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Bei einer Kontrolle eines Reisebusses nahe Bad Reichenhall hat die deutsche Polizei Ende Juni 34 Langwaffen der Tiroler Schützenkompanien Pillersee, Waidring und Fieberbrunn beschlagnahmt, deren rund 50 Mitglieder von einer Feier für Erzbischof Franz Lackner in Salzburg zurückkehrten. Bei zwölf dieser Gewehre entdeckte die Exekutive kleine historische Kennzeichnungen aus der NS-Zeit im Format fünf mal fünf Millimeter. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat ihre Ermittlungen wegen des Verbotsgesetzes eingestellt, nachdem sich laut Sprecher Hansjörg Mayr keine Hinweise auf eine politische Absicht der Träger ergeben hatten.

In Bayern dauern die Ermittlungen an: Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüft, ob eine strafbare öffentliche Verwendung der Symbole vorlag, und ermittelt zusätzlich gegen mehrere Schützen wegen unerlaubten Führens von Langwaffen ohne vorzeigbare Dokumente. Der Bund der Tiroler Schützenkompanien bezeichnet die Symbole als historische Beschuss- und Abnahmestempel ohne heutigen ideologischen Gehalt – eine unabhängige Bestätigung dafür liegt bislang nicht vor. Offen bleibt, wie die Verfahren in Bayern ausgehen und wann die Waffen zurückgegeben werden.

Was passiert ist

Bei einer Kontrolle eines Reisebusses nahe Bad Reichenhall im Grenzgebiet des „Kleinen Deutschen Ecks“ hat die deutsche Polizei Ende Juni 34 Langwaffen von Tiroler Schützenkompanien beschlagnahmt. Betroffen waren nach übereinstimmenden Medienberichten die Kompanien Pillersee, Waidring und Fieberbrunn aus dem Tiroler Unterland, deren rund 50 Mitglieder von einer Feier für Erzbischof Franz Lackner in Salzburg auf dem Rückweg nach Tirol waren. Bei der darauffolgenden Untersuchung der Waffen entdeckte die Exekutive an zwölf der 34 Gewehre kleine historische Kennzeichnungen aus der NS-Zeit im Format von fünf mal fünf Millimetern – laut Kurier handelt es sich um ein kleines Hakenkreuz beziehungsweise einen Wehrmachtsadler.

Ermittlungen in Österreich und Deutschland

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat ihr Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz eingestellt. Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr erklärte laut Kurier gegenüber der Nachrichtenagentur APA, nach Befragung der Waffenmeister hätten sich keine Hinweise ergeben, dass die Symbole aus politischer Absicht getragen worden seien.

In Bayern dauern die Ermittlungen dagegen an: Die Staatsanwaltschaft Traunstein prüft, ob eine strafbare öffentliche Verwendung oder Verbreitung der NS-Symbole vorliegt. Entscheidend ist laut Anklagebehörde, ob die Kennzeichnungen für eine nicht überschaubare Anzahl von Personen wahrnehmbar waren. Zusätzlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Traunstein laut Kurier gegen 31 Schützen wegen des Verdachts des unerlaubten Führens von Langwaffen, da die Gewehre im Bus zugriffsbereit, aber ohne vorzeigbare Dokumente aufgefunden worden waren. Die Waffen blieben zunächst bei der Bundespolizeidirektion Freilassing in Verwahrung und sind nur gegen Vorlage entsprechender Dokumente auslösbar.

Position des Schützenverbands

Der Bund der Tiroler Schützenkompanien bezeichnet die Symbole laut Kurier als „Beschuss- und Abnahmestempel“ aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs – historische Kennzeichnungen ohne gegenwärtigen ideologischen Aussagegehalt. Landeskommandant Thomas Saurer versicherte, die Punzierungen seien weder von den Tiroler Schützen angebracht noch nachträglich hinzugefügt worden und wegen ihrer geringen Größe aus üblicher Betrachtungsdistanz mit freiem Auge gar nicht erkennbar gewesen. Die Waffenmeister der betroffenen Kompanien sicherten zu, die Kennzeichnungen zu entfernen, sobald die Gewehre zurückgegeben werden. Diese Einschätzung stammt bislang ausschließlich vom Verband selbst und wurde nicht unabhängig bestätigt.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie die Prüfung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur möglichen strafbaren Verwendung der Symbole ausgeht und wie das separate Verfahren gegen die Schützen wegen unerlaubten Waffenführens weiterläuft. Eine unabhängige historische Einordnung der Punzierungen liegt nicht vor, ebenso wenig eine schriftliche Stellungnahme der Innsbrucker Staatsanwaltschaft über die zitierte Aussage ihres Sprechers hinaus. Unklar bleibt auch der genaue Zeitpunkt der Rückgabe der Waffen nach Österreich.

Einordnung

Das österreichische Verbotsgesetz stellt die nationalsozialistische Wiederbetätigung unter Strafe; für eine Anklage braucht es Hinweise auf eine politische Absicht, die im vorliegenden Fall laut Innsbrucker Staatsanwaltschaft nicht gegeben waren. In Deutschland ist die Rechtslage zur öffentlichen Verwendung von NS-Symbolen differenzierter geregelt und hängt unter anderem davon ab, ob Symbole für Dritte wahrnehmbar sind – daher die andauernde Prüfung in Bayern trotz der eingestellten Ermittlungen in Österreich.