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Ein von der EU-Kommission eingesetztes Expertengremium hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 13. Juli 2026 Empfehlungen für ein gestuftes Mindestalter bei sozialen Netzwerken übergeben. Laut mehreren unabhängigen Medien sowie einer Pressemitteilung der EU-Kommission schlagen die Fachleute ein abgestuftes Zugangsmodell vor: kaum Bildschirmzeit für die Jüngsten, elterlich kontrollierten Zugang für Kinder und einen zunehmend eigenständigen, aber geschützten Zugang für Jugendliche. Zusätzlich fordern sie eine Beweislastumkehr, wonach Plattformen die Sicherheit ihrer Dienste für Minderjährige nachweisen müssten, bevor sie in der EU zugänglich sind.

Von der Leyen kündigte an, dass die Kommission nach der Sommerpause, voraussichtlich im Herbst 2026, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorlegen wird. Parallel dazu hat Österreich laut Bundeskanzleramt bereits im März 2026 ein nationales Mindestalter von 14 Jahren beschlossen, das ab Herbst 2026 gelten soll; auch andere EU-Staaten arbeiten an eigenen Regelungen.

Offen bleiben die genauen Altersgrenzen des Modells, die technische Umsetzung der Altersverifikation sowie Reaktionen der betroffenen Plattformen — hierzu liegen bislang keine überprüfbaren Angaben vor.

Was passiert ist

Am 13. Juli 2026 hat ein von der EU-Kommission eingesetztes Expertengremium, das „Special Panel on child safety online“, Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Empfehlungen zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet übergeben. Im Zentrum steht laut vorliegenden Quellen ein Vorschlag für ein gestuftes Mindestalter bei der Nutzung sozialer Netzwerke innerhalb der EU. Von der Leyen kündigte im Anschluss an, dass die Kommission nach der Sommerpause, voraussichtlich im Herbst 2026, einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen werde. Über die Übergabe berichteten unter anderem heise online, ORF.at und DER STANDARD aus dem Cluster dieser Meldung sowie internationale Medien wie Bloomberg, RTE und ZDFheute.

Was die Quellen zeigen

Nach übereinstimmenden Medienberichten schlägt das Gremium ein abgestuftes Zugangsmodell vor: für die jüngsten Kinder keine oder stark eingeschränkte Bildschirmzeit, für ältere Kinder einen elterlich kontrollierten Zugang und für Jugendliche einen schrittweise eigenständigeren, aber weiterhin durch Schutzmaßnahmen begrenzten Zugang zu sozialen Medien. Zusätzlich fordern die Fachleute eine Beweislastumkehr: Nicht Behörden müssten Plattformen Gefahren nachweisen, sondern die Anbieter selbst müssten belegen, dass ihre Dienste für Minderjährige sicher und altersgerecht gestaltet sind, bevor sie in der EU zugänglich gemacht werden dürfen. Als Co-Vorsitzende des Gremiums werden in mehreren Berichten Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, sowie die französische Epidemiologin Maria Melchior genannt. Die EU-Kommission selbst verweist zudem auf eine begleitende Eurobarometer-Erhebung, die laut Pressecorner-Ankündigung einen Zusammenhang zwischen Social-Media-Nutzung und dem Wohlbefinden von Kindern nahelegen soll — Details dazu wurden nicht abschließend geprüft, da der Volltext der Erhebung nicht vorlag.

Österreich und andere EU-Staaten

Der EU-weite Vorstoß trifft auf bereits laufende nationale Initiativen. Laut einer Mitteilung des österreichischen Bundeskanzleramts einigten sich ÖVP, SPÖ und NEOS im März 2026 auf ein verpflichtendes Mindestalter von 14 Jahren für Social-Media-Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat, das ab Herbst 2026 gelten soll. Laut Medienberichten arbeiten auch Frankreich, Griechenland und Dänemark an eigenen nationalen Regelungen, während Deutschland und Spanien Maßnahmen prüfen. Diese nationalen Schritte stehen neben, nicht anstelle des nun vorgestellten EU-weiten Expertenvorschlags — wie beide Prozesse rechtlich zusammenwirken sollen, ist derzeit nicht klar erkennbar.

Was unklar bleibt

Der vollständige Text des Expertenberichts war zum Zeitpunkt der Recherche nicht frei zugänglich, weshalb einzelne Details – etwa die exakten Altersgrenzen des Stufenmodells – in unterschiedlichen Medienberichten leicht different wiedergegeben werden. Offen bleibt zudem, wie die angekündigte, datenschutzgerechte Altersverifikation technisch umgesetzt werden soll und welche Rolle dabei etwa eine europäische Altersverifikations-App oder künftige EU-Digital-Identity-Wallets spielen. Stellungnahmen der großen Plattformbetreiber wie Meta, TikTok oder Google liegen bislang nicht vor. Auch der genaue Zeitplan und das prozedurale Verfahren bis zu einem verabschiedeten Gesetz sind noch nicht dokumentiert.

Einordnung

Die Vorlage der Empfehlungen markiert einen frühen Schritt in einem längeren politischen Prozess und ist noch kein verabschiedetes Gesetz. Da es sich um ein Thema mit direktem Bezug zu Minderjährigen handelt, ist bei der Bewertung besondere Zurückhaltung angebracht: Die vorliegenden Quellen geben im Wesentlichen die Sicht der EU-Kommission und des von ihr beauftragten Expertengremiums wieder, während Einschätzungen der betroffenen Plattformen, von Grundrechts- oder Datenschutzorganisationen bislang fehlen. Ob und in welcher Form der angekündigte Gesetzesvorschlag im Herbst tatsächlich vorgelegt wird, ist nicht abschließend verifizierbar und bleibt abzuwarten.