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Ein US-Berufungsgericht in Boston hat einen Antrag der Trump-Regierung abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen Präsident Trumps Erlass zur Verschärfung der Briefwahlregeln aufzuheben. Die Entscheidung fiel mit zwei zu eins Stimmen. Damit bleibt die Umsetzung des im März 2026 unterzeichneten Dekrets in 23 Bundesstaaten und dem District of Columbia vorerst blockiert.

Hintergrund ist ein Urteil einer Bezirksrichterin, die Ende Juni 2026 zentrale Teile des Erlasses als verfassungswidrig einstufte, weil dem Präsidenten dafür die Befugnis fehle. Die Klage hatten 23 Bundesstaaten und der District of Columbia eingebracht, angeführt von Kalifornien, Massachusetts, Nevada und Washington. Der Erlass sollte unter anderem Wählerlisten durch das Heimatschutzministerium und Einschränkungen bei der Briefwahl-Zustellung durch die US-Post vorsehen.

Das US-Justizministerium hatte für den Fall einer Niederlage bereits einen möglichen Gang vor den Obersten Gerichtshof angekündigt. Ob und wann dieser Schritt erfolgt, ist ebenso offen wie eine ausführliche offizielle Reaktion des Weißen Hauses auf das aktuelle Urteil.

Was passiert ist

Ein US-Berufungsgericht hat der Trump-Regierung eine weitere juristische Niederlage im Streit um schärfere Briefwahlregeln zugefügt. Das zuständige Gericht in Boston lehnte einen Antrag des US-Justizministeriums ab, eine bestehende einstweilige Verfügung gegen den entsprechenden Erlass von Präsident Donald Trump aufzuheben. Die Entscheidung fiel mit zwei zu eins Stimmen. Damit bleibt die Umsetzung der Verschärfung in 23 Bundesstaaten und dem District of Columbia vorerst blockiert, während sich das eigentliche Berufungsverfahren gegen ein Urteil aus der Vorinstanz noch fortsetzt.

Was die Quellen zeigen

Kurier und ORF berichten übereinstimmend, dass eine Richterin einer niedrigeren Instanz bereits Ende Juni 2026 entschieden hatte, wesentliche Teile des Dekrets seien verfassungswidrig, weil dem Präsidenten dafür schlicht die Befugnis fehle. US-Medien wie CNBC und The Hill ergänzen, dass es sich bei der Vorinstanz um Bezirksrichterin Indira Talwani handelte und die Klage von einer Koalition aus 23 Bundesstaaten sowie dem District of Columbia getragen wurde, angeführt von Kalifornien, Massachusetts, Nevada und Washington. Beim Berufungsgericht bildeten laut diesen Berichten die Richter Gustavo Gelpí und Julie Rikelman die Mehrheit, während Richter Joshua Dunlap in einem Punkt widersprach: Er vertrat die Auffassung, den klagenden Staaten fehle die Klagsbefugnis, um dem Heimatschutzministerium die bloße Weitergabe von Staatsbürgerschaftsdaten zu untersagen. Das Justizministerium hatte argumentiert, eine Klage gegen den Erlass komme verfrüht, weil die Behörden die Maßnahmen noch nicht endgültig ausgearbeitet hätten – ein Einwand, den die Berufungsrichter mit Verweis auf klare und rasch näher rückende Fristen zurückwiesen.

Hintergrund: Trumps Erlass

Trump hatte die Anordnung im März 2026 unterzeichnet. Er fordert seit Jahren strengere Regeln für die Briefwahl und wiederholt seine Behauptung, seine Wahlniederlage 2020 sei auf massiven Wahlbetrug zurückzuführen – eine Darstellung, die Gerichte und Wahlprüfungen wiederholt zurückgewiesen haben. Der Erlass sollte unter anderem das Heimatschutzministerium anweisen, Listen wahlberechtigter US-Bürger zu erstellen, und die US-Post verpflichten, Briefwahlunterlagen nur an Personen zuzustellen, die auf von den Bundesstaaten genehmigten Listen stehen. Kritiker sehen darin einen Versuch, die Kontrolle des Bundes über ein traditionell von den Bundesstaaten verwaltetes Wahlsystem auszuweiten.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie es im eigentlichen Berufungsverfahren – also in der Sache selbst, über die vorläufige Verfügung hinaus – weitergeht. Das US-Justizministerium hatte im Vorfeld angekündigt, bei einer Niederlage möglicherweise den Obersten Gerichtshof anzurufen; ob und wann dieser Schritt tatsächlich erfolgt und wie ein solches Verfahren ausgehen würde, ist derzeit nicht bekannt. Auch eine offizielle Reaktion des Weißen Hauses oder Trumps persönlich auf dieses konkrete Urteil liegt in den vorliegenden Quellen nicht vor. Unklar bleibt zudem, welche praktischen Konsequenzen die fortgesetzte Blockade für die Wahlvorbereitungen in den betroffenen Bundesstaaten vor den anstehenden Zwischenwahlen hat.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine längere Serie juristischer Auseinandersetzungen um Trumps Versuche ein, Wahlregeln auf Bundesebene zu vereinheitlichen, obwohl die Organisation von Wahlen in den USA traditionell Sache der einzelnen Bundesstaaten ist. Die Zusammensetzung des Berufungssenats – zwei von Präsident Biden ernannte Richter in der Mehrheit, ein von Trump ernannter Richter mit Teil-Dissens – dürfte in den USA politisch diskutiert werden, ändert aber nichts an der rechtlichen Kernaussage der Vorinstanz: Dem Präsidenten fehle für zentrale Anordnungen des Erlasses die Befugnis. Der weitere Fortgang, insbesondere eine mögliche Befassung des Obersten Gerichtshofs, dürfte vor den Zwischenwahlen 2026 an Bedeutung gewinnen.