Ein 44-jähriger Mann sitzt seit April 2026 in Innsbruck in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft bestätigt den Verdacht, er habe seine Lebensgefährtin wiederholt betäubt und währenddessen vergewaltigt; geprüft wird zudem, ob dabei Bild- oder Videomaterial entstand. Berichten zufolge gibt es Hinweise, dass auch eine frühere Partnerin betroffen sein könnte, wobei die Staatsanwaltschaft selbst offenlässt, wie viele Fälle vorliegen.
Mehrere Medien ordnen den Fall als zweiten bekannten „Fall Pelicot“ in Österreich ein, nach einem 2025 in Niederösterreich verhandelten Verfahren. Die dortige Betroffene wurde von Opferschutzanwältin Sonja Aziz vertreten. Aziz verweist im Interview auf Recherchen deutscher Journalistinnen zu Online-Chatgruppen, in denen sich Männer über Betäubungsmethoden austauschten, und vermutet auf dieser Basis weitere, unentdeckte Fälle in Österreich. Sie berichtet zudem von einem separaten Verfahren, in dem der Oberste Gerichtshof eine mögliche Haftung der Polizei für unterlassenen Opferschutz festgestellt hat.
Unabhängig überprüfen lässt sich weder die genaue Fallzahl im Tiroler Verfahren noch die Größe der beschriebenen Chatgruppen. Eine Stellungnahme des Beschuldigten liegt nicht vor; ob es zu einer Anklage kommt, ist offen.
Was passiert ist
In Innsbruck sitzt ein 44-jähriger Mann seit April 2026 in Untersuchungshaft. Ihm wird laut Staatsanwaltschaft Innsbruck vorgeworfen, seiner Lebensgefährtin wiederholt betäubende Substanzen verabreicht und sie währenddessen vergewaltigt zu haben. Geprüft wird zudem der Verdacht, dass dabei Foto- oder Videomaterial entstanden ist. Nach Angaben der Ermittlungsbehörden werden umfangreiche Datenträger ausgewertet. Berichten zufolge gibt es zudem Hinweise, dass auch eine frühere Partnerin des Beschuldigten betroffen sein könnte – die Staatsanwaltschaft selbst bezeichnet die Frage, ob ein oder mehrere Fälle vorliegen, als noch Gegenstand laufender Ermittlungen.
Der zweite „Fall Pelicot“ in Österreich
Mehrere Medien ordnen den Tiroler Fall als zweiten bekannten Fall dieser Art in Österreich ein und ziehen dabei den Vergleich zum französischen Fall Gisèle Pelicot, in dem ein Ehemann seine Frau über Jahre betäubt und Dutzenden Männern zur Vergewaltigung zugeführt hatte. Der erste in Österreich bekannt gewordene Fall wurde 2025 in Niederösterreich, im Raum Korneuburg, vor Gericht verhandelt. Die dortige Betroffene wurde von der auf Familienrecht und Opferschutz spezialisierten Anwältin Sonja Aziz vertreten, die seither öffentlich zu sogenannter „chemischer Unterwerfung“ auftritt.
Die Einschätzung der Opferschutzanwältin
Im Interview verweist Aziz auf Recherchen der deutschen Journalistinnen Isabell Beer und Isabel Ströh, die nach eigenen Angaben große, überwiegend deutschsprachige Online-Chatgruppen gefunden haben, in denen sich Männer über Methoden austauschten, Partnerinnen zu betäuben, sowie teils Bildmaterial der Taten teilten. Auf dieser Grundlage geht Aziz davon aus, dass es sich um ein verbreitetes Phänomen im deutschsprachigen Raum handle und weitere, bislang unentdeckte Fälle auch in Österreich wahrscheinlich seien. Sie beschreibt zudem, wie schwer Betroffene chemische Unterwerfung erkennen: Sie befänden sich häufig in vermeintlich harmonischen Beziehungen zum Täter und litten infolge der Betäubung an Gedächtnislücken. Im Korneuburg-Fall soll die Betroffene laut Aziz erst anhand eigener Arbeitsaufzeichnungen festgestellt haben, dass sie in mutmaßlichen Tatzeiträumen wiederholt krankgeschrieben war. Diese Angaben stammen aus dem Interview mit Aziz; eine unabhängige Prüfung der Chatgruppen oder ihrer Größe liegt nicht vor.
Ein zweites Verfahren: Haftung der Polizei
Aziz verweist im Zusammenhang mit ihrer Arbeit im Opferschutz auch auf ein anderes, unabhängig davon geführtes Verfahren: Sie vertrat eine junge Frau, die als 16-Jährige von einem früheren Partner schwer verletzt worden war, nachdem die Polizei trotz Warnsignalen keine Schutzmaßnahmen ergriffen hatte. Der Oberste Gerichtshof entschied in diesem Fall, dass der Bund für ein solches Versäumnis haften kann. Dieses Verfahren betrifft eine andere Klientin und steht nicht in direktem Zusammenhang mit den Betäubungsfällen, wird von Aziz aber als Beleg dafür angeführt, dass Strafverfolgungsbehörden mehr Handlungsspielraum und Verantwortung im Umgang mit Gewaltbetroffenen hätten.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie viele mutmaßliche Opfer und Tatzeiträume dem Innsbrucker Verfahren tatsächlich zugrunde liegen und ob sich der Verdacht auf eine frühere Partnerin des Beschuldigten erhärtet. Ebenso wenig lässt sich anhand der vorliegenden Quellen unabhängig einschätzen, wie groß und wie belastbar die von den deutschen Journalistinnen recherchierten Chatgruppen tatsächlich sind – und damit auch, wie tragfähig die Vermutung einer größeren Dunkelziffer in Österreich ist. Eine Stellungnahme des Beschuldigten oder einer Verteidigung liegt bislang nicht vor. Ob und wann es zu einer Anklage kommt, ist ebenfalls offen.

