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Venezuela hat seinen seit Monaten angekündigten Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof formell eingeleitet: Außenminister Félix Plasencia teilte UNO-Generalsekretär António Guterres im Auftrag der amtierenden Präsidentin Delcy Rodríguez die „unwiderrufliche“ Entscheidung mit. Die Regierung begründet den Schritt erneut mit einer angeblichen geografischen Voreingenommenheit des Gerichts zulasten Afrikas und Lateinamerikas und wirft ihm eine „Verfolgung des venezolanischen Volkes“ vor. Laut Medienberichten war zuvor ein Beschluss der Nationalversammlung zur Rücknahme der Rom-Statut-Ratifikation vorausgegangen, unter Berufung auf Artikel 127 des Statuts.

Rechtlich wird der Austritt erst ein Jahr nach der Mitteilung wirksam, Venezuela bleibt damit voraussichtlich bis mindestens Ende Juli 2027 Vertragsstaat. Einem einzelnen internationalen Bericht zufolge stellte der IStGH klar, dass ein austretender Staat an Verpflichtungen aus seiner Mitgliedschaftszeit gebunden bleibt und bereits laufende Kooperationspflichten unberührt bleiben – was nahelegt, dass die seit Jahren laufende Untersuchung zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit der Niederschlagung von Protesten vor neun Jahren fortgesetzt werden könnte. Eine im Wortlaut geprüfte offizielle IStGH-Stellungnahme liegt uns nicht vor.

Reaktionen von EU oder UNO stehen bislang aus; vereinzelte Berichte über Kritik aus der venezolanischen Opposition und von Menschenrechtsorganisationen sind nicht abschließend verifiziert. Der Schritt fällt in eine Phase, in der der IStGH bereits durch die US-Druckkampagne und die Abwahl von Chefankläger Karim Khan unter Druck steht, wie „Neue Nachrichten“ berichtete.

Offizieller Austritt eingeleitet

Venezuela hat den seit Monaten angekündigten Schritt formell vollzogen: Außenminister Félix Plasencia teilte mit, das Land habe UNO-Generalsekretär António Guterres offiziell über den „unwiderruflichen“ Austritt aus dem Internationalen Strafgerichtshof informiert. Die Entscheidung sei auf Weisung der amtierenden Präsidentin Delcy Rodríguez gefallen. Zur Begründung wiederholte die Regierung den Vorwurf einer „geografischen Voreingenommenheit“ des Gerichts, das sich unverhältnismäßig auf Länder Afrikas und Lateinamerikas konzentriere, und sprach von einer „Verfolgung des venezolanischen Volkes“.

Laut Berichten mehrerer internationaler Medien war der Mitteilung an die UNO ein Beschluss der venezolanischen Nationalversammlung vorausgegangen, der die Rücknahme der Ratifikation des Rom-Statuts formell absegnete. Als rechtliche Grundlage wird dabei Artikel 127 des Rom-Statuts genannt, der den Austritt von Vertragsstaaten regelt. Ein eigenes Parlamentsdokument oder eine offizielle UNO-Bestätigung dazu liegt uns nicht vor; die Angabe stützt sich auf Medienberichte.

Was der Austritt rechtlich bedeutet

Nach dem Rom-Statut wird ein Austritt erst ein Jahr nach Eingang der formellen Mitteilung beim UNO-Generalsekretär wirksam. Venezuela bleibt damit voraussichtlich bis mindestens Ende Juli 2027 Vertragsstaat des Gerichts. Einem Bericht zufolge reagierte der IStGH mit einer Klarstellung zu den rechtlichen Folgen: Ein austretender Staat bleibe an jene Verpflichtungen gebunden, die während seiner Mitgliedschaft entstanden seien, und der Austritt berühre keine bereits laufenden Kooperationspflichten aus Ermittlungen oder Verfahren, die vor der Austrittsmitteilung begonnen hätten.

Eine solche Klarstellung würde bedeuten, dass die seit Jahren laufende IStGH-Untersuchung zu mutmaßlichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Venezuela – im Zusammenhang mit der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten vor neun Jahren – nach bisherigem Kenntnisstand fortgesetzt werden könnte. Der Wortlaut der IStGH-Erklärung liegt uns nicht direkt vor; die Angabe stützt sich auf eine einzelne internationale Medienquelle und kann daher nicht als abschließend gesichert gelten.

Reaktionen: bislang lückenhaft

Eine über Medien direkt zugängliche Stellungnahme von EU oder UNO-Generalsekretariat zur Austrittsankündigung liegt uns nicht vor. Vereinzelte internationale Berichte sprechen von Kritik aus Reihen der venezolanischen Opposition und von Menschenrechtsorganisationen, die den Schritt als Versuch werten, sich einer strafrechtlichen Aufarbeitung zu entziehen. Konkrete, namentlich zuordenbare Stellungnahmen fanden sich in den von uns geprüften Quellen nicht, weshalb diese Einschätzung als unklar markiert wird.

Vorgeschichte

Wie im bisherigen Bericht zur verschärften US-Kampagne gegen den IStGH dargestellt, steht der Gerichtshof bereits seit Monaten unter erheblichem politischem Druck – unter anderem durch US-Sanktionen gegen Richter und Mitarbeiter sowie, wie „Neue Nachrichten“ berichtete, durch die Abwahl von Chefankläger Karim Khan nach Missbrauchsvorwürfen. Die IStGH-Ermittlungen gegen Venezuela selbst laufen bereits seit Jahren; im Dezember des Vorjahres hatte die Anklagebehörde ihr Büro in Caracas mangels aus ihrer Sicht ausreichender Kooperationsbereitschaft geschlossen, woraufhin das venezolanische Parlament den nun formell vollzogenen Austritt auf den Weg brachte.