Was Ursula von der Leyen am 16. September 2026 angekündigt hatte, ist einen Tag später Realität geworden: Am 17. September 2026 hat die EU-Kommission den „Kids Act“ formell in Straßburg vorgelegt. Die angekündigten Altersstufen bestätigen sich unverändert: kein eigenes Profil unter 13 Jahren, von Eltern eingerichtete und beaufsichtigte „Mini-Konten“ für 13- bis 14-Jährige, ein eigenständiges Nutzerkonto erst ab 15 Jahren, dazu ein verpflichtend sicheres Grunddesign für 15- bis 18-Jährige. Der Entwurf stützt sich laut Kommission auf vier Säulen – Verzögerung der Nutzung, Sicherheit durch Design, altersgerechten Datenschutz und wirksame Durchsetzung. Zur Altersverifikation soll eine kostenlose, quelloffene EU-App auf Basis von Zero-Knowledge-Beweisen dienen, langfristig integriert in die EUDI-Wallet. Von hier geht der Entwurf in Verhandlungen mit Europaparlament und Rat der 27 Mitgliedstaaten. In Deutschland kommt grundsätzliche Zustimmung von Justizministerin Hubig und Familienministerin Prien, während Wirtschaftsverbände wie Bitkom und DotEurope die Umsetzung kritisieren. Amnesty International Österreich lehnt weiterhin ein pauschales Zugangsverbot für unter 14-Jährige, wie es der österreichische Entwurf vorsieht, als unverhältnismäßigen Eingriff in Kinderrechte ab und fordert stattdessen eine wirksame Plattformregulierung.
Österreich hält, wie berichtet, vorerst an seinem eigenen 14-Jahre-Modell fest; Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) begrüßt den EU-Vorschlag, will aber wegen der raschen Entwicklung von Algorithmen und KI nicht auf das EU-Verfahren warten. Zum österreichischen Entwurf, dessen Begutachtung am 21. September 2026 endete, sind über 160 Stellungnahmen eingegangen – diese Zahl geht, wie eine Nachrecherche zeigt, auf eine einzelne, breit von Regionalmedien übernommene APA-Meldung zurück. Die Tendenz ist überwiegend zustimmend, etwa vom Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen, Pro mente und dem Netzwerk Kinderrechte Österreich; kritischer äußern sich Suchtpräventions-Fachstellen wie VIVID und die ARGE Suchtvorbeugung, die die 14-Jahre-Grenze für nicht ausreichend halten. Zum Fristende kamen weitere, direkt belegte Positionen hinzu: Der Katholische Familienverband Österreichs begrüßt zwar die stärkere Plattform-Verantwortung, hält ein reines Zugangsverbot aber für familienpolitisch unzureichend, solange Betreuungslücken bei erwerbstätigen Eltern faktisch durch Geräte gefüllt würden. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs bewerten den funktionsbezogenen Ansatz zwar positiv, fordern aber zusätzliche Schutzmaßnahmen auch für ältere Jugendliche sowie eine Einbeziehung von Messenger-Diensten, Gaming-Angeboten und KI-Anwendungen. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kritisierte das Vorhaben erneut scharf als „Zensur pur“, und zwei Tage nach Fristende bezeichneten auch die Grünen (Zorba/Neßler) den Entwurf als unausgereift und forderten wirksame Regeln für Plattformen und deren Algorithmen statt eines pauschalen Verbots. Die Kritik der Datenschutzbehörde an der geplanten Altersverifikation ist inzwischen unabhängig bestätigt, ebenso liegt eine – bislang nur über Suchmaschinen-Snippets bekannte – kritische Position der Grundrechte-NGO epicenter.works vor, die von einer faktischen digitalen Ausweispflicht für alle spricht. Neu ist zudem: Österreichs Entwurf wurde bereits Ende Juli 2026 parallel zur nationalen Begutachtung offiziell bei der EU-Kommission notifiziert; die reguläre Stillhaltefrist läuft bis rund 27. Oktober 2026, während der Österreich das Gesetz nicht beschließen darf.
Genau daran knüpft ein Bericht von DER STANDARD an, wonach das österreichische Vorhaben „wackelt“: Der zeitgleich vorgelegte EU-Kids-Act könnte laut diesem Bericht eine zusätzliche, auf sechs bis neun Monate geschätzte Stillhaltepflicht auslösen und ein ursprünglich für Anfang 2027 vorstellbares Inkrafttreten verzögern – im Extremfall drohe dem Entwurf sogar ein ähnliches Schicksal wie dem im August 2026 vom französischen Verfassungsrat gekippten Verbot. Diese Einschätzung stammt bislang aus einem einzelnen Medienbericht und ist weder von der Kommission noch von der Regierung bestätigt; die rechtliche Ausgangslage unterscheidet sich zudem von Frankreich. Ein Kommentar derselben Redaktion moniert außerdem, weder Regierung noch Kommission befassten sich bislang mit ähnlichen Bindungsmechanismen bei KI-Chatbots. Offen bleiben die Verhandlungen zwischen Europaparlament und Rat, die Reaktionen der Plattformen, die Detailwirkung der über 160 Stellungnahmen sowie vor allem, wie die Kommission bis zum 27. Oktober 2026 auf den notifizierten österreichischen Entwurf reagiert und ob dessen Zeitplan oder das Vorhaben insgesamt dadurch tatsächlich gefährdet ist.
Kids Act formell vorgelegt: Altersgrenzen bestätigt
Was Ursula von der Leyen am 16. September 2026 vor dem Europaparlament angekündigt hatte, ist einen Tag später Realität geworden: Am 17. September 2026 hat die EU-Kommission den „Kids Act“ formell in Straßburg vorgelegt, präsentiert von der Kommissionspräsidentin gemeinsam mit der zuständigen Kommissarin Henna Virkkunen. Die zuvor angekündigten Altersstufen bestätigen sich im Entwurf unverändert: kein eigenes Profil auf Plattformen wie Instagram, Snapchat oder TikTok unter 13 Jahren, kein eigenständiges Nutzerkonto unter 15 Jahren. Für die Zwischenstufe der 13- bis 14-Jährigen sieht der Vorschlag sogenannte „Mini-Konten“ vor, die nicht von den Jugendlichen selbst, sondern von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden. Für 15- bis 18-Jährige sollen Plattformen darüber hinaus zu einem sicheren Grunddesign verpflichtet werden. Die Kommission hält damit an ihrer angekündigten Umkehr der Beweislast fest: Nicht der Zugang Minderjähriger zu sozialen Medien soll die Regel sein, sondern die Plattformen müssen künftig nachweisen, dass sie für Kinder und Jugendliche sicher sind.
Vier Säulen und eine neue Alters-App
Laut Kommission stützt sich der Kids Act auf vier Säulen: Verzögerung der Nutzung durch die genannten Altersstufen, Sicherheit durch Design („Safety by Design“), altersgerechten Datenschutz sowie eine wirksame Durchsetzung der Regeln. Dazu zählen unter anderem Vorgaben gegen endloses Scrollen und gegen unerwünschte Kontaktaufnahme durch Fremde. Zur technischen Altersverifikation, die bei der Rede vom 16. September noch offen war, präsentiert die Kommission nun ein konkretes Modell: eine kostenlose, quelloffene EU-App, die auf sogenannten Zero-Knowledge-Beweisen basiert. Nutzer:innen sollen damit ihr Alter bestätigen können, ohne dass die Technologie sie identifizieren, orten oder verfolgen kann. Langfristig soll diese Funktion in die europäische digitale Brieftasche EUDI-Wallet integriert werden, die die Mitgliedstaaten bis Ende 2026 bereitstellen müssen. Wie sich diese Vorgaben in der Praxis technisch und datenschutzkonform umsetzen lassen und wie zuverlässig sie funktionieren, ist damit zwar konzeptionell beantwortet, aber noch nicht erprobt. Von hier aus geht der Entwurf in die Verhandlungen mit dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten – ein Verfahren, dessen Dauer und Ausgang weiterhin offen ist.
Zustimmung und zusätzliche Forderungen aus Berlin
Aus der deutschen Bundesregierung kommt grundsätzliche Zustimmung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) begrüßte die Ankündigung, mahnte aber rasche konkrete Schritte an: Jedes weitere Jahr ohne Schutzvorgaben könne Kindern und Jugendlichen schaden. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU), die eine eigene Expertengruppe eingesetzt hatte, befürwortet laut Medienberichten das Verbot für Unter-13-Jährige, geht in ihren eigenen Forderungen aber weiter und spricht sich zusätzlich für ein grundsätzlich bildschirmfreies Aufwachsen unter drei Jahren aus. Zugleich betont sie, es gehe nicht darum, Kinder auszusperren, sondern sie zu einer angemessenen Nutzung zu befähigen.
Wirtschaft und Verbraucherschützer uneins
Deutlich zurückhaltender fällt die Reaktion aus der Wirtschaft aus. Der IT-Wirtschaftsverband Bitkom lehnt ein pauschales Social-Media-Verbot ab und spricht von einem „digitalen Maulkorb“ statt echtem Schutz; die Altersfeststellung sei technisch weiterhin ungelöst, und eine zusätzliche Regulierung neben dem bereits geltenden Digital Services Act sei problematisch. Ähnlich argumentiert der EU-Plattformverband DotEurope: Nicht das Ziel, wohl aber der Weg sei fragwürdig, da viele Unternehmen entsprechende Maßnahmen bereits umgesetzt hätten. Der Verband fordert, den „Kids Act“ eng mit dem DSA abzustimmen, statt Doppelstrukturen zu schaffen, und verlangt von den Mitgliedstaaten zügig zertifizierte Lösungen für Altersnachweise. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Initiative grundsätzlich, hält die geplanten Regelungen allein aber für nicht ausreichend, um die Folgen des Social-Media-Konsums für junge Menschen wirksam einzudämmen.
Amnesty International: Verbot unverhältnismäßig, Plattformen in die Pflicht nehmen
Eine grundsätzlichere Gegenposition kommt weiterhin von Amnesty International Österreich. Die Organisation teilt zwar die Einschätzung, dass viele Social-Media-Plattformen Kindern schaden können, hält ein pauschales Zugangsverbot für unter 14-Jährige – wie es der österreichische Gesetzesentwurf vorsieht – aber für die falsche Antwort: Die „Diagnose“ sei richtig, die „Behandlung“ falsch, so die Organisation in einer Aussendung. Ein Zugangsverbot schränke die Rechte von Kindern unverhältnismäßig ein, warnt Amnesty, zudem berge eine verpflichtende Alterskontrolle Risiken für die Privatsphäre aller Nutzer:innen und könne einen einschüchternden Effekt auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit haben. Charlotte Deiss, bei Amnesty International Österreich zuständig für Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit, fordert stattdessen, Technologieunternehmen in die Pflicht zu nehmen, süchtig machende und manipulative Mechanismen auf ihren Plattformen umzugestalten. Diese Position ist eine politische und rechtliche Bewertung der Organisation selbst und keine unabhängig geprüfte Tatsachenfeststellung.
Österreich: Zustimmung zum EU-Ziel, aber kein Warten auf Brüssel
Österreich verfolgt parallel, wie berichtet, einen eigenen nationalen Gesetzentwurf mit einer Grenze von 14 Jahren, der laut einer Aussendung des Bundeskanzleramts bereits im Juli 2026 offiziell in Begutachtung ging. Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) begrüßt laut Medienberichten den nun vorgelegten EU-Vorschlag ausdrücklich und verweist darauf, Österreich habe früh auf eine europäische Regelung gedrängt. Zugleich will er nicht auf den Abschluss des EU-Gesetzgebungsverfahrens warten – begründet wird das mit der raschen Entwicklung von Algorithmen und Künstlicher Intelligenz, die aus seiner Sicht rasches nationales Handeln erfordere. Damit hält Österreich vorerst am eigenen 14-Jahre-Modell fest, das von der nun vorgelegten EU-Stufenlösung (13/15 Jahre) abweicht. Die Begutachtungsfrist für den österreichischen Entwurf endete am 21. September 2026, nur wenige Tage nach der Vorlage des EU-weiten Kids Act.
EU-Notifizierung lässt Österreichs Zeitplan wackeln
Parallel zur nationalen Begutachtung hat die Bundesregierung ihren Entwurf bereits Ende Juli 2026 auch offiziell im EU-Notifizierungsverfahren (TRIS) bei der Europäischen Kommission angemeldet – ein Schritt, der bei technischen Vorschriften mit möglicher Binnenmarktrelevanz vorgeschrieben ist, wie sich aus der offiziellen Notifizierungsdatenbank der Kommission ergibt. Mit der Übermittlung nach Brüssel begann eine reguläre dreimonatige Stillhaltefrist, während der Österreich das Gesetz grundsätzlich nicht endgültig beschließen darf; sie läuft laut übereinstimmenden Berichten bis rund 27. Oktober 2026. Bis dahin kann die Kommission Stellung nehmen oder Änderungen verlangen. Diese Einordnung präzisiert und korrigiert eine zuvor nur vage bekannte Annahme, wonach ein solches EU-Verfahren erst nach Abschluss der nationalen Begutachtung beginnen würde.
Genau hier setzt eine neue Unsicherheit an, über die DER STANDARD unter dem Titel „Social-Media-Verbot wackelt nach EU-Vorstoß“ berichtete: Weil die Kommission mit dem Kids Act inzwischen eine eigene, EU-weite Regelung vorgelegt hat, könnte sie laut diesem Bericht von Österreich verlangen, den nationalen Entwurf zu überarbeiten – und der ohnehin laufende Notifizierungsprozess könnte sich durch eine im Kids Act vorgesehene zusätzliche Stillhaltepflicht von laut Medienschätzung sechs bis neun Monaten weiter verzögern. Ein ursprünglich für Anfang 2027 vorstellbares Inkrafttreten des österreichischen Gesetzes erscheint damit nicht mehr gesichert. Der Bericht zieht zudem eine Parallele zu Frankreich: Dessen im Juli 2026 beschlossenes Verbot für unter 15-Jährige war von der Kommission bereits zuvor unionsrechtlich infrage gestellt und im August 2026 vom französischen Verfassungsrat aus verfassungsrechtlichen Gründen gekippt worden – wie berichtet. Ob die Kommission gegenüber Österreich ähnlich argumentieren würde, ist eine Einschätzung dieses einzelnen Berichts und bislang weder von der Kommission noch von der Bundesregierung bestätigt; rechtlich unterscheidet sich die Ausgangslage zudem, da Frankreichs Verbot am eigenen Verfassungsrat scheiterte und nicht unmittelbar an einer EU-Entscheidung.
Breite Beteiligung an der Begutachtung: über 160 Stellungnahmen – und ein Blick hinter die Zahl
Wie umstritten und zugleich wie breit erwartet der österreichische Entwurf in der Fachwelt diskutiert wird, zeigt die Zahl der eingegangenen Stellungnahmen: Bis zum Ende der Begutachtungsfrist am 21. September 2026 sind über 160 Stellungnahmen von Organisationen, Behörden und Privatpersonen auf der Parlaments-Website eingelangt. Diese Zahl und die im Folgenden zitierten Organisationspositionen gehen, wie eine Nachrecherche zeigt, erkennbar auf eine einzelne Agenturmeldung der APA zurück, die praktisch wortgleich von zahlreichen Regionalmedien übernommen wurde – die breite mediale Präsenz der Zahl bedeutet also nicht, dass mehrere Redaktionen sie unabhängig voneinander recherchiert haben. In der Tendenz überwiegt laut dieser Meldung Zustimmung, insbesondere zu zwei Kernideen des Entwurfs: dass Plattformen stärker in die Verantwortung genommen werden und dass gezielt bei süchtigmachenden Funktionen der Netzwerke angesetzt wird. Der Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) begrüßte den Entwurf ausdrücklich als bedeutsamen Schritt zum Schutz junger Menschen in einer sensiblen Entwicklungsphase. Auch Pro mente, der Dachverband für psychische und soziale Gesundheit, äußerte sich zustimmend zum Vorhaben, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum gesetzlich zu stärken. Das Netzwerk Kinderrechte Österreich bewertete den gewählten, funktionsbezogenen statt pauschalen Zugangsbeschränkungsansatz positiv und forderte, Kinder und Jugendliche selbst strukturiert in die für 2028 vorgesehene Evaluierung des Gesetzes einzubeziehen.
Zum Fristende sind, direkt über die jeweiligen Presseaussendungen belegt, zwei weitere, gegensätzliche Positionen hinzugekommen. Der Katholische Familienverband Österreichs begrüßte, dass der Entwurf Plattformbetreiber stärker in die Verantwortung nimmt, hält ein reines Zugangsverbot für unter 14-Jährige aber allein für familienpolitisch unzureichend: Ständiger Medienkonsum sei nicht nur eine Folge der Plattform-Gestaltung, sondern spiegle auch fehlende gemeinsame Zeit in Familien wider – wenn beide Elternteile vollzeitbeschäftigt seien, würden Betreuungslücken faktisch oft durch ein Gerät gefüllt. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bekräftigte demgegenüber zum wiederholten Mal seine scharfe Ablehnung und bezeichnete das Vorhaben als „Zensur pur“; der Regierung warf er einen „Zensurwettbewerb“ mit EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen vor und wertete den angeführten Kinderschutz als bloßen Vorwand, um Jugendliche daran zu hindern, sich abseits etablierter Medien zu informieren. Beide Positionen sind als Selbstauskunft der jeweiligen Organisation beziehungsweise Partei zu verstehen, nicht als geprüfte Tatsachenfeststellung.
Zusätzlich positionierten sich die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs in einer eigenen Stellungnahme unter dem Titel „Kinder brauchen Schutz – aber kein einfaches Aussperren“: Sie bewerten den im Entwurf gewählten funktionsbezogenen Ansatz grundsätzlich positiv, halten eine reine Altersgrenze und Zugangssperre aber für nicht ausreichend. Gefordert wird ein ganzheitliches Konzept aus Schutz, Medienbildung, Plattformverantwortung und Beteiligung, wirksame Schutzmaßnahmen auch für ältere Jugendliche jenseits der 14-Jahre-Grenze sowie eine Gestaltung digitaler Angebote nach den Prinzipien „Safety by Design“ und „Child Rights by Design“. Aus Sicht der Kinder- und Jugendanwaltschaften bergen zudem nicht nur die vom Entwurf erfassten sozialen Netzwerke Risiken: Auch Messenger-Dienste, Gaming-Angebote, Community-Plattformen und KI-Anwendungen könnten Grooming, Cybermobbing, Radikalisierung, unerwünschte Kontaktaufnahme oder problematische KI-Interaktionen ermöglichen und sollten deshalb mitgedacht werden.
Auch aus dem Grünen Parlamentsklub kam scharfe Kritik – zeitlich versetzt zu den übrigen Stellungnahmen erst am 23. September 2026, also zwei Tage nach dem offiziellen Fristende. Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba und die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Barbara Neßler bezeichneten den Regierungsentwurf in einer gemeinsamen Aussendung als unausgereift und forderten stattdessen wirksame Regeln für die Plattformen selbst und deren Algorithmen, statt Kinder pauschal von sozialen Medien auszuschließen. Damit positionieren sich die Grünen inhaltlich in der Nähe von Amnesty International und epicenter.works, die ebenfalls eine Plattformregulierung statt eines Zugangsverbots bevorzugen, allerdings als zweite Oppositionspartei mit eigenem parlamentarischem Gewicht neben der FPÖ. Die Aussendung liegt uns bislang nur in Titel und Kurzbeschreibung vor; einzelne wörtliche Formulierungen aus dem vollständigen Text haben wir nicht eigenständig geprüft.
Kritischer fallen auch die Stellungnahmen aus der Suchtprävention aus. Die Fachstelle VIVID hält die Grenze von 14 Jahren für nicht ausreichend und verweist darauf, dass sich Gehirnfunktionen wie Urteilsvermögen und Impulskontrolle nach vorliegenden Forschungsergebnissen bis weit in die Zwanzigerjahre hinein entwickeln; für die Gruppe der 14- bis 18-Jährigen fehle bislang jede Regulierung. Die ARGE Suchtvorbeugung empfahl in ihrer Stellungnahme ebenfalls einen abgestuften Schutz für diese Altersgruppe sowie eine regelmäßige unabhängige Evaluierung der Wirksamkeit und Umgehbarkeit der geplanten Alterskontrollen, dazu eine Einbeziehung von Messenger-Diensten in die Regelung. Bereits zuvor hatte die Interdisciplinary Transformation University Austria (IT:U) gegenüber der APA auf ähnliche Forschungsergebnisse zu Aufmerksamkeit, Schlafstörungen und Emotionsregulation bei jungen Menschen hingewiesen.
Die Position der Datenschutzbehörde (DSB) zur Altersverifikation, die zunächst nur über Suchmaschinen-Snippets bekannt war, ist inzwischen durch einen zweiten, eigenständig recherchierten ORF-Bericht unabhängig bestätigt: Die Behörde fordert demnach mehr Klarheit über die Rechtsgrundlage, auf der Anbieter von Altersverifikations-Komponenten personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, sowie über die maximale Speicherdauer dieser Daten. Hinzu kommt eine Position der Grundrechte-NGO epicenter.works: Die Organisation kritisiert laut Medienbericht, das Gesetz mache faktisch aus einem Verbot für einen Teil der Bevölkerung eine digitale Ausweispflicht für alle Nutzer:innen – schon der bloße Eindruck, beim Zugriff auf Onlinedienste identifizierbar oder nachverfolgbar zu sein, könne Menschen von der Nutzung legaler Angebote abhalten. Diese Einschätzung ist uns bislang nur über Suchmaschinen-Snippets bekannt und wird entsprechend vorsichtig eingeordnet. Sie passt aber zum bereits zuvor bekannten Tenor mehrerer Stellungnahmen, die generell Datenschutz bei der geplanten Altersverifikation einmahnten. Wie diese teils gegenläufigen Forderungen – strengere Regeln für Jugendliche, datenschutzrechtliche Nachschärfung, familienpolitische Vorbehalte, ein ganzheitlicherer Ansatz der Kinder- und Jugendanwaltschaften sowie parteipolitische Ablehnung von FPÖ und Grünen versus mögliche Anpassung an den lockereren EU-Rahmen – in den finalen Gesetzestext einfließen, ist offen.
Vorgeschichte und offene Fragen
Die Ankündigung baut auf den Empfehlungen eines EU-Expertengremiums auf, das von der Leyen bereits im Juli 2026 übergeben worden war – Details dazu sind im bisherigen Bericht auf Neue Nachrichten nachzulesen. Während die EU nun an einer strikten Variante mit klarer Altersgrenze festhält, hatte es im Spätsommer auch Berichte über eine mögliche Abschwächung zugunsten einer bloßen Eltern-Zustimmungslösung gegeben; der vorgelegte Entwurf mit den bestätigten Altersstufen 13/15 deutet eher auf das Gegenteil hin. Ein Kommentar von DER STANDARD merkt in diesem Zusammenhang an, dass sich weder die österreichische Regierung noch die EU-Kommission bislang mit vergleichbaren, nutzerbindenden Mechanismen bei KI-Chatbots wie Gemini oder ChatGPT befassen – eine Einschätzung des Kommentars, keine überprüfte Tatsachenfeststellung, die aber auf eine mögliche Regelungslücke jenseits klassischer sozialer Netzwerke hinweist.
Offen bleibt, wie die Verhandlungen zwischen Europaparlament und Rat der 27 Mitgliedstaaten verlaufen und bis wann eine endgültige Regelung in Kraft treten könnte, wie betroffene Plattformen wie Meta, TikTok oder Snapchat auf den nun konkreten Gesetzestext reagieren, wie sich die über 160 österreichischen Stellungnahmen im Detail verteilen und auf den finalen Text auswirken, welche Klarstellungen die Regierung auf die Kritik von Datenschutzbehörde, epicenter.works, dem Katholischen Familienverband, den Kinder- und Jugendanwaltschaften, der FPÖ und nun auch den Grünen liefert, und wie die Europäische Kommission bis zum Ende der Stillhaltefrist um den 27. Oktober 2026 auf den notifizierten österreichischen Entwurf reagiert – einschließlich der Frage, ob der Kids Act tatsächlich eine zusätzliche mehrmonatige Stillhaltepflicht auslöst und Österreichs Zeitplan oder gar das gesamte Vorhaben damit ernsthaft gefährdet ist.


