschließen. Offen bleibt zudem, wann genau die für Ende Juli 2026 erwartete Verhandlung am Landesgericht Leoben stattfindet und wie sie ausgeht; die Berichte selbst bezeichnen den Termin nur als voraussichtlich. Auch die konkrete Anklage der Staatsanwaltschaft Leoben, eine mögliche Stellungnahme einer Verteidigung sowie der Umgang der Jugendwohlfahrt mit den beteiligten Kindern sind in den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert.

Einordnung

Es handelt sich um einen noch nicht gerichtlich entschiedenen Fall: Die Frau bestreitet die Vorwürfe, eine Verurteilung liegt nicht vor, weshalb sie bis zu einer gerichtlichen Entscheidung als nicht schuldig gilt. Da die Rekonstruktion der Ereignisse bislang ausschließlich auf Polizei- und Ermittlungsangaben beruht, die von den Medien übernommen wurden, fehlt eine unabhängig eingeholte Gegenposition der Beschuldigten. Wegen der Beteiligung Minderjähriger und laufender Ermittlungen wird hier bewusst auf Namen, genaue Wohnorte oder weitere identifizierende Details verzichtet.