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Eine Anfragebeantwortung des Justizministeriums nach dem Informationsfreiheitsgesetz zeigt: Zwischen 2015 und 2024 starben in Österreichs Gefängnissen 387 Menschen, 101 davon durch Suizid. Besonders betroffen ist die Untersuchungshaft, wo von 72 Todesfällen 38 - mehr als jeder Zweite - Suizide waren. Weitere 39 Suizide entfielen auf die Strafhaft, 24 auf den Maßnahmenvollzug. Das Studierendenmagazin Campus a hatte die Anfrage gestellt, Der Standard und der Kurier berichteten unabhängig voneinander darüber.

Volksanwältin Gabriela Schwarz nannte die Zahlen alarmierend und verwies auf eigene Meldedaten: 2025 seien mit 59 Suizidversuchen und acht Suiziden ein trauriger Höchststand erreicht worden, heuer waren es bis Mitte Juli bereits 31 Versuche und sieben Suizide. Sie forderte verbesserte Suizidprävention, etwa eine zweite Risikoeinschätzung nach acht bis zwölf Wochen Haft, und verwies auf 48 Empfehlungen einer Expertengruppe von 2023.

Die Volksanwaltschaft führt die hohe Suizidrate auch auf Überbelegung und Personalmangel in den Justizanstalten zurück. Eine Untersuchungskommission, eingesetzt nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg, stellte Anfang Juli 2026 zudem systemische Mängel im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen fest. Das Justizministerium reagierte bislang nicht auf eine Anfrage der APA dazu.

Was passiert ist

Eine Anfragebeantwortung des österreichischen Justizministeriums nach dem Informationsfreiheitsgesetz zeichnet ein düsteres Bild des heimischen Strafvollzugs: Zwischen 2015 und 2024 starben in Österreichs Gefängnissen 387 Menschen, 101 davon durch Suizid. Besonders auffällig ist die Untersuchungshaft: Von 72 Menschen, die in diesem Stadium des Verfahrens starben, nahmen sich 38 das Leben - also mehr als jeder Zweite. Das Studierendenmagazin Campus a hatte die Anfrage gestellt und über die Antwort des Ministeriums vom 8. Juni 2026 zuerst berichtet, Der Standard und der Kurier griffen die Zahlen unabhängig voneinander auf.

Die Zahlen im Detail

Die Anfragebeantwortung schlüsselt die Suizide nach Haftform auf: Neben den 38 Suiziden in Untersuchungshaft verzeichnet das Ministerium 39 Suizide in Strafhaft und 24 im Maßnahmenvollzug. Todesfälle, die keine Suizide waren, wurden in der Kategorie ‘Sonstige’ zusammengefasst - darunter fallen laut dem Ministeriumsschreiben natürlicher Tod, gewaltsamer Tod beziehungsweise Überdosis, Unfall oder ungeklärte Todesursache. Campus a weist darauf hin, dass sich auch in dieser Sammelkategorie Suizidfälle verbergen könnten, etwa wenn Häftlinge an einer Überdosis sterben. Eine genaue Aufschlüsselung dieser Fälle liegt bislang nicht vor.

Reaktion der Volksanwaltschaft

Volksanwältin Gabriela Schwarz erklärte gegenüber der APA, die Anfragebeantwortung bestätige, was die Volksanwaltschaft schon lange sage: Die Suizidzahlen im heimischen Strafvollzug seien alarmierend. Nach ihren Angaben wurden der Volksanwaltschaft zwischen 2020 und 2025 insgesamt 235 Suizidversuche und 60 Suizide aus österreichischen Gefängnissen gemeldet. Für das laufende Jahr waren es, Stand Mitte Juli, bereits 31 Suizidversuche und sieben Suizide - nach 59 Versuchen und acht Suiziden im Jahr 2025, das laut Schwarz einen traurigen Höchststand markierte. Sie mahnte erneut eine verbesserte Suizidprävention ein, etwa durch eine zweite Einschätzung des Suizidrisikos nach den ersten acht bis zwölf Wochen in Haft, und verwies dabei auf 48 Empfehlungen einer Expertengruppe, die 2023 im Auftrag des Justizministeriums unter Beteiligung der Volksanwaltschaft erarbeitet wurden.

Hintergrund: Überlastung und Untersuchungskommission

Die Volksanwaltschaft hatte die hohe Suizidrate in den Gefängnissen bereits im Herbst des vergangenen Jahres auch auf prekäre Haftbedingungen zurückgeführt: Überbelegte Justizanstalten und gleichzeitiger Personalmangel führten demnach zu schlechteren Versorgungsbedingungen, erschwerter Resozialisierung und steigenden Suizidzahlen. Verschärft wurde die Debatte durch eine Untersuchungskommission, die Justizministerin Anna Sporrer nach dem Tod eines Häftlings in der Justizanstalt Hirtenberg eingesetzt hatte. Die Kommission stellte Anfang Juli 2026 systemische Mängel im Strafvollzug fest, insbesondere im Umgang mit psychisch beeinträchtigten Personen.

Was unklar bleibt

Das Justizministerium reagierte laut Kurier bislang nicht auf eine Anfrage der APA zu den Zahlen, eine ministerielle Einordnung oder Reaktion auf die Forderungen der Volksanwaltschaft liegt somit nicht vor. Offen ist auch, wie viele Fälle in der Sammelkategorie ‘Sonstige’ zusätzlich Suizide sein könnten, was der vollständige Bericht der Untersuchungskommission zur Justizanstalt Hirtenberg konkret enthält und ob beziehungsweise wie die 48 Empfehlungen der Expertengruppe von 2023 bislang umgesetzt wurden.