Der teilstaatliche Energiekonzern Verbund hebt seinen im Februar 2026 eingeführten „Österreich-Tarif“ für Neuabschlüsse an. Im ersten Vertragsjahr verlangt das Unternehmen künftig netto 10,0 statt bisher 9,5 Cent pro Kilowattstunde, ab dem zweiten Vertragsjahr steigt der Arbeitspreis auf 15 Cent. Der monatliche Grundpreis bleibt bei netto 4,20 Euro. Bestandskundinnen und -kunden sind laut Unternehmensangaben von der Erhöhung nicht betroffen und bleiben zu den ursprünglichen Konditionen unter Vertrag.
DER STANDARD, Kurier, Kleine Zeitung und ORF berichten übereinstimmend dieselben Zahlen. Als Begründung nennt Verbund laut Medienberichten schwierige Bedingungen und gestiegene Kosten an den internationalen Energiemärkten – eine eigene, tagesaktuelle Aussendung dazu liegt nicht vor, die Begründung stammt damit bislang nur aus zweiter Hand.
Offen bleibt, wie viele Haushalte den Tarif seit Februar abgeschlossen haben und damit von der Erhöhung betroffen sind, sowie wie sich Verbraucherschutz oder Politik zu dem Schritt positionieren.
Was passiert ist
Der teilstaatliche Energiekonzern Verbund hebt seinen „Österreich-Tarif“ für Neuabschlüsse an. Ab sofort verlangt das Unternehmen im ersten Vertragsjahr netto 10,0 Cent pro Kilowattstunde statt bisher 9,5 Cent. Ab dem zweiten Vertragsjahr steigt der Arbeitspreis auf 15 Cent pro Kilowattstunde. Der monatliche Grundpreis bleibt bei netto 4,20 Euro und ändert sich auch im zweiten Jahr nicht. Wer den Tarif bereits abgeschlossen hat, ist laut Unternehmensangaben von der Erhöhung nicht betroffen und bleibt zu den ursprünglichen Konditionen unter Vertrag.
Hintergrund: ein junger Tarif mit politischer Aufmerksamkeit
Verbund hatte den „Österreich-Tarif“ (offiziell V-Strom Österreich) im Februar 2026 eingeführt, wie aus einer eigenen Presseaussendung des Konzerns hervorgeht. Neukundinnen und Neukunden konnten ab 16. Februar abschließen, die neuen Preise galten ab 1. März – verbunden mit einer einjährigen Preisbindung und einem Rabatt von rund einem Drittel gegenüber vorherigen Tarifen. Die Einführung wurde damals von der Bundesregierung als Schritt zu günstigeren Energiepreisen hervorgehoben. Die jetzige Erhöhung betrifft ausschließlich neue Vertragsabschlüsse ab sofort, nicht die bereits im Frühjahr abgeschlossenen Verträge.
Was die Quellen zeigen
Die Preiserhöhung wurde von DER STANDARD, dem Kurier, der Kleinen Zeitung und dem ORF übereinstimmend berichtet, alle nennen dieselben Eckdaten: 10 Cent im ersten Jahr, 15 Cent ab dem zweiten Jahr, 4,20 Euro Grundpreis. Der Kurier zitiert eine Aussendung des Unternehmens vom Donnerstag, in der Verbund die Erhöhung mit schwierigen Marktbedingungen und gestiegenen Kosten an den internationalen Energiemärkten begründet. Eine eigene, tagesaktuelle Presseaussendung von Verbund zur Erhöhung selbst liegt uns nicht vor; die Unternehmensbegründung ist damit bislang nur über Medienberichte bekannt, nicht aus erster Hand gelesen.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie viele Haushalte den Tarif seit Februar überhaupt abgeschlossen haben und wie groß der Kreis der von der Erhöhung betroffenen Neukundinnen und Neukunden damit tatsächlich ist. Unklar ist auch, ob und wie sich Verbraucherschutzorganisationen oder das zuständige Ministerium zu dem Schritt äußern, und wie sich vergleichbare Angebote konkurrierender Versorger im selben Zeitraum entwickelt haben. Welche konkreten Kostenfaktoren an den internationalen Energiemärkten Verbund für seine Begründung heranzieht, bleibt in den vorliegenden Berichten unspezifisch.
Einordnung
Die ursprüngliche Einführung des „Österreich-Tarifs“ im Frühjahr war politisch aufgeladen: Der teilstaatliche Konzern und die Bundesregierung präsentierten die Preissenkung gemeinsam als Erfolg gegen hohe Energiekosten. Die nun folgende Erhöhung für Neuabschlüsse berührt diese Symbolik, ändert aber nichts an den Konditionen der bereits bestehenden Verträge. Wie belastbar die von Verbund angeführte Begründung mit gestiegenen Marktkosten ist, lässt sich anhand der vorliegenden Quellen nicht unabhängig prüfen – dafür fehlt bislang eine Einordnung durch Dritte wie Regulierungsbehörden oder Verbraucherschützer.

