Im Asbest-Streit um die Burg Schlaining hat Greenpeace nun eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Burgenland gegen die Landesimmobilien Burgenland GmbH (LIB) eingebracht. Anlass ist laut der Umweltorganisation eine unbeantwortete Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Greenpeace wollte wissen, welches Unternehmen die Untersuchung durchführte, auf die sich die Entwarnung der LIB für die Burg Schlaining Anfang August 2026 stützte, und forderte Einsicht in das Gutachten – die LIB habe dies laut Greenpeace unter Verweis auf den Datenschutz verweigert. Eine eigene Stellungnahme der LIB dazu liegt bislang nicht vor.
Wie im bisherigen Bericht zur Zuständigkeitsbündelung der vier gesperrten Steinbrüche bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart dargestellt, ist der Streit um Asbestwerte an burgenländischen Ausflugszielen seit Ende Juli 2026 ein eigenständiges, ungeklärtes Thema. Greenpeace stützt die Beschwerde nun auch auf neue eigene Probenergebnisse, die laut Umweltchemiker Herwig Schuster eine deutliche Asbestbelastung der Luft zeigen sollen; auf dieser Basis fordert die Organisation eine sofortige Sperre des Areals durch die zuständige Landesrätin. Diese Werte stammen bislang ausschließlich aus der eigenen Erhebung von Greenpeace – eine unabhängige Bestätigung durch Behörde oder externes Labor ist nicht dokumentiert.
Damit ist zumindest die zuvor offene Frage beantwortet, wer über den Streit zur Probenentnahme entscheidet: Es ist nun Sache des Landesverwaltungsgerichts Burgenland. Offen bleibt, wie das Gericht entscheidet, ob die LIB das Gutachten offenlegen muss und ob die Landesrätin die geforderte Sperre anordnet.
Greenpeace zieht vor Gericht
Im Streit um Asbestbelastung an der Burg Schlaining im Bezirk Oberwart hat Greenpeace nun einen formalen Schritt gesetzt: Die Umweltorganisation hat beim Landesverwaltungsgericht Burgenland eine Beschwerde gegen die Landesimmobilien Burgenland GmbH (LIB) eingebracht. Damit landet die Auseinandersetzung erstmals bei einer unabhängigen Instanz. Auslöser ist laut Greenpeace eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz: Die Organisation wollte wissen, welches Unternehmen die Untersuchung durchgeführt hat, auf die sich die Entwarnung der LIB für die Burg Schlaining Anfang August 2026 stützte, und verlangte Einsicht in das zugrunde liegende Gutachten. Die LIB habe die Auskunft dazu nach Darstellung von Greenpeace unter Verweis auf den Datenschutz verweigert – eine eigene Stellungnahme der LIB dazu liegt derzeit nicht vor.
Vorgeschichte
Der Konflikt um Asbestwerte an burgenländischen Ausflugszielen ist nicht neu: Bereits Ende Juli 2026 hatte Greenpeace vor erhöhten Werten unter anderem an der Burg Schlaining gewarnt, während parallel vier Steinbrüche im Burgenland wegen Asbestverdachts gesperrt wurden und die zuständigen Verfahren dazu – wie im bisherigen Bericht zur Zuständigkeitsbündelung bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart dargestellt – dort gebündelt laufen. Der Streit um die Ausflugsziele, insbesondere um die Probenentnahme und -bewertung bei der Burg Schlaining, war in diesem Zusammenhang bereits als eigenständig ungeklärt benannt worden.
Neue Proben, alte Fragen
Greenpeace stützt seine Beschwerde auch auf neue eigene Probenergebnisse. Der Umweltchemiker der Organisation, Herwig Schuster, wird mit den Worten zitiert, man habe an der Burg Schlaining erneut Proben gezogen, die eine deutliche Belastung der Luft mit Asbestfasern belegten; auf dieser Grundlage fordert Greenpeace eine sofortige Sperre des Areals. Wichtig für die Einordnung: Diese Messwerte stammen bislang ausschließlich aus der eigenen Erhebung und Darstellung der Umweltorganisation. Eine unabhängige Überprüfung durch eine Behörde, gerichtlich beigezogene Sachverständige oder ein externes Labor ist den recherchierten Quellen zufolge nicht dokumentiert. Ebenso liegt keine Erläuterung der Landesimmobilien Burgenland vor, wie sie zu ihrer eigenen Entwarnung kam und warum sie diese aus ihrer Sicht weiterhin für haltbar hält.
Was die Beschwerde beim LVwG jetzt klärt
Mit der Beschwerde ist eine der bisher offenen Fragen der Berichterstattung zumindest formal beantwortet: Wer über den Streit zwischen Greenpeace und der Landesimmobilien Burgenland zur Probenentnahme und Informationsherausgabe entscheidet, ist nun Sache des Landesverwaltungsgerichts Burgenland. Damit ist aber nur der Zuständigkeitsweg geklärt – nicht das Ergebnis. Offen bleibt, wie das Gericht entscheidet, ob die LIB das strittige Gutachten offenlegen muss, und ob die zuständige Landesrätin dem Sperr-Ansinnen von Greenpeace folgt. Auch eine inhaltliche Reaktion der Landesimmobilien Burgenland auf die neuen Probenergebnisse steht bislang aus.

