Die Wiener Linien verschärfen ab 1. September die Mitnahmeregeln für E-Scooter. In Bussen und Straßenbahnen ist der Transport von E-Scootern und anderen Elektrofahrzeugen künftig generell verboten. In der U-Bahn gelten für E-Scooter dieselben Zeitfenster wie für Fahrräder: werktags von 9.00 bis 15.00 Uhr sowie ab 18.30 Uhr bis Betriebsschluss, an Wochenenden und Feiertagen ganztägig.
Zusammengeklappte Scooter ohne Elektroantrieb sind von der Neuregelung ausgenommen. Wer gegen die neuen Vorgaben verstößt, muss mit 50 Euro Strafe rechnen. Als Begründung nennen die Wiener Linien laut Berichten Platzmangel in ausgelasteten Fahrzeugen, Fahrgastbeschwerden und Stolpergefahr; Öffi-Stadträtin Ulli Sima wird dazu zitiert. Ein Blogbeitrag der Wiener Linien bestätigt die Eckpunkte, mehrere Medien berichten übereinstimmend.
Offen bleibt, wie E-Scooter-Verleihfirmen und Nutzerinnen und Nutzer auf die Änderung reagieren, auf welcher Datenbasis die Platz- und Sicherheitsargumente beruhen und wie die Kontrolle der neuen Regeln praktisch erfolgen soll.
Was passiert ist
Die Wiener Linien verschärfen ab 1. September die Regeln für die Mitnahme von E-Scootern in ihren Fahrzeugen. In Bussen und Straßenbahnen ist der Transport von E-Scootern und anderen Elektrofahrzeugen künftig grundsätzlich untersagt. In der U-Bahn dürfen E-Scooter weiterhin mitgenommen werden, allerdings nur noch außerhalb der Hauptverkehrszeiten – womit für sie dieselben Regeln gelten wie bislang für Fahrräder.
Was die Quellen zeigen
Konkret dürfen E-Scooter in der U-Bahn werktags zwischen 9.00 und 15.00 Uhr sowie ab 18.30 Uhr bis Betriebsschluss mitgenommen werden, an Wochenenden und Feiertagen gilt keine zeitliche Einschränkung. Zusammengeklappte Scooter ohne Elektroantrieb sind von der Neuregelung ausgenommen und dürfen weiterhin jederzeit in allen Fahrzeugen transportiert werden. Wer sich nicht an die neuen Vorgaben hält, muss mit einer Strafe von 50 Euro rechnen – dieselbe Sanktion, die schon bisher etwa bei verbotswidriger Scooter-Fahrt auf Bahnsteigen drohte. Als Begründung nennen die Wiener Linien laut Die Presse den knappen Platz in stark ausgelasteten Fahrzeugen: Rückmeldungen von Fahrgästen und interne Analysen hätten gezeigt, dass E-Scooter als störend empfunden werden, den Fahrgastwechsel erschweren und Stolperfallen darstellen können. Öffi-Stadträtin Ulli Sima wird mit den Worten zitiert, es sei „gerade in den Stoßzeiten oft eng“. Ein Blogbeitrag der Wiener Linien bestätigt dieselben Eckpunkte aus erster Hand; DER STANDARD, Kurier und ORF berichten unabhängig voneinander übereinstimmend.
Einordnung
Die Neuregelung reiht sich in eine längere Debatte um die Rolle von E-Scootern im Wiener Stadtverkehr ein, die zuletzt auch durch Vorfälle mit überhöhter Geschwindigkeit auf Radwegen öffentlich diskutiert wurde. Anders als bei solchen Einzelfällen handelt es sich hier jedoch um eine allgemeine Beförderungsregel der Wiener Linien, die alle Fahrgäste mit E-Scootern betrifft, unabhängig vom individuellen Fahrverhalten. Die Maßnahme betrifft ausschließlich die Mitnahme in öffentlichen Verkehrsmitteln, nicht die Nutzung von E-Scootern auf Straßen und Wegen.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie E-Scooter-Verleihunternehmen und regelmäßige Nutzerinnen und Nutzer auf die Verschärfung reagieren – deren Stimmen fehlen in den vorliegenden Berichten. Ebenso wenig lässt sich aus den Quellen ableiten, auf welcher konkreten Datenbasis die Einschätzung zu Platzproblemen und Stolpergefahr beruht, oder wie die Einhaltung der neuen Regeln in der Praxis kontrolliert werden soll. Eine vollständige, formale Presseaussendung mit dem genauen Wortlaut der geänderten Beförderungsbedingungen liegt nicht vor.

