Im Fall des im Jänner 2026 am Grenzübergang Nickelsdorf tot aufgefundenen Neugeborenen steht nun ein Prozesstermin fest: Ab 21. Oktober 2026 verhandelt das Landesgericht Eisenstadt gegen fünf Angeklagte – die mittlerweile 17-jährige Mutter des Kindes und vier Familienangehörige. Das ergab eine Auskunft eines Gerichtssprechers auf Anfrage der APA. Verhandelt wird an zwei Tagen; am 22. Oktober könnte bereits ein Urteil fallen, feststehen tut das aber noch nicht.
Das tote Mädchen war am 18. Jänner 2026 von Reisenden gefunden worden. Eine Obduktion ergab, dass es lebend geboren und unter Fremdeinwirkung gestorben war, als Todesursache wurde ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. Mitte Februar 2026 wurden vier Verdächtige festgenommen, ein fünfter im Mai; alle sitzen seither in Untersuchungshaft. Der Mutter wird Tötung eines Kindes bei der Geburt vorgeworfen, den vier Verwandten Beteiligung an einem Mord – sie sollen laut Anklage als Aufpasser fungiert und Spuren beseitigt haben.
Offen bleiben die Beweggründe der Tat und wie sich die Angeklagten beziehungsweise ihre Verteidigung dazu äußern werden. Die vorliegenden Angaben stammen aus Medienberichten, die sich auf eine Sprecherauskunft und die Anklage stützen; für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Was passiert ist
Im Fall des im Jänner 2026 am Grenzübergang Nickelsdorf im Bezirk Neusiedl am See tot aufgefundenen Neugeborenen steht nun ein Prozesstermin fest. Ab 21. Oktober 2026 verhandelt das Landesgericht Eisenstadt gegen fünf Angeklagte: die mittlerweile 17-jährige Mutter des Kindes sowie vier Familienangehörige. Ein Gerichtssprecher teilte den Termin auf Anfrage der Nachrichtenagentur APA mit. Verhandelt werden soll an zwei Tagen, jeweils von 9 bis 18 Uhr, im größten Verhandlungssaal des Gerichts. Nach derzeitigem Stand könnte am zweiten Verhandlungstag, dem 22. Oktober, bereits ein Urteil fallen – das ist zum jetzigen Zeitpunkt aber eine Möglichkeit, keine feststehende Tatsache.
Die Vorgeschichte des Falls
Das tote Mädchen war am 18. Jänner 2026 von Reisenden am Grenzübergang Nickelsdorf entdeckt worden. Eine Obduktion ergab, dass das Kind lebend zur Welt gekommen und anschließend unter Fremdeinwirkung gestorben war; als Todesursache wurde ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. Mitte Februar 2026 wurden zunächst vier Verdächtige festgenommen, darunter die Mutter des Säuglings. Sie sowie zwei weitere Frauen aus Rumänien wurden in Deutschland ausgeforscht und nach Österreich überstellt, ein Mann wurde in Rumänien festgenommen. Ein fünfter Verdächtiger wurde Mitte Mai 2026 in Deutschland ausgeforscht. Alle fünf sitzen seither in Untersuchungshaft.
Was die Anklage vorwirft
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt wirft der 17-Jährigen Tötung eines Kindes bei der Geburt vor, den vier mitangeklagten Verwandten Beteiligung an einem Mord. Laut Anklage sollen alle fünf gemeinsam in einem Kleinbus unterwegs gewesen sein, aus dem die junge Frau am Grenzübergang Nickelsdorf kurz ausgestiegen sein soll, um das tote Kind in einer Tragetasche abzulegen. Die übrigen Familienmitglieder – laut den Berichten die Mutter, die Schwester, der Bruder und der Schwager der 17-Jährigen – sollen dabei unter anderem als Aufpasser fungiert und geholfen haben, Spuren am Tatort zu beseitigen. Diese Darstellung stammt bislang ausschließlich aus der Anklage beziehungsweise aus darauf gestützter Medienberichterstattung; eine Stellungnahme der Beschuldigten oder ihrer Verteidigung liegt nicht vor.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie sich die Angeklagten beziehungsweise ihre Verteidigung im Prozess zu den Vorwürfen positionieren werden. Ebenso unklar sind mögliche Beweggründe der Tat, etwa eine mutmaßlich verheimlichte Schwangerschaft oder psychosoziale Umstände – dazu liegen in den vorliegenden Berichten keine belastbaren Angaben vor. Auch der genaue Beitrag jedes einzelnen der vier mitangeklagten Familienmitglieder ist bislang nur in groben Zügen dargestellt. Ob der Prozess tatsächlich nach zwei Tagen mit einem Urteil endet oder vertagt wird, lässt sich erst nach Verhandlungsbeginn beurteilen.
Einordnung
Es handelt sich um ein laufendes Strafverfahren mit noch nicht rechtskräftig geklärter Schuldfrage; für alle fünf Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Die vorliegenden Angaben stammen aus zwei Medienquellen, die sich beide auf dieselbe Auskunft eines Gerichtssprechers gegenüber der APA sowie auf die bereits im Frühjahr 2026 erhobene Anklage stützen. Eigene Gerichtsunterlagen oder Stellungnahmen der Verteidigung wurden für diesen Artikel nicht eingesehen, weshalb Details zum Tathergang und zu den Motiven vorerst nur aus Anklagesicht wiedergegeben werden können.

