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Ein 72-jähriger Pfleger ist am 10. Juli an den Folgen eines Tigerangriffs vom Mai gestorben, der sich in einer privaten Raubkatzenanlage in Dölzig bei Schkeuditz ereignet hatte. Der Tiger „Sandokan“ hatte den Mann schwer verletzt und war aus dem Gehege entkommen; die Polizei erschoss das Tier nahe einer Kleingartenanlage, um Anwohner zu schützen.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig ermittelt nach dem Tod des Mannes nun wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen gegen die Betreiberin der Anlage, eine frühere Zirkusartistin. Diese wies Fehlverhalten laut Medienberichten zurück. Das Landratsamt Nordsachsen hatte die Haltung der insgesamt rund neun Raubkatzen schon zuvor als unzureichend beanstandet; sechs Tiere wurden inzwischen in eine spanische Auffangstation gebracht.

Ob eine Obduktion den Kausalzusammenhang zwischen Angriff und Tod bestätigt und wie das Ermittlungsverfahren ausgeht, ist laut vorliegenden Quellen noch offen. Amtliche Original-Stellungnahmen wurden für diesen Text nicht direkt eingesehen.

Was passiert ist

Ein 72 Jahre alter Pfleger ist nach Angaben mehrerer Medien und der Staatsanwaltschaft Leipzig am 10. Juli seinen Verletzungen aus einem Tigerangriff erlegen, der sich Mitte Mai in Dölzig bei Schkeuditz, unweit von Leipzig, ereignet hatte. Der Mann war laut übereinstimmenden Berichten in der privaten Raubkatzenanlage einer früheren Zirkusartistin tätig, als der rund neunjährige, knapp 300 Kilogramm schwere Tiger namens „Sandokan“ ihn schwer verletzte und aus dem Gehege entkam. Polizeikräfte erschossen das Tier den Berichten zufolge wenige Meter von einer Kleingartenanlage entfernt, um dort lebende Menschen zu schützen.

Ermittlungen und die Anlage

Nach dem Tod des Mannes hat die Staatsanwaltschaft Leipzig ihre Ermittlungen ausgeweitet: Ursprünglich war wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen gegen die Betreiberin der Anlage ermittelt worden, nun geht es laut Berichten um den Verdacht der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen. Die Betreiberin selbst wies gegenüber Medien Fehlverhalten von sich: Sie habe „nichts falsch gemacht“, ihre Mitarbeiter seien „zu hundert Prozent unterwiesen“ gewesen. Wie es zu dem Ausbruch kommen konnte, blieb auch aus ihrer eigenen Darstellung unklar.

Das Landratsamt Nordsachsen hatte die Tigerhaltung an dem Gewerbestandort nahe der Autobahn 9 laut mehreren Medien schon zuvor beanstandet und Vorführungen mit den Tieren untersagt, weil die Fläche für die Zahl der gehaltenen Raubkatzen als zu klein eingestuft wurde. Insgesamt sollen dort rund neun große Raubkatzen gelebt haben. Nach dem tödlichen Vorfall wurden sechs Tiere nach wochenlangen Abstimmungen mit Behörden in eine Auffangstation der Tierschutzorganisation Animal Advocacy and Protection (AAP) nach Spanien gebracht.

Was unklar bleibt

Offen ist laut den vorliegenden Medienberichten insbesondere, ob eine Obduktion den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Tigerangriff und dem Tod des Mannes zweifelsfrei bestätigt – Ergebnisse lagen zum Berichtszeitpunkt noch nicht vor. Auch der weitere Verlauf des Ermittlungsverfahrens gegen die Betreiberin, ein möglicher Anklagepunkt sowie das Schicksal der verbliebenen Tiere und der Anlage selbst sind derzeit nicht abschließend geklärt. Keine der für diesen Text herangezogenen Quellen ist eine unmittelbar eingesehene Original-Stellungnahme der Staatsanwaltschaft oder des Landratsamts; die Angaben stammen aus Medienberichten, die sich auf diese Stellen berufen. Auf die Nennung des vollen Namens der Betreiberin wird an dieser Stelle bewusst verzichtet, solange das Ermittlungsverfahren läuft.

Einordnung

Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur privaten Haltung von Großkatzen in Deutschland auf: Zuständig für die Kontrolle solcher Anlagen sind die Landratsämter, deren Beanstandungen laut den vorliegenden Berichten den folgenschweren Ausbruch offenbar nicht verhindern konnten. Für eine abschließende Bewertung von Zuständigkeiten, möglichen behördlichen Versäumnissen oder einer strafrechtlichen Verantwortung fehlen bislang gerichtsfeste Feststellungen. Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens gegen die Betreiberin bleibt abzuwarten.