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Das UNESCO-Welterbekomitee hat die Wiener Innenstadt am 27. Juli 2026 bei seiner 48. Tagung in Busan, Südkorea, von der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten gestrichen. Grund für den seit 2017 bestehenden Status war das Heumarkt-Hochhausprojekt von Investor Michael Tojner/Wertinvest, das von ursprünglich 73 auf inzwischen 49,95 Meter redimensioniert wurde; eine Umweltverträglichkeitsprüfung steht laut Berichten noch aus, eine außerordentliche Revision dagegen hat der Verwaltungsgerichtshof laut einem Medienbericht bereits abgewiesen. Mehrere unabhängige österreichische Medien berichten übereinstimmend über die Entscheidung, die laut UNESCO-Welterbedirektor Lazare Eloundou Assomo historisch ist: erstmals wurde eine Stätte entgegen der Empfehlung von Sekretariat und ICOMOS von der Liste gestrichen. Laut einem Medienbericht distanzierten sich die Komiteemitglieder Schweiz und Grenada von der Entscheidung, und 50 Expertinnen und Experten hatten Bund und Stadt Wien zuvor in einem offenen Brief ein „regelwidriges Manöver“ zugunsten der Interessen des Investors vorgeworfen.

Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) sowie ÖVP, Grüne und NEOS in Wien begrüßten die Entscheidung, die ÖVP Wien verweist dabei zugleich auf weitere „Hausaufgaben“. Sabine Haag, Präsidentin der österreichischen UNESCO-Kommission, sieht die Ursache in gestärktem Dialog und einer stärkeren Verankerung des Welterbeschutzes in Wiens Verwaltungsprozessen.

Offen bleiben eine Stellungnahme des Investors, der genaue Wortlaut der ICOMOS-Empfehlung und des offenen Briefs sowie die konkreten diplomatischen Kanäle von Bund und Stadt Wien – diese Details stammen bislang nur aus einem einzelnen Medienbericht. Auch der Ausgang der noch ausstehenden Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt ist nicht bekannt.

Was passiert ist

Das UNESCO-Welterbekomitee hat die Wiener Innenstadt am 27. Juli 2026 im Rahmen seiner 48. Tagung im südkoreanischen Busan von der Roten Liste der gefährdeten Welterbestätten gestrichen. Das historische Zentrum Wiens war 2017 wegen des Heumarkt-Hochhausprojekts von Investor Michael Tojner und seiner Wertinvest auf die Liste gekommen – ursprünglich war eine Höhe von 73 Metern geplant. Nach mehreren Redimensionierungen sieht die seit 2023 vorliegende Variante nun eine Höhe von rund 49,95 Metern vor; eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt steht laut Berichten noch aus. Eine außerordentliche Revision gegen das Projekt hat der Verwaltungsgerichtshof laut einem Medienbericht wenige Tage vor der Entscheidung des Komitees abgewiesen.

Was die Quellen zeigen

Mehrere unabhängige österreichische Medien – ORF, der Standard, Die Presse, Kurier und Kleine Zeitung – berichten übereinstimmend über die Streichung von der Roten Liste. Bemerkenswert daran: Der Fachbeirat ICOMOS hatte laut Berichten in einem Entscheidungsentwurf empfohlen, Wien weiterhin auf der Liste zu belassen, dem das Komitee jedoch nicht gefolgt ist. Laut einem Volltextauszug von ORF.at bezeichnete UNESCO-Welterbedirektor Lazare Eloundou Assomo dies als erstes Mal in der Geschichte der Welterbekonvention, dass eine Stätte entgegen der Empfehlung von Sekretariat und ICOMOS von der Roten Liste gestrichen wurde; die Umsetzung der Entscheidung sei aus seiner Sicht „sehr, sehr schwierig, ja fast unmöglich“, dennoch werde die UNESCO weiter Unterstützung anbieten. Laut demselben Bericht distanzierten sich die Komiteemitglieder Schweiz und Grenada von der Entscheidung, und 50 Expertinnen und Experten hatten Bund und Stadt Wien zuvor in einem offenen Brief ein „regelwidriges Manöver“ zugunsten der Interessen des Investors sowie eine „Salamitaktik“ vorgeworfen. Bund und Stadt Wien sollen im Vorfeld auch über diplomatische Kanäle hinter den Kulissen versucht haben, Komiteemitglieder von der österreichischen Position zu überzeugen. Sabine Haag, Präsidentin der österreichischen UNESCO-Kommission, wertete die Entscheidung als Ergebnis von Dialog und Kompromissbereitschaft sowie einer stärkeren Verankerung des Welterbeschutzes in den Verwaltungsprozessen der Stadt Wien. Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) begrüßte die Entscheidung, ebenso ÖVP, Grüne und NEOS in Wien in eigenen Presseaussendungen – die ÖVP Wien spricht von einer „jahrelangen Forderung“, die erfüllt worden sei, verweist aber zugleich auf weitere „Hausaufgaben“.

Was unklar bleibt

Eine Stellungnahme des Projektinvestors Michael Tojner beziehungsweise seines Unternehmens Wertinvest zur Entscheidung liegt weiterhin nicht vor. Auch der genaue Wortlaut der ICOMOS-„Draft Decision“ und des offenen Briefs der 50 Expertinnen und Experten sowie die konkreten Kanäle und Argumente der diplomatischen Bemühungen von Bund und Stadt Wien sind aus den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich – all diese Details stammen bislang nur aus einem einzelnen Medienbericht und wurden nicht anhand von Originaldokumenten von UNESCO oder ICOMOS gegengeprüft. Offen bleibt zudem, wie die noch ausstehende Umweltverträglichkeitsprüfung für das redimensionierte Heumarkt-Projekt ausfällt und welche konkreten weiteren Auflagen die ÖVP Wien mit ihrem Verweis auf „Hausaufgaben“ meint.

Einordnung

Der Streit um das Heumarkt-Projekt und den Welterbestatus der Wiener Innenstadt zog sich über neun Jahre durch das Verhältnis zwischen der Stadt Wien, einem privaten Investor und internationalen Denkmalschutz-Gremien. Mit der Streichung von der Roten Liste ist die zentrale offene Frage aus der vorangegangenen Berichterstattung – der Ausgang der Abstimmung in Busan – nun beantwortet. Bemerkenswert bleibt, dass diese Entscheidung laut UNESCO-eigener Einschätzung ein historischer Präzedenzfall ist, weil sie gegen die fachliche Empfehlung von Sekretariat und ICOMOS erfolgte, und dass sie von zwei Komiteemitgliedern sowie von einer Gruppe von Fachleuten offen kritisiert wurde. Da in den vorliegenden Quellen weiterhin nur die Perspektiven von Behörden, Politik und Kritikern, nicht aber jene des Investors dokumentiert sind, und da zentrale Details wie der offene Brief oder die diplomatischen Kanäle bislang nur einfach belegt sind, bleibt die Einordnung der genauen Umstände der Entscheidung vorläufig. Eine abschließende Bewertung ist erst nach Einsicht in offizielle UNESCO- beziehungsweise ICOMOS-Dokumente und nach Abschluss der noch ausstehenden Umweltverträglichkeitsprüfung möglich.