US-Präsident Donald Trump hatte CNN, MS NOW und Politico mit sofortiger Wirkung den Zutritt zum Weißen Haus untersagt und dies mit angeblich dauerhafter „Fake News“-Berichterstattung begründet. Als Reaktion reichten die drei Medien am 21. September gemeinsam Klage ein und beriefen sich auf den ersten Verfassungszusatz; im selben Zeitraum stellten auch vier der fünf Sender des White-House-TV-Pools – ABC, CBS, NBC und Fox News – aus Solidarität mit CNN ihre gemeinsame Live-Berichterstattung über Trump-Termine ein. Nach einer Anhörung am 23. September hat Richter Timothy Kelly am 24. September per einstweiliger Verfügung entschieden, dass CNN, MS NOW und Politico umgehend wieder Zutritt erhalten, und das Hausverbot als „wahrscheinlich verfassungswidrig“ eingestuft. Zwischen Anordnung und Umsetzung klaffte jedoch zunächst eine Lücke: Der Secret Service verweigerte Reportern der drei Medien am Donnerstagvormittag – während des Staatsbesuchs von Chinas Präsident Xi Jinping – weiterhin den Einlass, erst gegen Mittag wurden sie eingelassen. Wegen dieser Verzögerung und des parallelen Pool-Boykotts gab es beim Xi-Besuch keine gemeinsame Live-TV-Poolberichterstattung großer US-Sender. Der Standard berichtete zudem von Solidaritätsbekundungen rund 50 weiterer US-Medienunternehmen und Verbände – nähere Details fehlen bislang. Parallel betreibt das Weiße Haus weiterhin den seit 21. September laufenden eigenen Sender „Trump TV“.
Rund zwei Wochen später eskalierte der Streit erneut: Am 25./26. September wurde CNN ohne Angabe von Gründen von der TV-Pool-Berichterstattung über Trumps Reise nach Tennessee ausgeschlossen, obwohl der Sender laut Rotationsplan an der Reihe gewesen wäre. An seiner Stelle übernahm der Online-Sender „Lindell TV“ des mit Trump befreundeten Bettwäscheunternehmers Mike Lindell die Pool-Vertretung für Samstag. Der Vorgang ist über eine österreichische Fulltextquelle sowie eigenständig über mehrere unabhängige internationale Medien (CNN Politics, Washington Post, France24) bestätigt. Rechtsexperte Eli Honig sieht darin eine mögliche Verletzung des „Geists“, wenn auch nicht zwingend des Wortlauts von Richter Kellys Anordnung, und rechnet damit, dass CNN-Anwälte sich deshalb erneut an das Gericht wenden. Laut Die Presse hielten sich die übrigen Sender auch diese Woche zeitweise weiter an ihren Solidaritätsboykott, was insgesamt zu weniger Videomaterial führte – dieses jüngste Detail ist aber bislang nur einfach belegt.
Wichtig bleibt: Es handelt sich weiterhin nur um eine auf 14 Tage befristete, vorläufige Verfügung, kein rechtskräftiges Endurteil. Offen bleibt, ob das Justizministerium Berufung einlegt, ob CNN wegen der Tennessee-Ausladung erneut klagt, ob der wiederhergestellte Zugang – auch zur Pool-Teilnahme – dauerhaft Bestand hat, ob der TV-Pool-Boykott fortgesetzt wird und ob Trump wie zuvor kolportiert weitere Medien wie die „New York Times“ oder die „Washington Post“ vom Zugang ausschließen will.
Was passiert ist
US-Präsident Donald Trump hat den Medien CNN, MS NOW und Politico mit sofortiger Wirkung den Zutritt zum Weißen Haus untersagt. Er verkündete den Schritt am 18. September über einen Beitrag auf seiner Plattform Truth Social und begründete ihn damit, die drei Redaktionen würden ständig „FAKE NEWS“ über ihn, seine Regierung oder die Vereinigten Staaten verbreiten. Als direkte Reaktion darauf haben CNN, MS NOW und Politico am 21. September gemeinsam Klage gegen die Trump-Regierung eingereicht, um sich auf die im ersten Verfassungszusatz der US-Verfassung garantierte Pressefreiheit zu berufen. Nach der Anhörung vom 23. September hat US-Bezirksrichter Timothy Kelly den Streit am 24. September vorläufig entschieden und die sofortige Wiederherstellung des Zugangs angeordnet. Die tatsächliche Umsetzung verlief jedoch alles andere als reibungslos: Der Secret Service verweigerte Reportern der drei Medien am Vormittag desselben Tages – ausgerechnet während des Staatsbesuchs von Chinas Präsident Xi Jinping – zunächst weiterhin den Einlass, bevor das Weiße Haus erst gegen Mittag einlenkte. Rund zwei Wochen später eskalierte der Streit erneut: Am 25./26. September wurde CNN ohne Angabe von Gründen von der TV-Pool-Berichterstattung über Trumps Reise nach Tennessee ausgeladen; an seiner Stelle sprang der Trump-freundliche Online-Sender „Lindell TV“ ein. Endgültig entschieden ist der zugrunde liegende Rechtsstreit damit weiterhin nicht.
Wie die Begründung aussieht
In seinem Beitrag erklärte Trump, Medien sollten nicht ständig „Lügen“ verbreiten dürfen, wenn sie über den Präsidenten, seine Regierung oder das Land berichten. Internationale Medien hatten zudem berichtet, Trump habe MS NOW zusätzlich vorgeworfen, sich erst kürzlich von MSNBC umbenannt zu haben, und Politico ein aus seiner Sicht unrechtmäßiges Regierungsabo im Wert von rund acht Millionen Dollar zum Vorwurf gemacht. Politico hat diesen Abo-Vorwurf inzwischen in einer eigenen Stellungnahme als falsch und widerlegt zurückgewiesen; die Zusatzbegründung zu MS NOW bleibt weiterhin nur über eine einzelne Quelle belegt und ungeprüft. Für die neueste Maßnahme, die Ausladung CNNs von der Tennessee-Reise, hat das Weiße Haus nach allen vorliegenden Quellen bislang keine Begründung genannt.
Reaktionen von CNN, Politico und der Journalistenvertretung
CNN wies das angekündigte Verbot als „rechtswidrigen Angriff“ auf die Pressefreiheit zurück und erklärte, seine Berichterstattung sei „fair und präzise“ und durch die US-Verfassung geschützt. Politico kündigte an, seine Rechte nach dem ersten Verfassungszusatz „energisch“ zu verteidigen, und wies Trumps Vorwurf eines unrechtmäßig teuren Regierungsabos als falsch zurück. Die White House Correspondents’ Association (WHCA), die im Weißen Haus akkreditierte Journalisten vertritt, kritisierte das Vorgehen in einer eigenen, öffentlich abrufbaren Stellungnahme ihrer Präsidentin Jacqui Heinrich: Es gehe „um mehr als die Rechte von Journalisten“, sondern um das Recht der amerikanischen Bevölkerung auf eine „umfassende und unabhängige Darstellung“ der Amtsführung des Präsidenten. Die Verfassung schütze die Pressefreiheit unabhängig davon, ob dem Präsidenten eine bestimmte Berichterstattung gefalle.
TV-Sender boykottieren die gemeinsame Pool-Berichterstattung
Bereits ab dem 21. September reagierten auch die übrigen großen US-Fernsehsender auf das Vorgehen gegen CNN: Vier der fünf am sogenannten White-House-TV-Pool beteiligten Sender – ABC, CBS, NBC und Fox News – stellten aus Solidarität mit dem ausgeschlossenen CNN ihre gemeinsame Live-Bildberichterstattung von Terminen des Präsidenten ein. Der Pool ist ein Rotationssystem, über das jeweils ein Sender im Auftrag aller anderen live von Ereignissen im Weißen Haus berichtet und das Material teilt; ohne diese Kooperation fehlen den beteiligten Sendern eigene Livebilder aus dem Inneren des Weißen Hauses. In einer gemeinsamen, seltenen Erklärung hielten ABC, CBS, CNN, Fox News und NBC fest, die Öffentlichkeit habe ein vitales Interesse an akkurater und unabhängiger Information über ihre Regierung; keine Regierung solle ein Medienunternehmen einschränken, weil sie dessen Berichterstattung ablehne. Laut Die Presse hielten sich die anderen Sender auch in der Woche um den 26. September zeitweise noch an diese Solidaritätslinie und weigerten sich, einzelne Trump-Termine zu filmen – dieses jüngste Detail ist bislang jedoch nur einfach belegt.
Klage gegen die Trump-Regierung
Am 21. September reichten CNN, MS NOW und Politico gemeinsam Klage gegen die Trump-Regierung ein. In einer gemeinsamen Erklärung teilten die drei Medienhäuser mit, sie hätten die Regierung zuvor über den Schritt informiert und wollten damit ihre im ersten Verfassungszusatz verankerten Rechte schützen. CNN erklärte konkret, das Präsidialamt habe die Akkreditierungen seiner Journalisten „ohne Vorankündigung oder ein ordentliches Verfahren“ entzogen, weil es Einwände gegen die Berichterstattung des Senders gehabt habe. Die Klage wurde als Eilantrag eingereicht; CNN wird dabei laut mehreren unabhängigen internationalen Medien unter anderem vom Verfassungsrechtler Ted Boutrous vertreten, der den Sender bereits 2018 im Fall des Journalisten Jim Acosta vertreten hatte. Diese Verfahrensdetails sind bislang nicht durch österreichische Quellen bestätigt.
Justizministerium verteidigt das Hausverbot vor Gericht
Am Vorabend der Anhörung reichte das US-Justizministerium eine schriftliche Stellungnahme bei Gericht ein, in der es sich hinter Trumps Vorgehen stellte. Der Zugang zum Weißen Haus sei „ein Privileg, kein Recht“, heißt es darin laut ORF; die Regierung könne den Zugang von Journalisten zu bestimmten Bereichen wie dem Oval Office kontrollieren – internationalen Medienberichten zufolge argumentiert das Ministerium dabei ausdrücklich, dies gelte auch für inhaltlich-standpunktbezogene Gründe. Als Begründung für das Verbot verweist das Ministerium auf die nationale Sicherheit: Laut den an CNN, MS NOW und Politico versandten Schreiben werden den drei Redaktionen „Vorfälle bei der Berichterstattung“ vorgeworfen, die die nationale Sicherheit gefährdet und Falschinformationen verbreitet hätten. Im Schreiben an CNN wird demnach konkret auf eine Berichterstattung über einen von Trump geplanten, als „streng geheim“ bezeichneten Bunker unter dem im Bau befindlichen Ballsaal des Weißen Hauses verwiesen sowie auf mehrere Berichte über den Iran-Krieg. Laut CBS News führte das Ministerium bei der mündlichen Anhörung ergänzend allgemeine Gründe der Professionalität und des Umgangstons an. Wie sich zeigte, konnte diese Argumentation Richter Kelly bei seiner Entscheidung letztlich nicht überzeugen – er zeigte sich laut internationalen Medien im Gegenteil skeptisch, dass die nationale Sicherheit tatsächlich der eigentliche Beweggrund für den Entzug der Akkreditierungen gewesen sei.
Anhörung am 23. September
Die von CNN, MS NOW und Politico beantragte einstweilige Verfügung gegen das Hausverbot wurde am 23. September per Videokonferenz vor Richter Timothy Kelly verhandelt. Laut übereinstimmenden Berichten mehrerer internationaler Medien argumentierte Ted Boutrous als Anwalt der Medienunternehmen, das Verbot stelle eine unzulässige „Viewpoint Discrimination“ dar – also eine Ungleichbehandlung von Journalisten aufgrund des Inhalts ihrer Berichterstattung – und verstoße damit gegen den ersten Verfassungszusatz. Das Justizministerium vertrat demnach die Position, ein einschlägiges Präzedenzurteil des zuständigen Berufungsgerichts (D.C. Circuit) aus dem Jahr 1977, das 2019 vom selben Gericht bestätigt worden war, solle aufgehoben werden. Mit Richter Kelly ist damit laut mehreren unabhängigen internationalen Medien (CNN, The Hill, CBS News, NBC News) derselbe Bundesrichter befasst, der bereits 2018 im Fall des CNN-Journalisten Jim Acosta gegen das Weiße Haus entschieden hatte.
Gerichtsentscheidung vom 24. September – und ein zunächst verzögerter Vollzug
Einen Tag nach der Anhörung hat Richter Timothy Kelly entschieden: Er ordnete per einstweiliger Verfügung an, dass CNN, MS NOW und Politico umgehend wieder Zutritt zum Weißen Haus erhalten. Wie mehrere österreichische und internationale Medien übereinstimmend berichten, stufte Kelly das Hausverbot als „wahrscheinlich verfassungswidrig“ ein. Es handelt sich um eine zunächst auf 14 Tage befristete Anordnung (temporary restraining order): Kelly sah es demnach als wahrscheinlich an, dass die klagenden Medien in ihrer Hauptsacheklage obsiegen werden. In seiner Begründung hielt er laut internationalen Medienberichten fest, dass den Redaktionen vor dem Entzug ihrer Presseausweise weder eine Benachrichtigung noch eine Gelegenheit zur Anhörung eingeräumt worden sei. Zudem äußerte sich Kelly ausdrücklich skeptisch gegenüber dem Argument der Regierung, der Entzug der Akkreditierungen sei tatsächlich durch Belange der nationalen Sicherheit motiviert gewesen.
Trotz dieser Anordnung wurde Reportern von CNN, MS NOW und Politico am Donnerstagvormittag vom Secret Service zunächst weiterhin der Zutritt verweigert – just an dem Tag, an dem im Weißen Haus der Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping stattfand. Einem Reporter von Politico wurde laut eigenen Angaben zusätzlich der Presseausweis entzogen. Die drei Medienhäuser verlangten daraufhin noch für denselben Tag eine weitere gerichtliche Anhörung. Laut einem Bericht hatte das Weiße Haus in einem Gerichtsdokument angegeben, der Zugang sei bereits um 9:55 Uhr Ortszeit wiederhergestellt worden – tatsächlich berichteten CNN, MS NOW und Politico übereinstimmend, ihre Reporter seien erst gegen Mittag, nach der gemeinsamen Pressekonferenz von Trump und Xi, wieder auf das Gelände gelassen worden. Wichtig zur Einordnung bleibt: Es handelt sich weiterhin um eine vorläufige Entscheidung auf Basis einer Erfolgsaussichts-Prüfung, nicht um ein rechtskräftiges Endurteil in der Hauptsache. Der Standard berichtete zudem, rund 50 US-Medienunternehmen und Verbände hätten sich solidarisch mit den ausgeschlossenen Redaktionen gezeigt – nähere Angaben dazu liegen bislang nur über die Schlagzeile vor.
Pool-Boykott überschattet den Xi-Besuch
Der seit 21. September laufende Boykott der TV-Pool-Berichterstattung durch ABC, CBS, NBC und Fox News wirkte sich unmittelbar auf die Berichterstattung über den Staatsbesuch von Xi Jinping aus: Weil der Pool nicht besetzt war und CNN-, MS-NOW- und Politico-Reporter zusätzlich vormittags noch keinen Zutritt hatten, gab es beim Zusammentreffen von Trump und Xi im Weißen Haus keine gemeinsame Live-TV-Poolberichterstattung großer US-Sender. Die Presse berichtete, dass US-Sender am Tag des Besuchs deutlich weniger live aus dem Weißen Haus übertrugen als bei vergleichbaren früheren Gipfeltreffen üblich. Ein einzelner internationaler Kommentar wertete die Situation zugespitzt dahingehend, dass chinesische Staatsmedien dadurch zeitweise besseren Zugang zum Weißen Haus gehabt hätten als die US-Presse; diese Einordnung stammt jedoch nur aus einer einzelnen, kommentierenden Quelle und wird hier nicht als eigenständig belegte Tatsache übernommen.
Weißes Haus betreibt weiter eigenen Sender „Trump TV“
Parallel zum Rechtsstreit betreibt das Weiße Haus seit 21. September einen eigenen, rund um die Uhr laufenden Streaming-Kanal namens „Trump TV“. Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer österreichischer und deutscher Medien zeigt der Kanal unter anderem Reden und Auftritte des Präsidenten sowie Ausschnitte von Militärübungen; er wird in der Berichterstattung als Reaktion des Weißen Hauses auf den Streit mit den ausgeschlossenen Medienhäusern eingeordnet. Zu Betrieb, Finanzierung und rechtlicher Grundlage des Kanals liegen weiterhin keine belastbaren, eigenständig geprüften Angaben vor.
Neue Zuspitzung: CNN von Tennessee-Reise ausgeladen
Rund zwei Wochen nach Kellys einstweiliger Verfügung ist der Streit erneut eskaliert. CNN wäre laut Rotationsplan turnusgemäß an der Reihe gewesen, die TV-Pool-Berichterstattung über Trumps Reise nach Tennessee zu übernehmen. Diese Zuteilung wurde jedoch ohne Angabe von Gründen gestrichen. An CNNs Stelle wurde für Samstag der Online-Sender „Lindell TV“ des mit Trump befreundeten Bettwäscheunternehmers Mike Lindell als Pool-Vertretung eingesetzt. Der Vorgang ist über die österreichische Fulltextquelle (Die Presse, gestützt auf Agenturmaterial von APA/dpa) sowie eigenständig recherchiert über mehrere unabhängige internationale Medien (unter anderem CNN Politics selbst, Washington Post und France24) belegt.
Rechtsexperte Eli Honig ordnete den Vorgang bei CNN ein: Wörtlich genommen habe Richter Kelly nur angeordnet, die Zugangsausweise der drei Medien wiederherzustellen. Man könne aber argumentieren, dass die Ausladung von CNN als Pool-Vertreter von der Reise „den Geist“ der richterlichen Anordnung verletze. Honig geht davon aus, dass sich CNN-Anwälte deshalb erneut an das Gericht wenden dürften. Eine offizielle Reaktion des Weißen Hauses auf diese Einschätzung liegt bislang nicht vor. Laut Die Presse hatten sich die anderen TV-Pool-Sender auch in dieser Woche zeitweise geweigert, Trump-Termine zu filmen, was insgesamt zu weniger Videomaterial führte als üblich – auch dies knüpft an den bereits bekannten Pool-Boykott seit 21. September an, ist für die aktuelle Woche aber bislang nur einfach belegt.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob das US-Justizministerium gegen die einstweilige Verfügung vom 24. September Berufung einlegt und ob aus der vorläufigen, auf 14 Tage befristeten Anordnung eine dauerhafte gerichtliche Entscheidung wird. Unklar ist auch, ob der Zugang für CNN, MS NOW und Politico – auch zur TV-Pool-Teilnahme – dauerhaft Bestand hat oder es zu erneuten Einschränkungen kommt, und ob CNN wegen der Ausladung von der Tennessee-Reise, wie von Eli Honig erwartet, tatsächlich erneut vor Gericht zieht. Ebenso offen bleibt, ob das Weiße Haus eine Begründung für den Ausschluss von der Reise nachreicht, ob der Einsatz von „Lindell TV“ als Pool-Vertretung eine einmalige Maßnahme war oder fortgesetzt wird, und wie die übrigen TV-Pool-Sender darauf reagieren. Unklar bleibt außerdem der Widerspruch zwischen der vom Weißen Haus im Gerichtsdokument genannten Zugriffszeit (9:55 Uhr) vom 24. September und der von den Medien berichteten tatsächlichen Zugangszeit gegen Mittag, ebenso wie die Frage, ob der Pool-Boykott von ABC, CBS, NBC und Fox News in vollem Umfang fortgesetzt wird oder sich die gemeinsame Berichterstattung wieder normalisiert. Offen bleibt schließlich, welche weiteren Medien – etwa die laut einem Bericht angeblich ins Visier genommenen „New York Times“ und „Washington Post“ – Trump noch benennen könnte, und um welche rund 50 US-Medien und Verbände es sich bei der von Der Standard berichteten Solidaritätsbekundung handelt.
Einordnung
Der Schritt reiht sich in eine Reihe von Maßnahmen ein, mit denen Trump nach Medienberichten wiederholt Druck auf kritische Berichterstattung ausgeübt hat. Mit der Klage von CNN, MS NOW und Politico, der Verteidigung des Verbots durch das Justizministerium, der Anhörung vom 23. September und der einstweiligen Verfügung Richter Kellys vom 24. September liegt ein erster konkreter juristischer Zwischenstand vor: Das Gericht hat die Position der Regierung, wonach der Zugang zum Weißen Haus „ein Privileg, kein Recht“ sei, in dieser vorläufigen Form nicht bestätigt. Bemerkenswert ist jedoch, dass zwischen richterlicher Anordnung und tatsächlichem Verwaltungshandeln wiederholt Reibung auftrat – zunächst durch die verzögerte Zugangsgewährung am 24. September, nun durch die Ausladung CNNs von der Tennessee-Reise als Pool-Vertreter, die laut Rechtsexperte Eli Honig zumindest dem „Geist“ der gerichtlichen Anordnung widersprechen könnte, ohne deren engen Wortlaut zwingend zu verletzen. Das zeigt: Eine Gerichtsentscheidung zur formalen Wiederherstellung von Zugangsausweisen beendet einen solchen Streit nicht zwangsläufig, wenn die praktische Umsetzung im Detail – etwa bei der Frage, wer den TV-Pool anführen darf – weiterhin im Ermessen des Weißen Hauses liegt. Entscheidend bleibt: Es handelt sich weiterhin um eine vorläufige, zeitlich befristete Verfügung, keine endgültige gerichtliche Klärung – ob das Justizministerium in Berufung geht, ob CNN wegen der jüngsten Ausladung erneut vor Gericht zieht, und wie der Streit insgesamt ausgeht, ist offen. Mit dem parallel weiterbetriebenen Sender „Trump TV“ verfügt das Weiße Haus zudem über einen eigenen Kommunikationskanal, während der praktische Zugang etablierter Medien zum Amtssitz und zur Berichterstattung über Präsidentenreisen weiterhin Gegenstand wiederkehrender Auseinandersetzungen ist.


