Textlänge

Am Landesgericht St. Pölten sind am 14. Juli 2026 zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren im Prozess um mutmaßliche Anschlagspläne gegen die Vienna Pride 2023 schuldig gesprochen worden. Sie wurden wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und einer kriminellen Organisation zu sechs Monaten bzw. einem Jahr bedingter Haft verurteilt, die Urteile sind laut vorliegenden Quellen nicht rechtskräftig.

Mehrere unabhängige Medien berichten übereinstimmend, dass der Richter keinen Nachweis für eine Beteiligung an einem konkreten Anschlag auf die Regenbogenparade sah, wohl aber Propaganda für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ und entsprechende Sympathien als erwiesen ansah. Die mutmaßlichen Pläne waren erst einen Tag nach der Pride 2023 durch eine Pressekonferenz der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst öffentlich geworden; ein damals 16-jähriger Mitangeklagter wurde bereits 2025 verurteilt.

Da die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde und keine Primärquelle wie ein Urteilstext vorliegt, bleiben Urteilsbegründung, genaue Anklagepunkte und ein mögliches Rechtsmittelverfahren nicht abschließend verifiziert.

Was passiert ist

Am Landesgericht St. Pölten sind am Dienstag, dem 14. Juli 2026, zwei Brüder im Alter von 20 und 23 Jahren im Prozess um mutmaßliche Anschlagspläne gegen die Wiener Regenbogenparade („Vienna Pride“) 2023 schuldig gesprochen worden. Ihnen wurde laut übereinstimmenden Medienberichten die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie in einer kriminellen Organisation angelastet. Der jüngere Bruder wurde zu sechs Monaten, der ältere zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Beide Urteile sind laut vorliegenden Quellen nicht rechtskräftig, eine Anfechtung ist damit möglich.

Hintergrund: die mutmaßlichen Pläne von 2023

Die Vorgeschichte reicht bis zur Vienna Pride im Juni 2023 zurück. Öffentlich bekannt wurden mutmaßliche Anschlagspläne gegen die Parade laut Medienrecherchen erst einen Tag nach der Veranstaltung, als die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) bei einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz über vereitelte Pläne und in der Folge durchgeführte Hausdurchsuchungen informierte. Neben den beiden nun verurteilten Brüdern war ursprünglich auch ein zum Tatzeitpunkt 16-Jähriger Teil des Verfahrens; er wurde laut Berichten bereits im Juli 2025 zu sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Die nun ergangenen Urteile gegen die Brüder schließen diesen mehrjährigen Verfahrenskomplex vorläufig ab.

Was die Quellen zeigen

Mehrere voneinander unabhängige Medien – darunter ORF, Die Presse, Kleine Zeitung, Kurier, Der Standard sowie trend.at – berichten übereinstimmend über Schuldspruch und Strafmaß. Aus diesen Berichten geht auch hervor, dass der vorsitzende Richter laut eigener Aussage keinen Nachweis dafür sah, dass die Brüder tatsächlich an der Planung oder Vorbereitung eines konkreten Anschlags auf die Vienna Pride beteiligt waren; entsprechende Hinweise ausländischer Behörden hätten sich demnach nicht erhärtet. Gleichzeitig sei laut Gerichtsberichterstattung außer Zweifel gestanden, dass beide Brüder Propaganda für die Terrormiliz „Islamischer Staat“ verbreitet und Sympathien für die Organisation gehegt hätten. Die Verhandlung selbst wurde laut einem Bericht über einen früheren Prozesstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, unter anderem auf Antrag der Verteidigung mit Verweis auf das junge Alter und die Persönlichkeitsrechte der Angeklagten.

Was unklar bleibt

Da keine Primärquelle wie ein Urteilstext, eine Anklageschrift oder eine offizielle Justizmitteilung vorliegt, sondern ausschließlich Berichterstattung über eine nichtöffentliche Verhandlung, bleiben zentrale Details unklar. Dazu zählen die genaue, schriftlich ausformulierte Urteilsbegründung, der exakte Wortlaut der Anklagepunkte sowie konkrete Inhalte und Kontexte der den Brüdern zugeschriebenen IS-Propaganda. Ebenso unklar ist, wie sich die Verteidigung im Detail positionierte und ob beziehungsweise mit welcher Begründung Rechtsmittel gegen die nun ergangenen, nicht rechtskräftigen Urteile ergriffen werden. Auch ein in Zusammenhang mit dem Verfahren erwähntes IT-Gutachten, das laut Berichten zu einer Vertagung geführt haben soll, konnte anhand der vorliegenden Quellen nicht näher eingeordnet werden.

Einordnung

Es handelt sich um ein laufendes, noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes Strafverfahren mit sicherheitspolitischer und gesellschaftlicher Tragweite, da es sowohl Fragen der Radikalisierung Jugendlicher als auch die Sicherheit von LGBTIQ-Veranstaltungen berührt. Angesichts der Sensibilität des Themas – terrorismusbezogene Vorwürfe gegen zum Tatzeitpunkt teils sehr junge Personen, eines davon minderjährig – werden in dieser Darstellung bewusst keine Namen aus den zugrunde liegenden Quellen übernommen und Einschätzungen konservativ formuliert. Die vorliegende Zusammenfassung beruht ausschließlich auf Medienberichten zu einer unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Verhandlung und ist nicht mit einer Prüfung von Gerichtsakten oder amtlichen Dokumenten gleichzusetzen.