Ein 30-jähriger deutscher Staatsangehöriger ist am Landesgericht Wels unter anderem wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er soll auf der Welser Autobahn (A25) eine Straßensperre missachtet und mit rund 150 km/h auf einen Bauarbeiter zugefahren sein, der sich durch einen Sprung zur Seite retten konnte. Anschließend lieferte er sich laut übereinstimmenden Berichten eine rund 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der er mit bis zu 240 km/h fuhr und mehrfach versucht haben soll, Polizeiautos zu rammen.
Das reguläre Strafmaß für versuchten Mord hätte mindestens zehn Jahre betragen. Das Gericht gewährte jedoch eine außerordentliche Strafmilderung, unter anderem wegen des weitgehenden Geständnisses, der Unbescholtenheit des Mannes und einer eingeschränkten Zurechnungsfähigkeit. Als Motiv wird laut Gerichtsberichterstattung finanzieller Stress genannt; ein psychiatrisches Gutachten attestierte keine psychische Erkrankung, aber ausgeprägt zwanghafte Verhaltensmuster. Diese Details zum Motiv und zur Geschworenenabstimmung stammen bislang nur aus einer einzelnen Quelle.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da weder Anklage noch Verteidigung eine Erklärung abgaben. Offen bleibt unter anderem, ob eine der Parteien noch ein Rechtsmittel einlegt und wie es dem betroffenen Bauarbeiter gesundheitlich geht.
Was passiert ist
Ein 30-jähriger deutscher Staatsangehöriger ist am Dienstag im Landesgericht Wels unter anderem wegen versuchten Mordes zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Laut übereinstimmenden Medienberichten soll der Mann auf der Welser Autobahn (A25) eine wegen Markierungsarbeiten eingerichtete Straßensperre missachtet und sich zwischen wartenden Fahrzeugen beziehungsweise über den Pannenstreifen in den gesperrten Baustellenbereich durchgeschlängelt haben. Dort soll er mit rund 150 km/h direkt auf einen Bauarbeiter zugefahren sein, der sich nur durch einen Sprung zur Seite in letzter Sekunde retten konnte. An den Vorfall schloss sich eine rund 160 Kilometer lange Verfolgungsjagd mit der Polizei an, bei der der Mann mit 200 bis 240 km/h unterwegs gewesen sein und mehrfach versucht haben soll, Polizeifahrzeuge zu rammen. Erst als sein Auto nur mehr auf der Felge fuhr, gelang es den Einsatzkräften, ihn einzukesseln.
Was das Gericht entschied
Die Staatsanwaltschaft sah in dem Zufahren auf den Bauarbeiter einen Mordversuch und legte dem Mann darüber hinaus Widerstand gegen die Staatsgewalt, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache schwere Nötigung und Sachbeschädigung zur Last. Der Angeklagte bekannte sich nur teilweise schuldig: Den Vorwurf des Mordversuchs bestritt er, er habe den Bauarbeiter, der bis heute mit den psychischen Folgen zu kämpfen habe, nicht bemerkt. Die Geschworenen folgten dennoch laut Berichten im Sinne der Anklage und sprachen ihn auch wegen versuchten Mordes schuldig. Das reguläre Strafmaß für dieses Delikt hätte eigentlich mindestens zehn Jahre betragen. Das Gericht sah jedoch außerordentliche Milderungsgründe als gegeben an – genannt werden das Geständnis in weiten Teilen, die bisherige Unbescholtenheit des Mannes, der Umstand, dass es beim schwersten angeklagten Delikt beim Versuch blieb, sowie eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit. Das Strafmaß wurde daraufhin auf fünf Jahre Haft festgesetzt. Weder Anklage noch Verteidigung gaben im Anschluss eine Erklärung ab, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Motiv und psychiatrisches Gutachten
Der Angeklagte war am Tattag aus Deutschland nach Österreich gefahren. Als Motiv nannte er selbst „finanziellen Stress“. Seine Schwester habe hingegen in den Raum gestellt, dass er unter Wahnvorstellungen und Halluzinationen leide. Eine gerichtlich beigezogene psychiatrische Sachverständige kam laut Gerichtsberichterstattung jedoch zu dem Schluss, dass keine psychische oder geistige Erkrankung vorliege. Der Mann folge aber in extrem zwanghafter Weise inneren Regeln – etwa dem Anspruch, seine Eltern stolz machen und seiner Frau einen bestimmten Lebensstandard bieten zu müssen, gleichzeitig aber keine Verträge vorzeitig zu kündigen und aus religiösen Gründen keinen Kredit aufzunehmen. Aus finanziellen Schwierigkeiten sei er dadurch nicht mehr herausgekommen. Diese Einzelheiten stammen bislang aus nur einer Medienquelle mit Zitaten aus dem Gerichtssaal und sind daher als Einzelquellen-Angabe zu lesen, nicht als über mehrere Quellen bestätigter Sachverhalt.
Was unklar bleibt
Die vorliegenden Quellen datieren den eigentlichen Vorfall auf einen „9. Februar“, ohne das Jahr zu nennen – wann genau die Tat stattfand, bleibt damit offen. Ebenso unklar ist der aktuelle gesundheitliche und psychische Zustand des Bauarbeiters, der laut Berichterstattung bis heute mit den Folgen zu kämpfen hat. Da weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung nach der Urteilsverkündung eine Erklärung abgaben, ist zudem offen, ob eine der Parteien innerhalb der Rechtsmittelfrist doch noch Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde einlegt und das Urteil damit noch nicht sein letztes Wort ist. Eine gerichtliche Aussendung oder das Urteil selbst lagen für diesen Artikel nicht vor.

