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Ungarns neue Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar hat am Montag einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der das umstrittene Kinderschutzgesetz der Vorgängerregierung von Viktor Orbán ändert. Gestrichen werden sollen jene 2021 eingeführten Passagen, die die “Förderung” und “Darstellung” von Homosexualität für Minderjährige verboten hatten; künftig sollen stattdessen allgemein Inhalte verboten sein, die die Entwicklung von Kindern “ernsthaft beeinträchtigen” können – unabhängig von der sexuellen Orientierung. Magyar kündigte zudem eine Reform des Adoptionsrechts zugunsten Alleinstehender und gleichgeschlechtlicher Paare an.

Der Zeitpunkt fällt mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom April 2026 zusammen, der das bisherige Gesetz für EU-rechtswidrig erklärt hatte – im selben Monat hatte Magyars TISZA-Partei mit einer Zweidrittelmehrheit den seit 2010 regierenden Orbán abgelöst. Mehrere österreichische und ungarische Medien aus unterschiedlichen politischen Lagern berichten übereinstimmend über die Eckpunkte des Entwurfs.

Offen sind bislang Reaktionen der Fidesz-Opposition, ungarischer LGBTQ-Organisationen und der EU-Kommission sowie der genaue Zeitplan für die parlamentarische Abstimmung.

Was passiert ist

Ungarns neue Regierung unter Ministerpräsident Péter Magyar hat am Montag einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, der das umstrittene Kinderschutzgesetz der Vorgängerregierung von Viktor Orbán ändert. Der Entwurf streicht jene 2021 eingeführten Passagen, die die “Förderung” und “Darstellung” von Homosexualität etwa in Filmen und im Fernsehen für Minderjährige untersagt hatten. Künftig sollen stattdessen allgemein Inhalte verboten sein, die die körperliche, geistige, emotionale oder moralische Entwicklung von Kindern “ernsthaft beeinträchtigen” können – unabhängig von der sexuellen Orientierung der dargestellten Personen. Magyar sagte, seine Regierung werde “streng” und “kompromisslos” gegen Medieninhalte vorgehen, die Minderjährigen zugänglich sind und sexuelle Gewalt, Manipulation oder Ausbeutung fördern. Zusätzlich kündigte er eine Reform des Adoptionsrechts an: Auch Alleinstehende und gleichgeschlechtliche Paare sollen künftig leichter adoptieren können, da das bestehende System aus seiner Sicht nicht mehr tragfähig sei.

Hintergrund: EuGH-Urteil und Machtwechsel

Das 2021 verschärfte ungarische Kinderschutzgesetz sah vor, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keine Informationen über Homosexualität oder Geschlechtsangleichung erhalten sollten. Die Orbán-Regierung nutzte die Vorgaben zuletzt auch, um Pride-Paraden zu verbieten – was 2025 misslang, als das offiziell untersagte Pride-Festival in Budapest zu einer Anti-Regierungs-Demonstration mit Hunderttausenden Teilnehmern wurde. Im April 2026 entschied der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-769/22, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt. Im selben Monat hatte die konservative TISZA-Partei von Magyar bei der Parlamentswahl eine Zweidrittelmehrheit erreicht und den seit 2010 regierenden Orbán von der Macht verdrängt.

Was die Quellen zeigen

Der Ablauf der Gesetzeseinbringung ist über mehrere österreichische Medien – Der Standard, Kurier, ORF und Kleine Zeitung – auf Basis von Agenturmeldungen weitgehend deckungsgleich beschrieben. Unabhängig davon berichteten auch ungarische Medien unterschiedlicher politischer Ausrichtung, etwa das Portal Telex und die Fidesz-nahe Zeitung Magyar Nemzet, übereinstimmend über die zentralen Eckpunkte: die Streichung der Homosexualitäts-Passagen, die geplante Adoptionsrechtsreform sowie den Umfang des Gesetzespakets, das laut ungarischen Berichten neben dem Kinderschutzgesetz auch Werbe-, Straf-, Medien-, Bildungs- und Wahlrecht berührt. Das zugrunde liegende EuGH-Urteil selbst lässt sich über die offizielle Verfahrensseite des Gerichtshofs (Rechtssache C-769/22) nachvollziehen.

Was unklar bleibt

Offen ist bislang, wie die Opposition rund um Orbáns Fidesz-Partei sowie ungarische LGBTQ-Organisationen auf den Entwurf reagieren. Auch eine Stellungnahme der EU-Kommission zu den vorgeschlagenen Änderungen liegt bislang nicht vor, ebenso wenig der vollständige Gesetzestext oder ein konkreter Zeitplan für die parlamentarische Abstimmung. Unklar ist zudem, ob die Novelle in ihrer jetzigen, allgemeiner gefassten Formulierung zum Kindeswohl tatsächlich EU-rechtskonform ist oder erneut Anlass für rechtliche Auseinandersetzungen bietet.

Einordnung

Der Vorstoß markiert eine der ersten sichtbaren inhaltlichen Kurskorrekturen der im April 2026 gewählten Magyar-Regierung gegenüber der LGBTQ-Politik der Vorgängerregierung, mit der Ungarn jahrelang – insbesondere mit der EU-Kommission – im Streit lag. Der zeitliche Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil vom April legt nahe, dass die Novelle auch dazu dienen soll, EU-rechtliche Vorgaben zu erfüllen und damit etwa blockierte EU-Fördermittel wieder zugänglich zu machen; eine offizielle Verknüpfung dieser Punkte durch die Regierung liegt uns aber nicht vor.