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Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat eine Verordnung erlassen, mit der die Steuerstufen der Lohn- und Einkommensteuer 2027 um 2,27 Prozent angehoben werden. Die Erhöhung entspricht zwei Dritteln der aktuell maßgeblichen Inflationsrate von 3,4 Prozent. Der jährliche Grundfreibetrag steigt damit von 13.539 auf 13.846 Euro, auch Absetzbeträge und Bezugsgrenzen werden um denselben Prozentsatz erhöht.

Für Einkommen zwischen 13.846 und 22.491 Euro gilt weiter der Eingangssatz von 20 Prozent, darüber greifen gestaffelt 30, 40, 48 und 50 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent ab einer Million Euro bleibt unverändert. Die automatische Anpassung wurde 2023 zur Eindämmung der kalten Progression eingeführt, deckt aber nur zwei Drittel der Inflation ab.

Das verbleibende „variable Drittel“ soll laut Gesetz durch separate Entlastungsmaßnahmen der Regierung abgegolten werden, wird für 2027 aber – wie schon im Vorjahr – aus Spargründen einbehalten. Stellungnahmen von Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder Gewerkschaften sowie der offizielle Verordnungstext liegen für diesen Artikel nicht vor.

Was passiert ist

Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) hat eine Verordnung erlassen, mit der die Tarifstufen der Lohn- und Einkommensteuer für 2027 um 2,27 Prozent angehoben werden. Das wurde am 1. September 2026 bekannt. Die Erhöhung entspricht zwei Dritteln der aktuell maßgeblichen Inflationsrate von 3,4 Prozent. Der jährliche Grundfreibetrag, bis zu dem keine Einkommensteuer anfällt, steigt damit ab 2027 von 13.539 Euro auf 13.846 Euro. Auch Absetzbeträge und diverse Bezugsgrenzen werden um denselben Prozentsatz angehoben.

Die neuen Steuerstufen im Detail

Für Einkommen zwischen 13.846 und 22.491 Euro gilt weiterhin der Eingangssteuersatz von 20 Prozent. Der Teil des Einkommens bis 37.285 Euro wird mit 30 Prozent besteuert, der Teil darüber bis 71.960 Euro mit 40 Prozent. Für Einkommen zwischen 71.960 und 107.236 Euro gilt ein Satz von 48 Prozent, ab 107.236 Euro sind es 50 Prozent. Der Spitzensteuersatz von 55 Prozent bleibt für Einkommen ab einer Million Euro unverändert bestehen – er wird von der automatischen Inflationsanpassung nicht erfasst.

Hintergrund: Kalte Progression

Die jährliche Anpassung der Tarifstufen wurde 2023 eingeführt, um die sogenannte kalte Progression einzudämmen – jenen Effekt, bei dem Lohnerhöhungen allein durch das Hineinrutschen in höhere Steuerstufen real entwertet werden. Automatisch werden dabei bislang aber nur zwei Drittel der Inflation abgegolten. Das verbleibende „variable Drittel“ soll laut Gesetz durch von der Regierung separat festgelegte Entlastungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Für 2027 wird dieses variable Drittel laut der vorliegenden Berichterstattung aus Spargründen einbehalten – wie bereits im Jahr zuvor.

Was unklar bleibt

Die vorliegenden Quellen sind Medienberichte, die auf einer Agenturmeldung und offenbar der Verordnung selbst beruhen; der Verordnungstext im Bundesgesetzblatt oder eine Aussendung des Finanzministeriums wurden für diesen Artikel nicht eingesehen. Ebenso fehlen in den Berichten Einschätzungen von Interessenvertretungen wie Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer oder Gewerkschaften zur Anhebung und insbesondere zum wiederholten Einbehalten des variablen Drittels. Offen ist zudem, welche konkreten Entlastungsmaßnahmen die Regierung für dieses einbehaltene Drittel künftig plant.