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Der Zentralbetriebsrat der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) lässt vom Obersten Gerichtshof (OGH) klären, ob die für 2026 vorgesehene Gehaltserhöhung nach der kammerinternen Faktorformel – ursprünglich 4,2 Prozent – rechtsverbindlich war, oder ob der spätere Beschluss des Erweiterten Präsidiums auf nur 2,1 Prozent gilt. Laut einer WKÖ-Aussendung bestehen zwischen Kammer und Betriebsrat „unterschiedliche Auffassungen“ über die rechtlichen Folgen der bisherigen Berechnung; eine Entscheidung wird in den kommenden Monaten erwartet.

Der Streit reicht in den Herbst 2025 zurück: Die geplante 4,2-Prozent-Erhöhung für die Kammerbelegschaft sorgte für Empörung, weil sich der damalige WKÖ-Präsident Harald Mahrer zugleich für niedrigere Lohnabschlüsse in den Branchen einsetzte. Mahrer trat zurück, das Präsidium senkte die interne Erhöhung auf 2,1 Prozent. Unter Nachfolgerin Martha Schultz setzt die Kammer inzwischen ein Sparprogramm um; im September 2026 wurden rund 200 Mitarbeiter beim AMS gemeldet.

Offen bleibt, wie der OGH entscheidet, wann genau ein Urteil vorliegt und wie sich Betriebsrat und Präsidentin Schultz im Detail dazu äußern.

Was passiert ist

Der Zentralbetriebsrat der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hat angekündigt, die Frage der Gehaltserhöhung für 2026 vom Obersten Gerichtshof (OGH) klären zu lassen. Im Zentrum steht, ob die ursprünglich nach der kammerinternen Faktorformel berechnete Erhöhung von 4,2 Prozent bereits rechtsverbindlich kundgemacht war – oder ob der spätere Beschluss des Erweiterten Präsidiums gilt, die Erhöhung auf 2,1 Prozent zu begrenzen. Laut einer Aussendung der WKÖ bestehen zwischen Kammer und Zentralbetriebsrat „unterschiedliche Auffassungen“ darüber, welche rechtlichen Auswirkungen sich aus der bisherigen Berechnung, deren Veröffentlichung und dem Präsidiumsbeschluss ergeben. Mit einer Entscheidung des Höchstgerichts wird laut übereinstimmenden Medienberichten in den kommenden Monaten gerechnet.

Vorgeschichte: Der Fall Mahrer

Der Streit reicht in den Herbst 2025 zurück. Damals wurde für die WKÖ-Mitarbeiter eine Gehaltsanpassung entsprechend der bisherigen Berechnungsformel angekündigt, die für 2026 ein Plus von 4,2 Prozent ergeben hätte. Für öffentliche Empörung sorgte, dass sich der damalige WKÖ-Präsident Harald Mahrer zugleich in den Branchen für niedrigere Lohnabschlüsse einsetzte – ein Kurs, der sich 2026 weitgehend durchsetzte, während auch Pensionen und Beamtengehälter unter der Inflationsrate angepasst wurden. Mahrer trat in der Folge zurück. Das Erweiterte Präsidium der WKÖ beschloss daraufhin, die Löhne und Gehälter innerhalb der Kammer nur um 2,1 Prozent steigen zu lassen; laut Kurier-Berichterstattung erfolgte dieser Beschluss am 26. November 2025.

Was die Quellen zeigen

Die ausgewerteten Berichte von ORF und Kurier stützen sich erkennbar auf dieselbe WKÖ-Aussendung, in der die Kammer die unterschiedlichen Rechtsauffassungen einräumt und ankündigt, sich vom OGH eine „klare rechtliche Grundlage für den weiteren Umgang mit der Faktorerhöhung 2026“ schaffen zu lassen. Auch mehrere weitere österreichische Medien griffen den Vorgang in den vergangenen Tagen unabhängig auf. Eine eigenständige wörtliche Stellungnahme des Zentralbetriebsrats liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor; seine Position wird nur indirekt über die Kammer-Aussendung wiedergegeben. Zeitlich fällt die Klage in eine Phase, in der die WKÖ unter der seit Mahrers Rücktritt amtierenden Präsidentin Martha Schultz ein Sparprogramm umsetzt: Im September 2026 meldete die Kammer rund 200 Mitarbeiter beim Arbeitsmarktservice.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie der OGH die Rechtsfrage tatsächlich beurteilen wird und wann genau mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Auch die vollständige juristische Begründung des Zentralbetriebsrats liegt nicht vor, ebenso wenig eine gesonderte Stellungnahme von Präsidentin Martha Schultz zu der Klage. Unklar ist zudem, welche wirtschaftlichen Folgen ein Urteil zugunsten des Betriebsrats für den laufenden Sparkurs der Kammer hätte und wie sich Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmervertretungen zu dem Fall positionieren.

Einordnung

Der Fall setzt die Debatte fort, die im Herbst 2025 zum Rücktritt Mahrers geführt hatte: Die WKÖ steht als Interessenvertretung der Wirtschaft in der Kritik, weil sie extern niedrigere Lohnabschlüsse befürwortete, während intern höhere Gehaltssteigerungen für die eigene Belegschaft im Raum standen. Dass die Kammer nun selbst betont, sich an ein OGH-Urteil halten zu wollen, deutet auf den Versuch hin, den Konflikt formal-rechtlich statt politisch zu klären. Wie belastbar diese Ankündigung ist und wie sich der Fall auf das laufende Sparprogramm unter Schultz auswirkt, lässt sich erst nach einer Gerichtsentscheidung beurteilen.