August Wöginger ist beim ÖAAB-Bundestag am Samstag in Stadt Haag (Niederösterreich) vor rund 300 Delegierten mit 95,9 Prozent der Stimmen und ohne Gegenkandidatur als Bundesobmann des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes bestätigt worden – ein Ergebnis, das auch die offizielle Presseaussendung des ÖAAB bestätigt. Seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter erreichten mit Werten zwischen rund 98 und knapp 100 Prozent noch höhere Zustimmung. Zu der Veranstaltung waren auch Innenminister Gerhard Karner, Kanzleramtsministerin Claudia Bauer und weitere ÖVP-Spitzenfunktionäre angereist; anschließend gratulierten mehrere ÖVP-Teilorganisationen – Bundespartei, Wirtschaftsbund, Bauernbund, ÖVP-Senioren und ÖAAB Wien – öffentlich zur Wiederwahl.
Der deutliche Rückhalt kommt, obwohl Wöginger im Mai 2026 vom Landesgericht Linz wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch in der Causa Finanzamt Braunau erstinstanzlich zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt wurde. Er legte dagegen Rechtsmittel ein, ebenso die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft; das Verfahren ist nicht rechtskräftig. Laut einem Kurier-Bericht warten Wöginger und seine beiden Mitverurteilten noch auf die schriftliche Urteilsausfertigung; danach will er nach eigener Darstellung einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof stellen, weil ihm im Vorjahr eine Diversion angeboten und wieder entzogen worden sei – eine Ankündigung, die bislang nur von dieser einen Quelle stammt. Als Klubobmann der ÖVP im Nationalrat war er nach dem Urteil zurückgetreten, den ÖAAB-Vorsitz behielt er.
In seiner Rede griff Wöginger die FPÖ wegen deren Nähe zu den Identitären scharf an. Eine Reaktion der FPÖ darauf liegt bisher nicht vor, ebenso wenig der Ausgang des Berufungsverfahrens oder des angekündigten VfGH-Antrags.
Was passiert ist
August Wöginger ist beim Bundestag des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes (ÖAAB) am Samstag in Stadt Haag (Niederösterreich) vor rund 300 Delegierten mit 95,9 Prozent der Stimmen als Bundesobmann bestätigt worden. Einen Gegenkandidaten oder eine Gegenkandidatin gab es nicht. Wöginger steht der ÖVP-Teilorganisation seit 2016 vor. Auch das Führungsteam wurde neu bestellt: Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter – darunter FCG-Chefin Romana Deckenbacher, die oberösterreichische Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander, der Tiroler Landtagsvizepräsident Dominik Mainusch, die Vorarlberger VP-Klubobfrau Veronika Marte, die niederösterreichische Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Bundesrat Günther Ruprecht – erhielten mit Werten zwischen rund 98 und knapp 100 Prozent noch höhere Zustimmung als Wöginger selbst. Die offizielle Presseaussendung des ÖAAB bestätigt das Ergebnis von 95,9 Prozent.
Vorgeschichte: die Verurteilung und der geplante VfGH-Antrag
Wöginger war im Mai 2026 vom Landesgericht Linz wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit der umstrittenen Postenbesetzung am Finanzamt Braunau in erster Instanz zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt worden; laut einer Pressemitteilung des Gerichts kam eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 188 Euro hinzu. Wöginger legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein, ebenso die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, die laut Medienberichten eine höhere Strafe anstrebt. Das Verfahren ist damit nicht rechtskräftig abgeschlossen. Unmittelbar nach dem erstinstanzlichen Urteil zog sich Wöginger als Klubobmann der ÖVP im Nationalrat zurück, behielt aber seine Funktionen als ÖAAB-Obmann und ÖVP-Sozialsprecher.
Laut einem Kurier-Bericht warten Wöginger und seine beiden Mitverurteilten weiterhin auf die schriftliche Ausfertigung des Urteils. Sobald diese vorliegt, will Wöginger demnach einen Antrag beim Verfassungsgerichtshof einbringen – mit der Begründung, ihm sei im vergangenen Jahr eine Diversion angeboten und in der Folge wieder entzogen worden. Diese Ankündigung stammt aus Wögingers eigener Darstellung gegenüber dem Kurier und ist unabhängig nicht bestätigt; ob und wann der Antrag tatsächlich eingebracht wird, ist offen.
Attacke gegen die FPÖ
In seiner Rede vor den Delegierten richtete Wöginger scharfe Kritik an die FPÖ und deren Nähe zu den Identitären. Laut übereinstimmenden Berichten von ORF und „Die Presse“ warf er identitären Kreisen die Verwendung von Begriffen wie „Arierknochen“ und „Schädelvermessungen“ vor und ordnete diese der dunkelsten Zeit der österreichischen Geschichte zu. Er betonte, weder der ÖAAB noch die Volkspartei wollten das, und sagte sinngemäß, er wolle keinen selbst ernannten Volkskanzler in Österreich. Eine Stellungnahme der FPÖ zu diesen Vorwürfen liegt uns nicht vor.
Wer dabei war
Zum Bundestag in Haag reisten auch zahlreiche ÖVP-Spitzenfunktionäre und Regierungsmitglieder an, etwa Innenminister Gerhard Karner, Kanzleramtsministerin Claudia Bauer, Klubobmann Ernst Gödl sowie Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner. Das Tagungsmotto lautete angelehnt an Wögingers Spitznamen „Gu(s)t für die Zukunft“. Laut Kurier bedankte sich Wöginger nach der Verkündung des Ergebnisses sichtlich bewegt bei den Delegierten und kündigte an, weiterhin alles für einen starken ÖAAB innerhalb der Volkspartei zu tun; auch ein Videogruß eines Tiroler Funktionärs thematisierte offen die schwierige Zeit, die Wöginger hinter sich habe.
Reaktionen aus der ÖVP
Nach der Wahl gratulierten mehrere ÖVP-Teilorganisationen Wöginger in eigenen Presseaussendungen: die Österreichische Volkspartei, der Wirtschaftsbund, der Bauernbund, die ÖVP-Senioren rund um Ingrid Korosec sowie – zwei Tage später – der ÖAAB Wien. Die Gratulationen unterstreichen den parteiinternen Rückhalt für Wöginger, sind aber naturgemäß einseitige Stellungnahmen aus dem eigenen politischen Lager.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie und wann das Berufungsverfahren gegen Wögingers erstinstanzliche Verurteilung ausgeht und ob die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angestrebte höhere Strafe vor der nächsten Instanz Bestand hätte. Ebenso unklar ist, ob und wann Wöginger den laut Kurier angekündigten Antrag beim Verfassungsgerichtshof tatsächlich einbringt und mit welchem Ergebnis. Eine Reaktion der FPÖ auf die Wiederwahl und die Vorwürfe aus Wögingers Rede liegt weiterhin nicht vor. Unklar ist auch, ob und wie sich Wögingers politische Rolle nach einem rechtskräftigen Urteil verändern würde.
Einordnung
Die deutliche Zustimmung von 95,9 Prozent und die breite Welle an Gratulationen aus ÖVP-Teilorganisationen zeigen, dass die erstinstanzliche Verurteilung Wögingers Rückhalt in der eigenen Parteiorganisation bislang nicht spürbar geschmälert hat. Der Fall wird in der ÖVP auch als Vergleichsfall herangezogen: Wie berichtet, hatte Politologe Peter Filzmaier den Umgang der Volkspartei mit dem parallel diskutierten Parteiausschlussverfahren gegen den zurückgetretenen WKW-Präsidenten Walter Ruck mit dem Fall Wöginger verglichen und dabei einen aus seiner Sicht widersprüchlichen Umgang der Partei mit belasteten Funktionären kritisiert.


