Das Landesgericht Salzburg hat einen 35-jährigen Mann aus dem Pongau wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Haftstrafe von 21 Monaten verurteilt. Er soll beim Stadtfest in St. Johann im Pongau am 21. Juni 2025 während des Partyhits „L’amour toujours“ den Hitlergruß gezeigt haben, unmittelbar beobachtet von drei Polizistinnen, die ihn noch am selben Abend zur Vernehmung mitnahmen. Vor Gericht zeigte er sich geständig. Einzelne Berichte gehen von einem bereits rechtskräftigen Urteil aus, eine zweite unabhängige Bestätigung dafür fehlt bislang.
Der Fall reiht sich in die bereits bekannte Berichterstattung über bundesweit mindestens 26 anhängige Verfahren im Umfeld rassistisch aufgeladener Vorfälle rund um „L’amour toujours“ ein, wie im bisherigen Bericht dazu dargestellt. Dort war bislang vor allem ein Fall in Innsbruck als seltenes Beispiel für eine tatsächliche Verurteilung bekannt – anders als dort ging es in Salzburg allerdings nicht um umgedichtete Sprechchöre, sondern um eine direkt gezeigte NS-Grußgeste.
Offen bleibt, ob das Urteil endgültig rechtskräftig ist, ob Rechtsmittel möglich sind oder ergriffen wurden, und ob dieser Fall in der vom Justizministerium genannten Verfahrenszahl mitgezählt wird. Auch eine Einordnung durch Antidiskriminierungsstellen oder das Ministerium selbst steht bislang aus.
Schuldspruch und Strafmaß
Das Landesgericht Salzburg hat einen 35-jährigen Mann aus dem Pongau wegen Wiederbetätigung schuldig gesprochen. Der Vorwurf: Er soll beim Stadtfest in St. Johann im Pongau am 21. Juni 2025 während des Partyhits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino den Hitlergruß gezeigt haben – direkt vor den Augen dreier Polizistinnen, die den Mann noch am selben Abend zur Vernehmung mitnahmen. Vor Gericht zeigte er sich geständig. Das Gericht verurteilte ihn nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes zu einer bedingten Haftstrafe von 21 Monaten.
Einzelne Berichte gehen davon aus, dass das Urteil bereits rechtskräftig ist – eine unabhängige zweite Bestätigung dafür liegt derzeit nicht vor, ebenso wenig Angaben zu etwaigen zusätzlichen Auflagen.
Vorgeschichte
Der Fall reiht sich in eine größere, bereits bestehende Berichterstattung ein: Wie im bisherigen Bericht über die vom Justizministerium in einer Anfragebeantwortung an die Grünen genannten 26 bundesweit anhängigen Verfahren rund um rassistisch aufgeladene Vorfälle im Umfeld von „L’amour toujours“ dargestellt, gab es Verurteilungen bislang nur in den seltensten Fällen – bekannt war bis dahin vor allem ein Fall in Innsbruck. Anders als bei den dort behandelten Vorfällen ging es in Salzburg jedoch nicht um umgedichtete Sprechchöre, sondern um eine unmittelbar gezeigte NS-Grußgeste während des Liedes.
Ein zweiter bekannter Fall mit Urteil
Die Salzburger Verurteilung liefert damit ein weiteres, seltenes Beispiel für einen tatsächlich abgeschlossenen Gerichtsfall in diesem Themenfeld – neben dem bereits bekannten Fall in Innsbruck. Dass es hier vergleichsweise rasch zu einem Schuldspruch kam, dürfte auch mit der Beweislage zusammenhängen: drei unmittelbare Polizeizeuginnen und ein Geständnis vor Gericht. Ob und wie dieser Fall in der Zählung der 26 bundesweiten Verfahren des Justizministeriums erscheint, ist aus den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich.
Offene Fragen
Unklar bleibt, ob das Urteil bereits endgültig rechtskräftig ist oder ob der Verurteilte beziehungsweise die Staatsanwaltschaft noch Rechtsmittel ergreifen könnte. Auch zu möglichen Zusatzauflagen liegen keine belastbaren, mehrfach bestätigten Angaben vor. Offen ist zudem, ob und wie sich Antidiskriminierungsstellen oder das Justizministerium zu diesem konkreten Fall äußern werden.

