Die Koalition aus ÖVP und SPÖ hat sich laut Familienministerin Claudia Bauer grundsätzlich auf ein „Zukunftsdepot“ geeinigt: Eltern sollen für ihre Kinder ab der Geburt steuerfrei in Wertpapiere investieren können, mit Auszahlung erst ab dem 18. Geburtstag. Bis dahin sollen weder Kapitalertragsteuer noch Kontoführungsgebühren anfallen, jährlich könnten bis zu 5.000 Euro eingezahlt werden. Zusätzlich ist ein staatliches Startguthaben von bis zu 500 Euro pro Neugeborenem angedacht, dessen genaue Höhe laut Bauer aber noch verhandelt wird.
Für das Startguthaben sollen in den kommenden zwei Jahren jeweils 40 Millionen Euro aus dem Familienlastenausgleichsfonds budgetiert sein. Aus dem SPÖ-geführten Finanzministerium hieß es, bei der Finanzierung gebe es noch offene Fragen; die Grünen kritisieren die Mittelherkunft aus dem FLAF. Die FPÖ nannte den Ansatz grundsätzlich sinnvoll, fordert aber eine breitere steuerliche Entlastung anderer Sparformen.
Diese Details stammen bislang überwiegend aus einem einzelnen Bericht über ein Hintergrundgespräch der Ministerin, ein Gesetzesentwurf liegt nicht vor. Ein Standard-Kommentar gibt zudem zu bedenken, der Staat könnte das Geld alternativ zur Schuldenreduktion nutzen, statt private Investitionen zu bezuschussen.
Was passiert ist
Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) hatte die Idee eines „Zukunftsdepots“ bereits Ende August in einem ORF-Sommergespräch ins Spiel gebracht. Nun hat Familienministerin Claudia Bauer (ÖVP) bei einem Hintergrundgespräch mit Journalistinnen und Journalisten bestätigt, dass sich die Koalition aus ÖVP und SPÖ grundsätzlich auf die Einführung geeinigt hat. Eltern sollen ab der Geburt ihres Kindes in ein eigenes Depot investieren können, ohne dass bis zum 18. Geburtstag Kapitalertragsteuer anfällt. Zusätzlich soll der Staat jedes Neugeborene mit einem Startguthaben unterstützen, dessen Höhe bei bis zu 500 Euro liegen könnte. Bauer betonte laut Bericht, dass Details wie die genaue Summe noch verhandelt würden – das Modell ist damit als politische Absichtserklärung, nicht als fertiges Gesetz zu verstehen.
Was die Quellen zeigen
Nach dem bisher bekannten Modell kann ab der Geburt eingezahlt werden, Geld aus dem Depot soll aber erst ab dem 18. Geburtstag entnommen werden dürfen. Bis zur Volljährigkeit sollen weder Kapitalertragsteuer noch Kontoführungsgebühren anfallen, jährlich könnten bis zu 5.000 Euro eingezahlt werden. Für das staatliche Startguthaben sind den vorliegenden Berichten zufolge in den kommenden zwei Jahren jeweils 40 Millionen Euro budgetiert, die aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) stammen sollen. Aus dem Koalitionspartner SPÖ hieß es demnach, bei der Finanzierung gebe es noch viele offene Fragen; die Grünen kritisierten die geplante Herkunft der Mittel aus dem FLAF, der eigentlich für Familienleistungen gedacht ist. FPÖ-Budgetsprecher Arnold Schiefer nannte den Ansatz „grundsätzlich sinnvoll“, verlangte aber, auch klassische Sparformen wie Sparbücher oder Bausparverträge steuerlich zu entlasten.
Was unklar bleibt
Offen ist vor allem, welche Summe am Ende tatsächlich als Startguthaben ausgezahlt wird und ob es bei der Finanzierung über den Familienlastenausgleichsfonds bleibt. Ein Gesetzesentwurf oder ein offizielles Dokument der Regierung liegt bislang nicht vor, ebenso wenig eine ausführliche eigene Stellungnahme des SPÖ-geführten Finanzministeriums oder der Grünen – ihre Positionen sind bisher nur aus einem einzelnen Bericht bekannt. Unklar ist zudem, ab welchem Zeitpunkt oder für welche Geburtsjahrgänge das Zukunftsdepot gelten soll und wie rasch ein Gesetzesvorhaben folgen könnte.
Einordnung
Ein Kommentar des Standard wirft eine grundsätzlichere Frage auf: Der Staat könnte das für das Startguthaben vorgesehene Geld alternativ zur Schuldenreduktion nutzen, um Zinskosten zu senken, statt private Kapitalmarktinvestitionen zu bezuschussen. Das ist eine wirtschaftspolitische Einschätzung einer einzelnen Redaktion und keine von mehreren Seiten geteilte Bewertung; sie zeigt aber, dass die Sinnhaftigkeit des Modells auch jenseits der Koalitionsfrage diskutiert wird. Wie tragfähig das Zukunftsdepot in seiner konkreten Ausgestaltung ist, lässt sich erst beurteilen, wenn Höhe des Startguthabens, Finanzierung und Gesetzestext feststehen.


