Der Verbraucherschutzverein VSV hat gemeinsam mit der Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus drei Verbandsklagen in Deutschland eingereicht – gegen Netflix, Apple TV und den Sky-Dienst WOW. Der Vorwurf: Die Anbieter hätten Abo-Preise per einseitiger Klausel in den Geschäftsbedingungen erhöht, ohne dass Kundinnen und Kunden einzeln zugestimmt hätten. Nach Einschätzung des Vereins sind solche Klauseln unwirksam, zu Unrecht gezahlte Beträge ließen sich nach § 812 BGB zurückfordern. Die Verfahren laufen laut mehreren Medienberichten beim Kammergericht Berlin und beim Bayerischen Obersten Landesgericht.
Mehrere unabhängige deutsche Medien bestätigen die Klagen, nennen bei den möglichen Rückzahlungen aber andere Beträge als die ursprüngliche Presseaussendung von Padronus: Die VSV selbst spricht von 200 bis 700 Euro je nach Anbieter und Vertrag, die Aussendung nannte bis zu 800 Euro. Amazon Prime, im ersten Aussendungstitel genannt, ist nach vorliegenden Berichten nicht Teil einer neuen VSV-Klage – Betroffene können sich über dieselbe Plattform lediglich einer bestehenden, separaten Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime anschließen.
Stellungnahmen von Netflix, Apple oder Sky liegen bislang nicht vor; auch der Ausgang der Gerichtsverfahren ist offen.
Was passiert ist
Der Wiener Verbraucherschutzverein VSV hat gemeinsam mit der Berliner Kanzlei BK Baumeister & Kollegen und dem Prozessfinanzierer Padronus drei Verbandsklagen in Deutschland eingereicht – gegen Netflix, Apple TV und den Sky-Streamingdienst WOW. Der Vorwurf: Die Anbieter hätten Abo-Preise wiederholt erhöht, ohne dass Kundinnen und Kunden dem einzeln zugestimmt hätten, gestützt nur auf Preisanpassungsklauseln in den eigenen Geschäftsbedingungen. Nach Einschätzung des Vereins benachteiligen solche einseitigen Klauseln Verbraucher unangemessen und sind unwirksam; zu Unrecht gezahlte Erhöhungsbeträge ließen sich nach § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) zurückfordern. Die Verfahren sind laut übereinstimmenden Medienberichten beim Kammergericht Berlin sowie beim Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig. Padronus trägt als Prozessfinanzierer das Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall laut Berichten einen Anteil an den Erlösen; für Betroffene soll die Teilnahme über die Plattform streaming-klage.de kostenlos möglich sein.
Was die Quellen zeigen
Ausgangspunkt der Berichterstattung war eine Presseaussendung von Padronus über den Aussendungsdienst OTS, die von bis zu 800 Euro Rückzahlung pro Kunde sprach. Mehrere deutsche Medien, die den Fall unabhängig aufgegriffen haben – darunter eine Nachrichtenagentur sowie ein auf Recht spezialisiertes Fachmedium –, bestätigen den Kern: Es gibt tatsächlich drei laufende Verbandsklagen des VSV gegen Netflix, Apple TV und WOW, finanziert von Padronus und vertreten von BK Baumeister & Kollegen. Bei der Schadenshöhe weichen die Angaben aber voneinander ab: Die VSV selbst beziffert die zu erwartenden Rückzahlungen laut mehreren Berichten auf 200 bis 700 Euro, je nach Anbieter, Tarif und Vertragsdauer – nicht auf die in der ursprünglichen Presseaussendung genannten bis zu 800 Euro. Amazon Prime, im ursprünglichen Aussendungstitel als vierter Beklagter genannt, ist nach vorliegenden Berichten nicht Gegenstand einer neuen VSV-Klage; Betroffene können sich über dieselbe Plattform lediglich einer bereits bestehenden, separaten Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW gegen Amazon Prime anschließen.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie die Gerichte in den drei anhängigen Verfahren entscheiden werden und in welcher Höhe Rückzahlungen tatsächlich zugesprochen würden. Stellungnahmen von Netflix, Apple oder Sky/WOW zu den Vorwürfen liegen in den ausgewerteten Quellen nicht vor; wie die Anbieter die Klagen selbst bewerten, ist damit unbeantwortet. Unklar bleibt zudem, wie viele Kundinnen und Kunden sich bislang über streaming-klage.de registriert haben und ob ein von manchen Berichten erwähntes Parallelverfahren gegen den Streamingdienst DAZN vor dem Oberlandesgericht Hamm auf die aktuellen Fälle übertragbar ist.
Einordnung
Verbandsklagen mit Prozessfinanzierung sind seit einer Reform des deutschen Rechts im Jahr 2023 ein wachsendes Geschäftsfeld: Prozessfinanzierer wie Padronus tragen das finanzielle Risiko und verdienen im Erfolgsfall an den Erlösen mit, während Verbraucherinnen und Verbraucher nichts zahlen. Das schafft einen Anreiz, möglichst viele Fälle offensiv zu bewerben – ein Hintergrund, der erklärt, warum die erste öffentlich verfügbare Fassung dieser Geschichte eine Presseaussendung des Prozessfinanzierers selbst war. Für die Einordnung heißt das: Die grundsätzliche Existenz der drei Klagen ist über mehrere unabhängige Medien bestätigt, Details wie die genaue Schadenshöhe stammen bislang jedoch überwiegend aus der Darstellung der klagenden Seite.

