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Im Streit um Donald Trumps kostenpflichtigen Schnellzugang zu seinen Truth-Social-Beiträgen gibt es neue Details: Die Investigativplattform The Intercept und die Freedom of the Press Foundation haben Trump beim US-Bundesbezirksgericht für den Südbezirk von New York verklagt und berufen sich auf den Ersten und den Fünften Verfassungszusatz. Als Mitbeklagte werden inzwischen namentlich Trumps Assistentin Natalie Harp und der stellvertretende Stabschef Daniel Scavino sowie das Executive Office of the President und das White House Office genannt – eine Angabe, die mittlerweile über mehrere unabhängige Medien bestätigt ist. Wer die Kläger anwaltlich vertritt, bleibt dagegen nur einzelquellenbelegt.

Trump Media hat inzwischen offiziell reagiert: Ein Unternehmenssprecher wies die Klage zurück und erklärte laut Medienberichten, andere Plattformen verbreiteten ebenfalls Trump-Informationen, die Kläger versuchten, mit dem Verfahren die Justiz zur Zensur des Präsidenten zu missbrauchen und den Aktionären zu schaden. Das Weiße Haus selbst reagierte laut mehreren Berichten zunächst nicht auf Anfragen. Wie im bisherigen Bericht zu „Truth API“ dargestellt, verkauft Trump Media seit 1. August Finanzfirmen einen Schnellzugriff auf Trumps Beiträge; der Dienst ging laut einem Bericht wenige Tage nach einem SEC-Prüfauftrag der Senatoren Warren und Schiff live. TMTG-Chef Kevin McGurn bezifferte die Kundenzahl zuletzt auf mehr als zehn, überwiegend im Hochfrequenzhandel tätige Firmen. Kritiker verweisen zusätzlich auf den „Stock Act“, während Trumps Anwälte argumentieren, veröffentlichte Beiträge seien ohnehin öffentlich; Senator Mark Warner hat parallel einen Gesetzentwurf gegen den Verkauf priorisierten Behördenzugangs eingebracht, dessen Verabschiedung als unwahrscheinlich gilt.

Offen bleibt, ob das Weiße Haus inhaltlich Stellung nimmt, ob sich SEC oder CFTC einschalten und wie das New Yorker Bundesgericht mit dem Verfahren umgeht.

Zwei Presseorganisationen klagen gegen Trumps Bezahlzugang

Im Streit um den kostenpflichtigen Schnellzugang zu Donald Trumps Truth-Social-Beiträgen gibt es eine juristische Wendung, die inzwischen weitere Details liefert: Die Investigativplattform The Intercept und die gemeinnützige Freedom of the Press Foundation haben Trump verklagt. Die Klage wurde beim US-Bundesbezirksgericht für den Südbezirk von New York eingereicht und stützt sich auf zwei Verfassungsartikel zugleich – den Ersten und den Fünften Verfassungszusatz.

Die Kläger argumentieren, das Bezahlmodell verschaffe zahlenden Kunden einen Zeitvorteil beim Zugang zu Mitteilungen, die Trump in seiner Funktion als Präsident veröffentlicht – und verletze damit den gleichberechtigten Zugang der Öffentlichkeit zu offiziellen Regierungsäußerungen. Zusätzlich sehen sie im Fünften Verfassungszusatz einen Verstoß, weil unangemessene finanzielle Bedingungen an den Zugang zu einer letztlich staatlichen Information geknüpft würden.

Wer klagt – und gegen wen

Die Klage richtet sich laut mehreren voneinander unabhängigen US-Medienberichten nicht nur gegen Trump persönlich in seiner Funktion als Präsident, sondern namentlich auch gegen zwei Mitarbeiter des Weißen Hauses: seine Assistentin Natalie Harp und den stellvertretenden Stabschef Daniel Scavino, beide mit Zugriff auf Trumps Truth-Social-Konto und laut Klage an der Veröffentlichung seiner Beiträge beteiligt. Als weitere Beklagte werden das Executive Office of the President und das White House Office genannt. Diese Beklagtenliste ist inzwischen über mehrere unabhängige Quellen bestätigt, wurde von der Redaktion aber nicht an der Klageschrift selbst gegengeprüft – ob sie vollständig ist, bleibt offen.

Auf Klägerseite sollen laut Berichten neben The Intercept und der Freedom of the Press Foundation auch die Media Freedom and Information Access Clinic der Yale Law School, die Ethik-Organisation Citizens for Responsibility and Ethics in Washington (CREW) sowie die Anwaltskanzlei Altshuler Berzon beteiligt sein. Diese Detailangabe stammt weiterhin nur aus Medienzusammenfassungen und ist nicht unabhängig zweitquellenbelegt.

Trump Media weist Vorwürfe zurück, Weißes Haus schweigt zunächst

Auf die Klage hat Trump Media & Technology Group inzwischen reagiert: Ein Unternehmenssprecher erklärte laut mehreren Medienberichten, zahlreiche andere Plattformen und Nachrichtenseiten verbreiteten ebenfalls Informationen von Trump, teils ebenfalls kostenpflichtig, und warf den Klägern vor, „linksgerichtete Aktivisten“ zu sein, die versuchten, Gerichte für Zensurzwecke gegen den Präsidenten zu missbrauchen und den Aktionären des Unternehmens zu schaden. Diese Wiedergabe stützt sich auf mehrere übereinstimmende Medienberichte, nicht auf ein selbst eingesehenes Originalzitat.

Das Weiße Haus selbst reagierte laut mehreren unabhängigen Redaktionen zunächst nicht auf Anfragen zu einer Stellungnahme. Ob und wie sich das Weiße Haus inhaltlich zur Klage äußert, ist damit weiterhin offen.

Vorgeschichte: der Streit um „Truth API“

Wie im bisherigen Bericht zu Trump Medias Datendienst „Truth API“ dargestellt, verkauft die Trump Media & Technology Group (TMTG) seit 1. August institutionellen Kunden einen kostenpflichtigen Schnellzugriff auf Beiträge der einflussreichsten Truth-Social-Konten – Zielgruppe sind vor allem Finanzfirmen, für die selbst kleinste Zeitvorteile bei marktbewegenden Ankündigungen wertvoll sind. Laut einem Bericht ging der Dienst nur wenige Tage nach einem Vorstoß der Senatoren Elizabeth Warren und Adam Schiff live, die die Börsenaufsichtsbehörde SEC aufgefordert hatten zu prüfen, ob das Angebot die Integrität der Finanzmärkte gefährde – eine Einordnung, die bislang nur über eine ausgewertete Quelle vorliegt.

Die bereits berichteten möglichen Monatskosten von rund 60.000 bis 100.000 US-Dollar sowie die Kritik von CREW an dem Modell werden im vorangegangenen Bericht ausführlicher dargestellt und hier vorausgesetzt.

Mehr Kunden, mehr politischer Gegenwind

Parallel zur Klage verdichten sich auch die unternehmens- und politikseitigen Entwicklungen. TMTG-Chef Kevin McGurn bezifferte die Kundenzahl von „Truth API“ zuletzt auf mehr als zehn Firmen, überwiegend aus dem Hochfrequenz- und algorithmischen Handel – eine Angabe, die bislang nur über eine einzelne ausgewertete Quelle vorliegt und nicht unabhängig bestätigt ist.

Kritiker verweisen in diesem Zusammenhang auf den US-„Stock Act“, der es Kongressmitgliedern und dem Präsidenten untersagt, aus nichtöffentlichen, amtlich erlangten Informationen finanziellen Nutzen zu ziehen. Trumps Anwälte halten dem laut Berichten entgegen, die Beiträge seien in dem Moment, in dem Trump sie veröffentliche, ohnehin öffentlich – der zeitliche Vorsprung zahlender Kunden ändere daran nichts. Auf legislativer Ebene hat der demokratische Senator Mark Warner einen Gesetzentwurf eingebracht, der Medienplattformen den Verkauf priorisierten Zugangs zu Konten von Regierungsmitgliedern ausdrücklich verbieten soll. Angesichts der republikanischen Mehrheit im Senat gilt eine Verabschiedung als unwahrscheinlich; auch diese Einordnung stammt bislang aus nur einer ausgewerteten Quelle.

Was weiterhin offen ist

Eine inhaltliche Stellungnahme des Weißen Hauses zur Klage liegt weiterhin nicht vor. Ebenso unklar ist, ob sich US-Börsenaufsichtsbehörden wie die SEC oder die CFTC – über den Prüfauftrag der Senatoren Warren und Schiff hinaus – konkret zu dem Geschäftsmodell äußern werden. Wie das zuständige Bundesgericht in New York mit der Klage umgeht – etwa über einen möglichen Antrag auf einstweilige Verfügung – ist derzeit ebenfalls offen und dürfte den nächsten Entwicklungsschritt in dieser Geschichte markieren. Offen bleibt zudem, ob die Klageschrift weitere, bislang nicht berichtete Beklagte nennt und wer die Kläger anwaltlich vertritt.