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Ab Montag, dem 28. September 2026, verhandelt der Circuit Court of Montgomery County im US-Bundesstaat Alabama erstmals gegen Tiktok und dessen chinesische Muttergesellschaft Bytedance. Grundlage ist eine im April 2025 von Attorney General Steve Marshall eingereichte Klage nach Alabamas Deceptive Trade Practices Act; es ist der erste Fall aus einer breiten Welle ähnlicher US-Klagen, der tatsächlich vor Gericht kommt, obwohl inzwischen mehr als zwei Dutzend weitere Bundesstaaten sowie Washington, D.C. eigene Verfahren gegen Tiktok angestrengt haben.

Laut Klageschrift wurden Testkonten von Ermittler:innen, die sich als 13- bis 15-Jährige registrierten, mit Inhalten zu Suizid, Selbstverletzung, Essstörungen, Alkohol und Sexualität konfrontiert; zudem soll Tiktok App-Stores fälschlich mitgeteilt haben, die App sei bereits ab zwölf Jahren geeignet. Es handelt sich um Vorwürfe der Anklage, die im Prozess erst zu klären sind. Tiktok weist sie zurück und beruft sich auf Section 230 des Communications Decency Act.

Der Fall folgt auf den im August 2026 verglichenen Jugendschutz-Fall gegen Meta, über den bereits berichtet wurde – anders als Meta setzt Alabama hier aber auf eine gerichtliche statt einer außergerichtlichen Lösung. Eine von Kurier genannte Forderung von fast 200 Milliarden Dollar in einem weiteren Meta-Verfahren lässt sich aus den vorliegenden Quellen keinem bekannten Fall eindeutig zuordnen. Offen bleiben Prozessdauer, Ausgang und mögliche Rückwirkungen auf die europäische Jugendschutzdebatte.

Prozessauftakt in Montgomery

Ab Montag, dem 28. September 2026, muss sich Tiktok erstmals in einem US-Gerichtsverfahren wegen des Vorwurfs verantworten, Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht zu schützen. Verhandelt wird vor dem Circuit Court of Montgomery County im Bundesstaat Alabama. Es ist der erste Fall aus einer ganzen Serie ähnlicher Klagen gegen Tiktok, der tatsächlich vor Gericht kommt: Nach übereinstimmenden Berichten haben mittlerweile mehr als zwei Dutzend weitere US-Bundesstaaten sowie der Hauptstadtbezirk Washington, D.C. eigene Klagen gegen den Kurzvideodienst und dessen chinesische Muttergesellschaft Bytedance eingereicht. Andere geplante Verfahren, etwa in Los Angeles, hatte Tiktok bislang mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

Vorgeschichte: Die Klage aus dem April 2025

Alabamas Attorney General Steve Marshall hatte Tiktok und Bytedance im April 2025 vor dem Circuit Court of Montgomery County verklagt. Im nun beginnenden Prozess geht es konkret um Vorwürfe nach Alabamas Deceptive Trade Practices Act – insbesondere um die tatsächliche Wirksamkeit von Schutzfunktionen wie „Kids Mode“ und „Restricted Mode“. Zur parallel laufenden US-Debatte um Jugendschutz bei sozialen Netzwerken, etwa zum im August 2026 außergerichtlich verglichenen Verfahren gegen Meta, hat „Neue Nachrichten“ bereits berichtet – wie im bisherigen Bericht dargestellt, einigte sich Meta damals auf eine Zahlung von rund 16,68 Milliarden Dollar.

Die Vorwürfe im Detail

Laut Klageschrift ließ der Bundesstaat Ermittler:innen Testkonten anlegen, die sich als 13- bis 15-Jährige ausgaben. Diesen Konten seien in der Folge Videos zu Suizid, Selbstverletzung, Essstörungen, Alkohol und Sexualität angezeigt worden – Inhalte, die nach dem eigenen Regelwerk der Plattform für diese Altersgruppe eigentlich gefiltert werden sollten. Alabama wirft Tiktok zudem vor, gegenüber App-Stores fälschlich angegeben zu haben, die Anwendung sei bereits für Nutzer:innen ab zwölf Jahren geeignet. Diese Angaben stammen aus der Klageschrift der Anklage und sind bislang nicht unabhängig überprüft; wie das Gericht sie bewertet, ist Gegenstand des nun beginnenden Verfahrens.

Tiktoks Verteidigung

Tiktok weist die Vorwürfe zurück. Der Konzern beruft sich unter anderem auf Section 230 des US-Bundesgesetzes Communications Decency Act, das Online-Plattformen grundsätzlich von einer Haftung für Inhalte entbindet, die Nutzer:innen selbst posten. Eine ausführliche inhaltliche Gegenposition zu den einzelnen Vorwürfen aus der Klageschrift liegt öffentlich bislang nicht vor.

Einordnung: Ein zweiter Großkonzern vor Gericht

Der Prozess reiht sich in eine Serie von US-Verfahren gegen große Plattformen wegen des Verdachts ein, Minderjährige gezielt an ihre Dienste zu binden. Anders als Meta, das sich im August 2026 mit einer Gruppe von Bundesstaaten auf eine milliardenschwere Zahlung außergerichtlich einigte, lässt es Alabama in diesem Fall auf eine gerichtliche Entscheidung ankommen. Laut Kurier wurden zudem in einem weiteren, separat beschriebenen Verfahren gegen Meta zuletzt Strafzahlungen von fast 200 Milliarden Dollar gefordert – anhand der vorliegenden Berichterstattung lässt sich nicht klären, ob damit das in Oakland laufende Bundesverfahren, eine weitere Phase des bereits verglichenen Falls oder ein drittes Verfahren gemeint ist.

Was als Nächstes zu klären ist

Offen bleibt zunächst, wie lange der Prozess in Montgomery tatsächlich dauert und mit welchem Ausgang er endet – mit einem Urteil, einem Vergleich während laufender Verhandlung oder einer Klagsabweisung. Offen ist auch, ob und wie viele der zahlreichen Parallelklagen anderer Bundesstaaten gegen Tiktok ebenfalls zur Verhandlung kommen oder wie bisherige Fälle außergerichtlich beigelegt werden.